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Weihnachtsdekoration im Hausflur: Was ist erlaubt und was verboten?

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Weihnachtsdekoration im Hausflur: Was ist erlaubt und was verboten?

In der Vorweihnachtszeit leuchtet es nicht nur in zahlreichen Schaufenstern, auch viele Privathaushalte dekorieren vor Weihnachten nur allzu gern innen und außen. Aber darf man den Flur in einer Mietwohnung überhaupt nach Lust und Laune schmücken?

Was Weihnachtsdekoration angeht, scheiden sich die Geister. Manche lieben es, ihre Wohnung üppig zu schmücken. Andere mögen es dezenter oder verzichten gänzlich aufs alljährliche Dekorieren.

Innerhalb der Wohnung kann sich jede*r frei entfalten, was die Weihnachtsdekoration betrifft. Aber wie sieht das eigentlich im Hausflur von Mietshäusern aus? Darf ich meine Wohnungstür und den Eingangsbereich ebenfalls nach Lust und Laune schmücken? Oder kann der Vermieter das im schlimmsten Fall sogar verbieten? Wir klären auf.

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Weihnachtsdekoration im Hausflur: Das ist erlaubt

Grundsätzlich ist es laut dem Deutschen Mieterbund erlaubt, den Flur und auch den Balkon einer Mietwohnung weihnachtlich zu schmücken. Allerdings sollten ein paar Grenzen beachtet werden.

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Weihnachtsdekoration im Hausflur: Was ist erlaubt und was verboten?

Weihnachtsdekoration im Hausflur ist erlaubt, wenn andere Mieter*innen nicht beeinträchtigt werden. Sobald ein Tannenbaum oder eine überdimensionierte Weihnachtsmannfigur zur Stolperfalle wird, muss die Deko sofort entfernt werden. Das gilt übrigens nicht nur für Weihnachtsdekoration.

Eine zu auffällige oder zu üppige Dekoration kann unter Umständen ebenfalls untersagt werden. Ein bunter Adventskranz an der Wohnungstüre zum Beispiel ist legitim. Hier könnten sich Nachbar*innen lediglich an der Optik stören. Das wäre aber noch kein Grund, die Dekoration zu untersagen, weil es sich hier nicht um eine beeinträchtigende Deko handelt. Bei Lichterketten oder leuchtenden Gegenständen ist allerdings zu beachten, dass die Nachbar*innen durch das Licht innerhalb ihrer Wohnung nicht gestört werden dürfen.

Schwierig wird es laut dem Deutschen Mieterbund,“wenn durch die weihnachtliche Festbeleuchtung das Schlafzimmer des Nachbarn ausgeleuchtet wird oder das in Neonfarben blinkende Rentier anderen Bewohnern des Hauses oder der Straße den Schlaf raubt.“

Wenn man sich als Nachbar*in gestört fühlt, ist es immer ratsam, erst einmal das Gespräch zu suchen. Um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu umgehen, sollten größere Dekorationsprojekte vorab mit der Hausgemeinschaft abgesprochen werden.

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In kleineren Mietshäusern lässt sich ein Gespräch mit den Nachbar*innen einfacher umsetzen. In einem größeren Mietshaus ist es sinnvoll, die Nachbar*innen über einen Zettel im Flur über das Dekorationsprojekt zu informieren. Sollte sich jemand gestört fühlen, sollte man sich der vorweihnachtlichen Harmonie zuliebe kompromissbereit zeigen.