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Inflationsausgleich: Wer bald bis zu 3000 Euro bekommt

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Inflationsausgleich: Wer bald bis zu 3000 Euro bekommt

Der geplante Inflationsausgleich kommt. Das Bundeskabinett hat jetzt grünes Licht für die Ausgleichszahlung gegeben.

Darauf haben viele Arbeitnehmer*innen gewartet. Der geplante Inflationsausgleich kommt.

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch grünes Licht für die geplante steuerfreie Arbeitgeber-Pauschale gegeben. Hintergrund ist die hohe Inflation, die für viele Bürger*innen zu Geldproblemen führt. Mit der Zahlung soll die Inflation zumindest ein wenig abgefedert werden.

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Doch was bedeutet das jetzt für Arbeitnehmer*innen?

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Inflationsausgleich: Wer bald bis zu 3000 Euro bekommt

Ausgleichszahlung bis zu 3.000 Euro möglich

Nach dem Beschluss vom Mittwoch sollen vom Arbeitgeber gezahlte Prämien bis zu einer Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024 steuerlich begünstigt werden. Das bedeutet im Klartext: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern Pauschalen bis zu 3.000 bis Ende 2024 zahlen. Das Gute daran: Die Zahlungen sind steuerfrei.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass das Geld zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Außerdem muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass es sich um eine Pauschale im Zusammenhang mit den Preissteigerungen handelt.

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„Mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie geben wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine unbürokratische Option an die Hand“, erklärte Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Als Arbeitnehmer*in hat man jedoch trotzdem keinen rechtlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung. Rainer Dulger, Arbeitgeberpräsident, warnt vor zu viel Vorfreude. Seinen Aussagen zufolge könne sich nämlich nicht jeder Arbeitgeber diese Inflationsprämie leisten und an seine Mitarbeiter*innen weitergeben.

Es bleibt also offen, ob und in welcher Höhe der Chef oder die Chefin bereit ist, die Zahlung zu leisten. Eine Entlastung wäre es für viele Bürger und Bürgerinnen auf alle Fälle.