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Zwei Minijobs gleichzeitig: Ist das erlaubt?

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Mehrere Minijobs: Ist das möglich & lohnt sich das?

Für viele sind Minijobs ein lukrativer Nebenverdienst. Aber darf man auch mehrere Jobs gleichzeitig ausüben?

Inhaltsverzeichnis

In Zeiten steigender Energiepreise und hoher Lebenshaltungskosten suchen viele nach weiteren Verdienstmöglichkeiten. Während einige neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausüben, haben andere zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung noch einen Minijob. Aber auch Rentner*innen oder Personen, die Hartz-IV beziehen, reichen die Bezüge zum Leben oft nicht aus und so sind sie auf die Aufnahme eines Nebenjobs angewiesen.

Man hat aber nicht in jedem Minijob die Möglichkeit, jeden Monat 538 Euro zu verdienen. Doch was, wenn dann eine geringfügige Beschäftigung nicht ausreicht? Darf ich auch mehrere Minijobs gleichzeitig haben? Wir klären auf!

Darf ich zwei Minijobs oder mehr haben?

Ja, man kann verschiedene Minijobs ausüben. Die Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich nicht überschritten wird. Die Löhne beider Jobs werden addiert. Wenn der Verdienst aus beiden Minijobs die 538-Euro-Grenze übersteigt, werden sie sozialversicherungspflichtig und es handelt sich nicht mehr um geringfügige Beschäftigungen. Für Selbstständige gilt dasselbe. Auch sie dürfen neben ihrer Arbeit einem oder mehreren Minijobs steuerfrei nachgehen, wenn sie insgesamt nicht mehr als 5j38 Euro verdienen.

Allerdings kommt es ganz darauf an, wie viele Stunden man in dem jeweiligen Job arbeitet. Da der Mindestlohn in Deutschland seit dem 1. Oktober 2022 zwölf Euro beträgt, wären es insgesamt etwas mehr als 43 Stunden, die man im Monat arbeiten kann, ohne Steuern zahlen zu müssen. Wichtig ist an dieser Stelle, dass man seine Arbeitszeit stets im Blick behält.

Minijobs neben einem Vollzeitjob

Auch wenn ihr bereits einer voll versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, könnt ihr zusätzlich einen Minijob ausüben. Ihr müsst euren Arbeitgeber oder eure Arbeitgeberin auch nicht zwingend um „Erlaubnis“ bitten. Vorausgesetzt, der Arbeits- oder Tarifvertrag enthält keine Anzeigepflicht. Andernfalls müsst ihr euren Chef oder eure Chefin über die Zweitstelle informieren. Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung neben einer Vollzeitstelle seid ihr für den Minijob nicht sozialversicherungspflichtig, wenn ihr unter der 538-Euro-Verdienstgrenze bleibt.

Insbesondere wenn man einen Hauptjob und einen Nebenjob ausübt, in dem man mehr als 538 Euro verdient, lohnt sich der zweite Job in der Regel nicht. Dann sollte man in jedem Fall pro- und kontra-Argumente abwägen. Denn für den Minijob werdet ihr automatisch Steuerklasse sechs zugeordnet, in der die höchsten Abgaben fällig werden.

Mehr zum Thema findest du hier: Steuerklassen: Lohnt sich ein Wechsel?

Zwei oder mehr Minijobs neben einem Vollzeitjob

Zwei Minijobs neben dem Hauptjob sind in der Regel nicht möglich. Wenn ihr bereits eine steuerpflichtige Haupttätigkeit und einen Minijob ausübt und zusätzlich einen weiteren Minijob annehmt, wird der zweite Minijob steuerlich dem Hauptjob angerechnet. Er ist dann ebenfalls sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Sind Minijobs rentenversicherungspflichtig?

Seit 2013 müssen auch Minijobber in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Allerdings können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wenn ihr mehrere Minijobs habt, müsst ihr die Befreiung nur einmal beantragen. Wenn ihr euch in eurem ersten Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreit habt, müsst ihr den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin eures zweiten Minijobs darüber informieren.

Muss ich meinen Arbeitgeber über einen weiteren Minijob informieren?

Wenn ihr bereits einen Minijob habt und eine weitere geringfügige Beschäftigung aufnehmen wollt, müsst ihr euren aktuellen Arbeitgeber bzw. eure aktuelle Arbeitgeberin über den zweiten Minijob informieren. Aber auch der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin eures neuen Minijobs muss über die weitere Beschäftigung informiert werden. Solltet ihr in beiden Jobs zusammen mehr als 538 Euro im Monat verdienen, wäre eure Beschäftigung nicht mehr geringfügig und ihr müsstet Steuern zahlen.

Lesetipp: Urlaubsanspruch: Die wichtigsten Fragen und Antworten!

Mehrere Minijobs bei einem Arbeitgeber: Geht das?

Ihr könnt nicht bei einem Arbeitgeber bzw. einer Arbeitgeberin mehrere Minijobs ausüben. Wenn man in einem Unternehmen mehrere Tätigkeiten ausübt, werden diese in der Regel zusammengefasst. Das gilt auch, wenn sich die Aufgaben noch so sehr unterscheiden. Selbst wenn ihr in einem Betrieb in unterschiedlichen Abteilungen arbeitet, wird die Arbeit in einem Job zusammengefasst.

Bin ich im Minijob krankenversichert?

Beschäftigte, die einen Minijob ausüben, müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Sie sind nicht über den Arbeitgeber bzw. über die Arbeitgeberin versichert. Auch hier gelten die 538 Euro als Grenze für den Verdienst.

Weiterführende Informationen findet ihr auf der Seite der Minijob-Zentrale.

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