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Nach Aus von Kinderreisepass: Wann und wo braucht mein Kind den elektronischen Reisepass?

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Bye, bye Kinderreisepass

Seit dem 1. Januar 2024 hat der Kinderreisepass ausgedient. Das gilt für Reisen mit Kindern.

Wer ins Ausland reisen will, muss sich ausweisen können. Das gilt auch für Kinder, egal wie klein sie noch sind. Was Eltern zur Abschaffung des Kinderreisepasses wissen müssen, lest ihr bei uns.

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Seit dem 1. Januar 2024 kann er nicht mehr neu beantragt oder verlängert werden. An seine Stelle tritt der elektronische Reisepass, mit dem sich Kinder von jetzt an immer ausweisen müssen, wenn sie die EU bzw. den Schengen-Raum verlassen.

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Bisher galt, dass Kinder bis zu ihrem 12. Lebensjahr mit einem Kinderreisepass sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU reisen konnten. Die meisten Länder akzeptierten diesen als gültiges Ausweisdokument, verlangten zum Teil lediglich ergänzende Visa.

Einzig die USA, Australien und einige afrikanische Staaten akzeptierten den Kinderreisepass nicht. Hier benötigten Kinder unabhängig ihres Alters für die Einreise bereits den elektronischen Reisepass.

Höhere Kosten & Wartezeiten für Eltern

Kinderreisepässe, die erst im letzten Jahr verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit für Auslandsreisen bis zum Ablaufdatum. Ist der Kinderreisepass schließlich abgelaufen, kann er nicht verlängert werden. Ab dann benötigt das Kind für Reisen ins nichteuropäische Ausland den elektronischen Reisepass.

Und der kostet Eltern mehr. Bei der Ausstellung belaufen sich die Kosten auf 37,50 Euro. Damit liegen sie deutlich über denen für einen Kinderreisepass. Die beliefen sich bei der Ausstellung auf 13 Euro zuzüglich der jährlich anfallenden 6 Euro für die Verlängerung.

Zu den gestiegenen Kosten müssen Eltern auf den elektronischen Reisepass ihres Kindes länger warten, bis zu acht Wochen. Der Kinderreisepass wurde in der Regel an Ort und Stelle ausgestellt und konnte direkt mitgenommen werden.

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Einen deutlichen Vorteil hat der neue Reisepass mit eChip: Für Menschen unter 25 Jahre hat er eine Gültigkeit von sechs Jahren. Unter der Bedingung, dass die Person auf dem Bild des Passes eindeutig identifizierbar ist.

Planen Familien in diesem und den kommenden Jahren, außerhalb der EU zu verreisen, lohnt sich die Anschaffung des elektronischen Reisepasses für Kinder.

Kein Reisepass für Kinder nötig innerhalb der EU

Familien, die in nächster Zeit nicht planen, die EU zu verlassen, benötigen für ihr Kind keinen elektronischen Reisepass. Für Auslandsaufenthalte innerhalb der EU und des Schengen-Raums (dazu zählen auch die Nicht-EU-Länder Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) genügt ein Personalausweis für Kinder.

Dieser hat, ähnlich zum elektronischen Reisepass, eine Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Jahren und kostet 22,80 Euro.

Personalausweis für Kinder beantragen

Beantragt wird der Personalausweis für Kinder unter 16 von den erziehungsberechtigten Personen beim zuständigen Bürgeramt. Benötigte Dokumente sind:

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde und/ oder bisheriger (Kinder)Reisepass
  • sofern nur ein Elternteil bei der Antragstellung erscheinen kann: Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten
  • bei nur einer erziehungsberechtigten Person: Sorgerechtsnachweis
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein

Eventuell sind weitere Anforderungen je nach Behörde und Bundesland zu beachten.

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