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Trinkgeld für Postboten: Ist das erlaubt?

Frau nimmt einen 10-Euroschein aus dem Portemonnaie
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Weihnachtszeit: Darf ich dem Postboten Trinkgeld geben?

Du willst dem Paketzusteller in der Vorweihnachtszeit eine Freude machen und ihm Trinkgeld geben? Wir verraten, ob er das annehmen darf.

Zu kaum einer Zeit haben Post- und Paketbot*innen so viel Stress, wie in der Vorweihnachtszeit. Schließlich bestellen viele ihre Geschenke fast ausschließlich online. Was für uns praktisch ist, ist für die Lieferant*innen allerdings purer Stress.

Deswegen wollen viele den Paketzustellern und -zustellerinnen mit einem kleinen Trinkgeld eine Freude bereiten und sich damit für ihre Arbeit bedanken. Doch ist das denn überhaupt erlaubt?

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Wie viel Trinkgeld ist erlaubt?

Wer Sach- oder Geldgeschenke annehmen darf, ist arbeitsvertraglich geregelt. Der Grund dafür ist Korruption, also die Sorge, dass die Kund*innen sich durch ihr Geschenk einen Vorteil erschleichen könnten. (Geld-)Geschenke müssen daher immer bedingungslos sein und man darf als Kund*in keine Gegenleistung erwarten. Grundsätzlich ist es also erlaubt, Post- oder Paketbot*innen ein Trinkgeld oder zu Weihnachten eine kleine Aufmerksamkeit zu geben.

Wie hoch dieses Trinkgeld oder der Sachwert von einem Geschenk ausfallen darf, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Die einzelnen Versandunternehmen haben laut t-online.de dafür unterschiedliche Richtlinien:

  • DHL: Trinkgelder oder Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro sind erlaubt.
  • Hermes: Hier dürfen Trinkgelder oder Geschenke bis zu 10 Euro angenommen werden.
  • DPD: Ein Trinkgeld ist erlaubt, in der DPD App können Empfänger*innen ihrem Zusteller oder ihrer Zustellerin sogar digital bis zu 9,50 Euro an Trinkgeld zukommen lassen.

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Noch unbedenklicher sind Geschenke für Reinigungskräfte und Hausmeister*innen. Sie dürfen Geschenke jeglicher Art bedingungslos annehmen. Dienstleister von der Müllabfuhr hingegen dürfen lediglich kleine Sachgeschenke annehmen. Trinkgelder sind hier strengstens untersagt und können zu einer Abmahnung oder gar einer Kündigung führen.