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Urlaubsanspruch berechnen mit dieser einfachen Formel

Junge Frau mit braunen Haaren berechnet am Schreibtisch ihren Urlaubsanspruch.
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Urlaub berechnen: So viele Tage stehen dir zu!

Um deinen Urlaubsanspruch für das Jahr 2024 zu berechnen, kannst du dich an diese einfache Formel halten. Keine Sorge, es ist ganz einfach.

Wie viel Urlaub jede*r Arbeitnehmer*in hat, ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Doch wie viel Urlaub steht einem gesetzlich mindestens zu? Der Urlaubsanspruch ist glücklicherweise genau geregelt und lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen.

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Jede*r Arbeitnehmer*in hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer Sechs-Tage-Woche. Die sechs Tage beziehen sich auf Montag bis Samstag. Sonn- und Feiertage sind hier ausgenommen.

Urlaubsanspruch berechnen mit dieser Formel

Um den gesetzlichen Urlaubsanspruch für eine Fünf-Tage-Woche zu berechnen, gilt folgende Formel:

Gesetzlicher Urlaubsanspruch, geteilt durch die Arbeitstage pro Woche, multipliziert mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Daraus ergeben sich 20 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche:

24 Urlaubstage / 6 Arbeitstage * 5 tatsächliche Arbeitstage = 20 Urlaubstage

Bei einer Zwei-Tage-Woche stehen einem acht Urlaubstage zu. Bei den 20 Urlaubstagen handelt es sich um den gesetzlich festgelegten Mindesturlaub, der allen Arbeitnehmer*innen bei einer Fünf-Tage-Woche zusteht. Schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen erhalten bei einer Fünf-Tage-Woche zusätzlich fünf Urlaubstage.

Urlaubsanspruch bemisst sich an Arbeitstagen

Da sich der Urlaubsanspruch nicht an den gearbeiteten Stunden, sondern nur an den Arbeitstagen bemisst, haben Mitarbeitende in Teilzeit grundsätzlich denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte bei einer Fünf-Tage-Woche. Vorausgesetzt, sie arbeiten ebenfalls an fünf Tagen in der Woche. Dann liegt ihr Urlaubsanspruch nämlich auch bei 20 Urlaubstagen. Wenn Teilzeitbeschäftigte hingegen nur an vier Tagen arbeiten, ergibt sich ein Mindesturlaubsanspruch von 16 Tagen.

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Viele Arbeitgeber*innen gewähren ihren Arbeitnehmer*innen jedoch weitere Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen.