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Gestiegene Beiträge: So wechselst du die Krankenkasse

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Krankenkasse wechseln: So geht's

Du willst deine Krankenkasse wechseln, bist aber unsicher, was du genau dafür tun musst? Bei uns erfährst du alles, was du zum Wechsel wissen musst.

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger*innen. Das bedeutet, man kommt nicht drumherum, Mitglied bei einer Krankenversicherung zu sein. Und das hat auch gute Gründe. Denn im Krankheitsfall sollte jede*r Bürger*in die Möglichkeit auf eine ärztliche Behandlung haben, unabhängig von seinem oder ihrem Einkommen. Doch wie unterscheiden sich die Krankenkassen überhaupt und lohnt sich gegebenenfalls ein Wechsel?

Laut Check24 sind 95 % der Leistungen bei allen Krankenkassen identisch. Nur 5 % der Leistungen unterscheiden sich. Krankenkassen können frei über ihre Zusatzleistungen bestimmen. Auch die Höhe der Zusatzbeiträge können Krankenkassen selbst festlegen. Grundsätzlich muss man sich also keine Sorgen machen, dass man viel mehr bezahlt als andere oder deutlich weniger Leistungen übernommen werden.

Der Grundbetrag von 14,6% des Bruttoeinkommens ist bei jeder Krankenkasse gleich. Die durchschnittlichen Zusatzbeiträge liegen seit Anfang 2023 bei 1,6%. Wenn sich die durchschnittlichen Zusatzbeiträge erhöht haben, wie es Anfang 2023 der Fall war, macht es durchaus Sinn, sich Gedanken über einen Wechsel zu machen. Denn meist erhöhen nicht alle Kassen ihre Beiträge und sind dementsprechend insgesamt günstiger. Bei uns erfährst du alles, was du über den Krankenkassen-Wechsel wissen musst.

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Krankenkasse wechseln: So geht’s

2021 wurde der Prozess für den Krankenkassen-Wechsel erleichtert. Wer die Krankenkasse wechseln möchte, muss lediglich einen Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen. Diese informiert die alte Krankenkasse über den Wechsel.

Versicherte können in jede gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn sie mindestens zwölf Monate lang bei der bisherigen Krankenkasse versichert waren. Wenn die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöht hat, können Versicherte auch innerhalb der zwölf Monate wechseln. Hier gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Wenn man den Arbeitgeber wechselt, kann man jederzeit die Krankenkasse wechseln. Hier gilt die zwölfmonatige Bindung an die Krankenkasse nicht. Auch Familienversicherte können jederzeit wechseln.

Bei einem Wechsel muss die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende eingehalten werden. Wer sich im März für eine neue Krankenkasse entscheidet und den Beitrittsantrag stellt, wird zum 1. Juni Mitglied bei der neuen Kasse. Wenn du vorher gesetzlich versichert warst, muss dich jede gesetzliche Krankenkasse nehmen. Du bist also völlig frei in der Entscheidung, zu welcher Krankenkasse du willst.

Alte und neue Krankenkasse kümmern sich um den Datenabgleich. Die neue Krankenkasse informiert den Versicherten bzw. die Versicherte dann über den Wechsel-Termin. Man muss sich auch keine Sorgen machen, dass eine Lücke entstehen könnte, in der man nicht versichert ist. Sollte die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse aus irgendwelchen Gründen nicht zustande kommen, bleibt man bei der alten Krankenkasse versichert.

Den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin sollte man bei einem Krankenkassen-Wechsel formlos informieren. Wer derzeit keine Arbeit hat und Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, muss diese informieren. Rentner*innen wenden sich an den Rentenversicherungsträger.

Wenn man sich privat versichern lassen möchte oder ins Ausland umzieht, verlässt man das System der gesetzlichen Krankenversicherung und muss die Krankenkasse daher selbst kündigen.