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Klimabonus: Diese Förderungen plant die Bundesregierung

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Klimabonus: So will die Bundesregierung neue Heizungen fördern

Die Bundesregierung will mit einem Klimabonus den Austausch alter Heizungen fördern.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht auch einen Klimabonus vor. Wer seine Heizung austauschen muss und wem der Bonus zusteht, erfahrt ihr hier.

Die Bundesregierung will Gas- und Ölheizungen den Kampf ansagen und umweltfreundlichere Alternativen fördern. Hierzu haben die Ministerinnen und Minister am Mittwoch, dem 19. April eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht, mit dem Ziel den Klimaschutz weiter voranzutreiben.

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Ab 2024 sollen 65 % von jeder neu eingebauten Heizung mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings besteht keine sofortige Austauschpflicht. Eine Pflicht besteht nur bei neu eingebauten oder bei Heizungen, die nicht mehr reparierbar sind. Natürlich können sich Eigentümer*innen auch für einen freiwilligen Austausch entscheiden.

Sollte es zu einer sogenannten „Heizungshavarie“ kommen, wenn also eine Heizung kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gelten Übergangsfristen. Betroffene können bis zu drei Jahre eine Heizung mit fossiler Energie einbauen. Innerhalb dieser Übergangsphase muss jedoch eine neue Heizung eingebaut werden, die die 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllt.

Diese Förderungen sind im Rahmen des „Klimabonus“ vorgesehen

Personen, die ein Eigenheim bewohnen, sollen eine einheitliche Grundförderung von 30 % erhalten, wenn sie ihre alte Heizung GEG-konform austauschen. Zusätzlich soll es dazu einen gestaffelten Klimabonus geben, der eine zusätzliche Förderung von bis zu 20 % vorsieht.

Der „Klimabonus I“ sieht eine Förderung von 20 % vor. Der Bonus steht Bürger*innen zu, die ihre Heizung freiwillig ersetzen und einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen oder ihre Kohleöfen und Öl- bzw. Gas-Konstanttemperaturkes­sel (älter als 30 Jahre) austauschen. Vorausgesetzt sie haben ihre Immobilie vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt oder sind über 80 Jahre (§ 73 Ausnahme, GEG).

Der „Klimabonus II“ sieht eine Förderung von 10 % vor. Der Bonus steht Bürger*innen zu, die ihre Heizung fünf Jahre, bevor sie dazu verpflichtet sind, austauschen. Allerdings wird für 2024 nur der Austausch von Heizungen gefördert, die älter als 40 Jahre sind. Ab 2025 sind dann auch Heizungen, älter als 35 Jahre förderfähig und ab 2026 Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.

Der „Klimabonus III“ sieht eine Förderung von 10 % für Havariefälle vor. Der Bonus steht Eigentümer*innen zu, die eine kaputte Heizung (jünger als 30 Jahre), austauschen, deren Schaden irreparabel ist. Die neue Heizung muss die 65%-EE-Konvention erfüllen.

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Derzeit dominieren fossile Energieträger stark. Von 41 Millionen Haushalten heizt laut Bundesregierung „jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent.“ Bei neu installierten Heizungen wurde zu 70 % Gas als Heizträger genutzt.