Teilzeit- und Vollzeitbeschäftige haben Anspruch auf denselben Lohn, wie das Bundesarbeitsgericht nun entschieden hat. Ein Rettungsassistent hatte zuvor geklagt. Was das Urteil bedeutet, erfahrt ihr hier.

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Teilzeit- und Vollzeitbeschäftige haben Anspruch auf denselben Lohn, wie das Bundesarbeitsgericht nun entschieden hat. Ein Rettungsassistent hatte zuvor geklagt. Was das Urteil bedeutet, erfahrt ihr hier.
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