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Arbeiten auf Abruf im Minijob: Das steckt dahinter

Frau sitzt am Laptop
In vielen Minijobs gibt es keine festen Arbeitszeiten Credit: Getty Images

Du startest bald mit einem Minijob, fragst dich aber, was mit ‚Arbeit auf Abruf‘ gemeint ist? Hier kommt die Antwort.

Viele Student*innen, Rentner*innen oder Arbeitnehmer*innen, die sich noch etwas dazuverdienen wollen, bessern ihr Einkommen mit einem Minijob auf. Allerdings gibt es ganz unterschiedliche Formen der geringfügigen Beschäftigung.

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Entweder du arbeitest fest als Minijobber und bekommst jeden Monat dasselbe Gehalt, oder aber du arbeitest saisonal bedingt mal mehr und mal weniger. Unabhängig davon wie viel du arbeitest, darfst du im Minijob nicht mehr als 520 Euro verdienen, da sonst Steuern anfallen. Da auch für Minijobs der Mindestlohn von 12 Euro besteht, darfst du genau genommen jeden Monat maximal 43,3 Stunden arbeiten, um unter der Verdienstgrenze zu bleiben.

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Viele Minijobber arbeiten jedoch auf Abruf. Doch was genau hat es damit auf sich? Wir klären auf!

Das bedeutet Arbeit auf Abruf im Minijob

In bestimmten Jobs wird nicht immer zur selben Zeit eine Aushilfe gebraucht. Wenn man zum Beispiel in der Gastronomie arbeitet, kann es durchaus sein, dass der Bedarf an Arbeitskräften in der Woche ganz unterschiedlich verteilt ist.

Während die Arbeit auf Abruf für Arbeitgeber*innen praktisch ist, weil der oder die Mitarbeiter*in nur kommt, wenn auch wirklich Hilfe benötigt wird, ist die Situation für Arbeitnehmer*innen risikoreicher. Sie werden dadurch arbeitsrechtlich geschützt.

Die Arbeit auf Abruf ist durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) in § 12 geregelt.

Hier ist klar festgelegt, dass die Arbeit auf Abruf grundsätzlich erlaubt ist. Eine Abrufvereinbarung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in muss die Dauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit umfassen. Außerdem bedarf es einer vereinbarten Mindest- oder Höchstarbeitszeit.

Die wöchentliche Mindestarbeitszeit darf nur maximal 25 Prozent überschritten werden. Auch müssen Arbeitgeber*innen keine Sorge haben, dass sie am Ende zu wenig arbeiten. Eine vereinbarte Höchstarbeitszeit darf nämlich nicht mehr als 20 % unterschritten werden.

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Gibt es keine festgelegte Wochenarbeitszeit, wird von 20 Wochenstunden ausgegangen. Auch wenn du in einem Monat weniger arbeitest, steht dir das volle Gehalt für 20 Wochenstunden zu.

Für die tägliche Arbeitszeit gibt es ebenfalls klare Regelungen. Auch wenn keine tägliche Arbeitszeit im Vertrag festgelegt wurde, müssen Arbeitgeber*innen täglich an drei aufeinanderfolgenden Stunden die Arbeitskraft des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin in Anspruch nehmen, bzw. vergüten, auch wenn der oder die Arbeitnehmer*in nicht gearbeitet hat.

Wie lange im Voraus muss der Arbeitgeber Bescheid geben, dass man arbeiten muss?

Vor allem Minijobber, die in der Gastronomie arbeiten, kennen es: Der Chef oder die Chefin ruft an einem Samstagnachmittag an und bittet, um Hilfe, weil doch mehr zu tun ist, als gedacht. Natürlich erwartet der oder die Vorgesetzte, dass man im besten Fall sofort auf der Matte steht. Aber bin ich in so einem Fall wirklich verpflichtet, sofort auf der Arbeit zu erscheinen?

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Nein, auch bei der Arbeit auf Abruf gibt es klare zeitliche Beschränkungen. Verpflichtet zu arbeiten, sind Arbeitnehmer*innen nur, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin mindestens vier Tage im Voraus Bescheid gibt. Der Ankündigungstag wird übrigens nicht mitgerechnet. Außerdem darf der Ankündigungstag nicht auf einen gesetzlichen Feiertag oder aufs Wochenende fallen, dann wird der Tag davor als letztmöglicher Ankündigungstag genommen.

Achtung: Wenn keine Wochenarbeitszeit festgelegt wurde und von 20 Wochenstunden ausgegangen wird, kann es unter Umständen dazu kommen, dass ihr steuerpflichtig werdet. Bei 20 Wochenstunden kommt es schnell dazu, dass die Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat überschritten wird. Dann handelt es sich bei dem Minijob nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung und es fallen Steuern an.

Weiterführende Informationen findet ihr auf der Seite der Minijob-Zentrale.

Karriere, Beruf und Berufung – trau dich und beschäftige dich aktiv mit deinen beruflichen Zielen. Lies dich ein und vernetze dich mit anderen. So wirst du nach und nach deine Bestimmung finden und kannst einen Beitrag leisten. Dein beruflicher Erfolg liegt in deiner Hand.