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Steuerklasse wechseln: Warum es sich nur in diesen Fällen lohnt

Frau sitzt zuhause an einem Tisch vor einem Laptop und rechnet mit einem Taschenrechner ihre Steuern aus.
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Steuerklasse wechseln: Wann es sich lohnt

Generell kann man nur in bestimmten Fällen die Steuerklasse wechseln.

Die Steuerklasse zu wechseln, ist nur in bestimmten Fällen möglich. Wann und welche Formulare du benötigst, erfährst du bei uns.

Du willst deine Steuerklasse wechseln? Das ist nicht immer einfach so möglich. Denn nicht du selbst entscheidest über deine Steuerklasse, sondern in erster Linie deine Lebensumstände.

Es gibt aber Fälle, in denen du tatsächlich entscheiden kannst, in welche Steuerklasse du möchtest. Welche das sind und wie du die Steuerklasse ändern kannst, erfährst du hier.

In diesen Fällen kannst du die Steuerklasse nicht einfach so wechseln

Bist du ledig, geschieden, verwitwet (ab dem 2. Jahr) oder getrennt lebend (im Folgejahr der Trennung) wirst du Steuerklasse eins zugeordnet. Bist du verheiratet, kommst du automatisch in Steuerklasse vier. Das könnt ihr aber später noch ändern. Dazu später mehr. Bist du verwitwet, wirst du in dem Jahr, in dem dein*e Ehepartner*in verstorben ist, Steuerklasse drei zugeordnet. Anschließend kommst du in Steuerklasse eins.

Hast du neben deinem Vollzeitjob noch einen weiteren Job, in dem du mehr als 538 Euro verdienst, wirst du in deinem Nebenjob automatisch Steuerklasse sechs zugeordnet. Da es in dieser Steuerklasse aber keinerlei Freibeträge gibt, solltest du unbedingt prüfen, ob sich der Zweitjob finanziell für dich lohnt.

Als Zusatzeinkommen neben einem Hauptjob, in dem du bei deiner aktuellen Steuerklasse bleibst, lohnt sich oftmals eher ein 538-Euro-Minijob, da hier keine Steuern anfallen.

An den genannten Steuerklassen-Konstellationen lässt sich nichts ändern. Unter folgenden Umständen kannst du die Steuerklasse aber wechseln:

Steuerklasse wechseln: Du heiratest

Bist du verheiratet, stehen dir drei Steuerklassen zur Auswahl: Die Kombination aus drei und fünf, Steuerklasse vier und Steuerklasse vier mit Faktor. In diesem Fall können du und dein*e Ehepartner*in frei entscheiden, welche Steuerklasse ihr wählt.

Unmittelbar nach der Heirat werdet ihr aber erst mal automatisch Steuerklasse vier zugeordnet. Das könnt ihr aber jederzeit ändern. Den Antrag für den Steuerklassenwechsel für Ehegatten findest du hier auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

Mehr dazu: Heirat: Wann sich die Ehe steuerlich am meisten lohnt

Steuerklasse wechseln: Du bist alleinerziehende Arbeitnehmende

Als alleinerziehende Arbeitnehmende kannst du deine Steuerklasse unter Umständen ebenfalls zu deinem Vorteil wechseln. Voraussetzung ist, dass du alleine mit deinem Kind oder deinen Kindern lebst. Bist du aktuell noch Steuerklasse eins zugeordnet, kannst du in Steuerklasse zwei wechseln. Das lohnt sich, weil du hier einen Entlastungsbeitrag erhältst.

Dir wird jährlich ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 4.260 Euro gewährt, wenn du mit deinem Kind alleine lebst. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbeitrag um 240 Euro. Hierzu muss ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung eingereicht werden. Den des Finanzamtes NRW findest du hier.

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