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Urlaubsanspruch: Diese Rechte und Pflichten solltet ihr kennen

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Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht Mitarbeitern wirklich zu?

Rund um das Thema Urlaub können sich viele Fragen ergeben. Alles, was du über deinen Urlaubsanspruch unbedingt wissen solltest, erfährst du hier.

In Deutschland ist alles rund um das Thema Urlaubsanspruch klar geregelt. Wir verraten euch eure wichtigsten Rechte und Pflichten.

Inhaltsverzeichnis

Für viele Arbeitnehmer*innen ist der Urlaub die schönste Zeit im Jahr. Man kann sich vom anstrengenden Arbeitsalltag erholen, die Seele baumeln lassen und den tristen Schreibtischalltag einfach mal hinter sich lassen.

Allerdings können auch rund um das Thema Urlaub viele Fragen aufkommen. Wie viel Urlaub steht einem überhaupt zu? Darf der Chef oder die Chefin den Urlaub einfach streichen? Und kann Urlaub eigentlich vererbt werden?

Der Urlaubsanspruch ist ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht und spielt eine entscheidende Rolle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit, um neue Energie zu tanken und den beruflichen Alltag hinter sich zu lassen. 

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Urlaubsrecht!

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Erholungsurlaub

In Deutschland haben alle Arbeitnehmer*innen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viel Urlaub, einem Arbeitnehmer zusteht, wird im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Laut § 2 haben Arbeiter*innen, Angestellte, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen einen Anspruch auf Urlaub.

Grundsätzlich stehen allen Arbeitgeber*innen in einem Kalenderjahr 20 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche zu. Bei einer Sechs-Tage-Woche hingegen haben Arbeitnehmer*innen einen Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr. Das bedeutet, Arbeitnehmer*innen dürfen mindestens vier Wochen im Jahr Urlaub machen.

Wie du deinen Urlaub genau berechnen kannst, erfährst du hier: Urlaub berechnen: So viele Tage stehen dir zu!

In vielen Unternehmen ist jedoch eine höhere Anzahl an Urlaubstagen möglich. Wie viele Urlaubstage dir genau zustehen, wird im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.

In den meisten Unternehmen haben Mitarbeitende einen durchschnittlichen Urlaubsanspruch von 28 Tagen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. „Der höchste Urlaubsanspruch wurde durch Betriebe der Wirtschaftsabschnitte Energie- und Wasserversorgung, Er­brin­gung von Finanz- und Ver­si­che­rungs­dienst­leis­tun­gen, der Öffentlichen Verwaltung und aus dem Bereich Erziehung und Unterricht mit durchschnittlich 30 Urlaubstagen eines Voll­zeit­be­schäftigten gemeldet.“

Arbeitgeber*innen müssen die Wünsche des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin in ihre Planung einbeziehen. Dennoch ist es möglich, dass dein Chef oder deine Chefin deinen Urlaubsantrag ablehnt. Das ist zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe gegen deinen Wunschurlaub sprechen.

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Urlaubsanspruch: Ab wann darf ich mir Urlaub nehmen?

Du hast einen neuen Job angefangen und fragst dich nun, ab wann du dir Urlaub nehmen darfst? Den vollen Urlaubsanspruch erwirbst du erst nach sechs Monaten Beschäftigung im Unternehmen. Bis dahin erwirbst du jeden Monat ein Zwölftel deines Gesamturlaubs, auch in der Probezeit. Wenn dir also insgesamt 30 Tage Urlaub zustehen, hast du nach vier Monaten in einem neuen Job zehn Tage Urlaubsanspruch erworben. Manche Arbeitgeber*innen verhängen noch immer eine Urlaubssperre in der Probezeit, die aber nicht zulässig ist. Der Nachteil einer solchen Sperre liegt darin, dass Arbeitnehmer*innen ihren Urlaub aufsparen und den gesamten Urlaub dann auf einmal beantragen.

Viele fragen sich zudem, ob man gleich am Anfang des Jahres den gesamten Urlaub nehmen darf, weil man zum Beispiel eine große Reise plant oder sich eine längere Auszeit genehmigen möchte. Unter der Voraussetzung, dass du schon länger als sechs Monate im Unternehmen tätig bist, kannst du gleich am Anfang des Jahres den gesamten Jahresurlaub beantragen.

Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub darf ich mir am Stück nehmen?

Bei einer Sechs-Tage-Woche darfst du dir zwölf zusammenhängende Urlaubstage nehmen, also zwei Wochen am Stück. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es zehn Tage und damit zwei Wochen. Wenn du drei oder vier Wochen am Stück nehmen möchtest, musst du das individuell mit deinem/deiner Vorgesetzten absprechen.

Urlaubsanspruch: Darf mich der Chef oder die Chefin aus meinem Urlaub zurückholen?

Nein, in der Regel ist es nicht zulässig, einen bereits genehmigten und angetretenen Urlaub zu unterbrechen. Lediglich, wenn es um die Existenz des Unternehmens geht, kann dich der Chef oder die Chefin aus dem Urlaub zurückholen. Weder Personalmangel noch andere dringende betriebliche Belange sind Gründe, die einen Urlaubsabbruch rechtfertigen.

Dennoch können sich Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in einvernehmlich auf einen Urlaubsabbruch einigen. Dann werden die verbliebenen Urlaubstage gutgeschrieben und der oder die Arbeitnehmer*in kann den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.

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Urlaubsanspruch: Darf ich Urlaubstage mit ins neue Jahr nehmen?

Ob Mitarbeiter*innen ihren Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen dürfen, ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Grundsätzlich gilt, dass du Urlaubstage nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen mit ins neue Jahr nehmen darfst (§ 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG). Diese liegen zum Beispiel dann vor, wenn du Urlaub beantragt hast, ihn aber aufgrund von personellen Engpässen nicht bekommen hast. Auch kann es sein, dass du in der letzten Woche des Jahres Urlaub genommen hast, aber krank geworden bist. Auch dann kannst du deinen Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen.

Allerdings gibt es eine gesetzliche Frist, bis zu der du den Urlaub genommen haben musst. Es gilt: Wenn du deinen Urlaub nicht bis zum 31. März des Folgejahres genommen hast, verfällt der Urlaubsanspruch. Dennoch achten viele Arbeitgeber*innen nicht so sehr darauf, ob wirklich dringende betriebliche Gründe vorliegen. Daher ist es in vielen Unternehmen gängig, dass einige Tage mit ins neue Jahr genommen werden.

Urlaubsanspruch: Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich lange krank bin?

Sagen wir, du bist Ende Oktober krank geworden und bist bis einschließlich Dezember krank, hattest aber noch Resturlaub für das laufende Jahr. Auch wenn du über einen längeren Zeitraum krank bist und den Urlaub deshalb nicht nehmen konntest, kannst du deinen Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen und musst ihn bis zum 31. März des Folgejahres genommen haben. Danach verfällt dein Urlaub.

Eine Ausnahme besteht, wenn du ein ganzes Jahr und damit über den März hinaus krank bist. Dann verfällt dein Urlaub auch danach nicht und du kannst ihn nehmen, wenn du wieder gesund bist. Laut einem Urteil des Bundes­arbeits­gerichts ist der Urlaub jedoch nicht unbegrenzt verfügbar. Spätestens nach 15 Monaten verfällt dein Urlaubsanspruch. Dabei handelt es sich um die sogenannte 15-Monats-Rechtsprechung, wie „Finanztip“ berichtet.

Urlaubsanspruch: Kann Urlaub vererbt werden

Auch wenn es kein schönes Thema ist, kann es passieren, dass jemand, der mitten im Berufsleben steht, verstirbt. Doch was passiert dann mit den Urlaubstagen, die der Verstorbene nicht mehr genommen hat? Tatsächlich sind die Urlaubstage vererbbar. Das heißt, man hat als Erbe oder Erbin Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Urlaub durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin der verstorbenen Person. Allerdings wird nur der gesetzliche Mindesturlaub angerechnet und kann dem Erben oder der Erbin ausgezahlt werden.

Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht einem während der Elternzeit zu?

Auch während der Elternzeit hat man eigentlich ein Recht auf Urlaub. Eigentlich – denn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann den Urlaub kürzen, und zwar jeden Monat um ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Das bedeutet, man kann im schlimmsten Fall den gesamten Jahresurlaub während der Elternzeit verlieren (BAG, Urteil vom 19. März 2019, Az. 9 AZR 362/18).

Urlaubsanspruch: Darf man sich den Urlaub ausbezahlen lassen?

Nein, der Urlaub kann nicht einfach so ausgezahlt werden, da er der Erholung dient. Es gibt nur einen Fall, in dem es möglich ist, sich den Urlaub auszahlen zu lassen und das ist bei einer Kündigung. Mehr dazu im nächsten Punkt.

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Urlaubsanspruch: Was passiert mit dem Urlaub bei einer Kündigung?

Wenn du deinen Job kündigst, verfällt dein Urlaubsanspruch nicht. Die meisten nehmen sich ihren Resturlaub an ihren letzten Arbeitstagen im Unternehmen. Doch das geht nicht immer. Besonders wenn die Kündigungsfrist nur einen Monat beträgt und der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Stelle nicht so schnell neu besetzen kann, können betriebliche Gründe dazu führen, dass du dir deinen Resturlaub nicht mehr nehmen kannst. Dann werden dir die verbliebenen Urlaubstage ausgezahlt.

Doch es gibt eine weitere Besonderheit. Wenn dein Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte endet, steht dir nur der Urlaub zu, den du bis dahin erarbeitet hast. Bedeutet, wenn du bis zum 30. Juni eines Jahres gekündigt hast, steht dir für jeden Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Wenn du aber in der zweiten Jahreshälfte gekündigt hast, kannst du dir theoretisch den gesamten Jahresurlaub nehmen. Dann musst du aber bei deiner neuen Arbeitsstelle angeben, dass du deinen gesamten Urlaub für das Jahr bereits bei deinem*r alten Arbeitgeber*in genommen hast. Das bezieht sich jedoch nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub, nicht aber auf die Urlaubstage, die dein*e Arbeitgeber*in dir zusätzlich gewährt. Zumindest, wenn dein Vertrag eine sogenannte „Pro-rata-temporis-Klausel“ enthält. Ist das nicht der Fall, stehen dir alle vertraglich vereinbarten Urlaubstage zu.

Karriere, Beruf und Berufung – trau dich und beschäftige dich aktiv mit deinen beruflichen Zielen. Lies dich ein und vernetze dich mit anderen. So wirst du nach und nach deine Bestimmung finden und kannst einen Beitrag leisten. Dein beruflicher Erfolg liegt in deiner Hand.