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Kindergeld, Gaspreis, Einkommenssteuer: Diese Entlastungen erwarten uns!

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Kindergeld, Gaspreis, Einkommenssteuer: Diese Entlastungen erwarten uns!

Bürger*innen erwarten zukünftig weitere Entlastungen. Wegen der hohen Inflation verzichtet der Staat künftig auf Steuern in Höhe von 50 Milliarden Euro.

Angesichts der hohen Inflation in Deutschland hat sich die Bundesregierung auf Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger geeinigt. Das vom Bundestag verabschiedete Inflationsausgleichsgesetz soll Verbraucher*innen insbesondere in Bezug auf die Einkommenssteuer entlasten.

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Insgesamt soll der Staat somit auf 50 Milliarden Euro verzichten. So soll der Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Steuern anfallen, im Jahr 2023 auf 10.908 Euro steigen. Bis 2024 soll der Grundsteuerbetrag sogar auf bis zu 11.604 Euro steigen.

Derzeit müssen Personen mit einem Einkommen von 58.597 Euro den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen. Dieser Spitzensteuersatz soll bald erst ab einem Einkommen von 62.827 Euro greifen.

Familien sollen entlastet werden – Kindergeld steigt

Außerdem sollen Familien zunehmend entlastet werden, weil sie besonders unter den derzeit hohen Kosten leiden. So soll Kindergeld einheitlich auf 250 Euro pro Kind steigen. Auch steigen soll der Kinderfreibetrag und der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag.

Entlastung für Mieter*innen

Auch auf Mieter*innen kommt eine Entlastung zu. Seit 2021 gibt es eine Klimaabgabe auf Heizöl und Erdgas, die Vermieter*innen bislang vollständig auf ihre Mieter*innen umlegen konnten. Das soll sich nun über ein Stufenmodell ändern.

So wird ein Stufenmodell eingeführt, sodass die Kosten gerecht auf Vermieter*innen und Mieter*innen aufgeteilt werden. Je mehr Kohlendioxid ein Gebäude, aufgrund seiner schlechten energetischen Bedingungen ausstößt, desto höher soll der Anteil der CO₂-Abgabe für Vermieter*innen ausfallen. Wenn das Gebäude jedoch in einem guten energetischen Zustand ist, weil zum Beispiel eine neue Heizung oder neue Fenster und Türen eingebaut wurden, zahlen Mieter*innen den Löwenanteil.

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Einmalige Entlastung für Gas und Fernwärmekund*innen

Gas- und Fernwärme-Kund*innen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden erwartet ebenfalls eine einmalige Entlastung. Ihnen wird der Abschlag für Dezember erlassen. Im März 2023 soll dann die Gaspreisbremse in Kraft treten. Dann sollen Haushalte 80 Prozent des Vorjahresgasverbrauchs zu einem verminderten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde beziehen können.

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Auch das Wohngeld soll weitreichend reformiert werden. So sollen schon bald zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. Die Sozialleistung soll auf einen monatlichen Betrag von 370 Euro steigen.