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Energiesparverordnung: Das droht Privatleuten jetzt!

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Energiesparverordnung: Das droht Privatleuten jetzt!

Zum Energiesparen, hat die Bundesregierung bereits einige Appelle an die Bürger*innen gerichtet. Eine Energiesparverordnung soll den Verbrauch zusätzlich eindämmen.

Um Energie zu sparen, hat die Bundesregierung bereits einige Vorschläge und Appelle an die Bürger*innen verlauten lassen. Nun hat das Bundeskabinett eine Energiesparverordnung beschlossen, die den Gasverbrauch erheblich eindämmen soll.

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„Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden“, erklärt Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) laut „tagesschau„. „Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt“, so Habeck weiter.

Diese Einschränkungen folgen

Nun sollen öffentliche Gebäude ab September nicht mehr auf 20 Grad, sondern nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. Auch Beleuchtungen in und an Gebäuden und Denkmälern sowie an Werbeanzeigen, die bloß dem repräsentativen Zweck dienen, sollen ab September aus bleiben.

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Energiesparverordnung: Das droht Privatleuten jetzt!

Doch nicht nur im öffentlichen Raum müssen sich die Menschen auf Einschränkungen einstellen. Auch Privatleute mit eigenem Pool sollen laut dem Kabinettsbeschluss nicht länger ihren Pool mit Gas oder Strom beheizen dürfen. Auch wenn dies im Mietvertrag geregelt ist, werde diese Regelung ab September vorerst ausgesetzt.

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Mit diesen Maßnahmen könne man, laut Robert Habeck, zwei bis zweieinhalb Prozent des deutschen Energieverbrauchs eingesparen. Dies sei jedoch nicht so viel, dass man sich zurücklehnen könne, betont er, denn um ohne Gasrationierung durch den Winter zu kommen, sei eine Einsparung von rund 20 Prozent nötig. Eine weitere Verordnung, die ab Oktober für zwei Jahre gelten soll, muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden.