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Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Wie sinnvoll ist sie?

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Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Wie sinnvoll ist sie?

Viele Arbeitnehmer*innen spielen mit dem Gedanken, eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Aber wie sinnvoll ist sie wirklich? Wir klären auf.

Inhaltsverzeichnis

Bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung handelt es sich eigentlich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). Die zusätzliche Klausel meint eine Leistung bei Krankschreibung.

Der einfachheitshalber sprechen wir im Folgenden jedoch nur von der Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, zahlt dir die Versicherung jeden Monat einen vorab vereinbarten Betrag, wenn du längere Zeit krank geschrieben bist.

Doch ist eine solche Versicherung wirklich sinnvoll, was für Alternativen gibt es und für wen eignet sie sich nicht? Wir erklären dir alles, was du darüber wissen solltest.

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Ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung wirklich sinnvoll?

Wenn du plötzlich erkrankst, es steht eine Operation mit anschließender Reha an oder der Genesungsprozess dauert eine längere Zeit an, fällst du auf der Arbeit erst mal aus. Wenn du in deinem Beruf dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst, zahlt die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine monatliche Rente. Wenn in deinem Vertrag darüber hinaus eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel steht, zahlt die Versicherung auch, wenn du nur vorübergehend nicht arbeiten kannst. Wenn man zum Beispiel einen Herzinfarkt erleidet und über viele Monate krankgeschrieben ist, wird man durch die Arbeitsunfähigkeitsversicherung finanziell unterstützt.

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Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Wie sinnvoll ist sie?

Wenn du wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig bist, ist dein* Arbeitgeber*in erst einmal bis zu sechs Wochen zu einer Lohn- oder Entgeldfortzahlung verpflichtet, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Danach springt deine Krankenkasse ein und zahlt für maximal 72 Wochen 70 % deines Bruttogehalts. Das Krankengeld ist jedoch begrenzt auf maximal 2.793 Euro (Stand 2022).

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn du mehr als sechs Monate lang krankgeschrieben bist. Meist wird die AU-Rente jedoch nur anderthalb bis drei Jahre gezahlt. Der Betrag, den du im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhältst, entspricht dem deiner vereinbarten BU-Rente. Meist wird die AU-Rente jedoch nur anderthalb bis drei Jahre gezahlt. Wenn du also eine BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro vereinbart hast, erhältst du diesen Betrag auch jeden Monat. Die Höhe der BU-Rente ist individuell. Deine monatlichen Beiträge steigen natürlich, wenn du statt 1.200 Euro BU-rente 2.000 Euro vereinbart hast.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich zur finanziellen Absicherung sinnvoll. Mit einer BU kannst du die Kosten, die du mit deinem Gehalt noch bezahlen konntest, auch weiterhin decken. Wenn der Fall eintritt, dass du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen irgendwann gar nicht mehr oder nicht mehr voll umfänglich ausüben kannst, sicherst du dich mit einer solchen Versicherung finanziell ab. Da die staatliche Erwerbsminderungsrente meist nicht ausreicht, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung fast immer sinnvoll.

Die AU-Klausel ist kein Muss. Wenn du nicht gesetzlich versichert, sondern privatversichert bist oder selbstständig, macht es mehr Sinn sich zusätzlich mit einer Krankentagegeld-Versicherung abzusichern. Aber auch wenn du mehr verdienst, macht eine solche Versicherung mehr Sinn als eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung, da du bei der Krankentagegeld-Versicherung nicht so lange auf die Leistungen warten musst. Hier erhältst du das Geld bereits sechs Wochen nach Ende der Lohnfortzahlung durch deine*n Arbeitgeber*in.

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Was spricht für eine Arbeitsunfähigkeitserklärung und was dagegen?

Für eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung spricht, dass du im Falle einer Erkrankung nicht so lange warten musst, bis du eine Leistung erhälst. Denn die Beantragung der BU-Rente ist meist langwieriger. Achtung: Du solltest darauf achten, dass deine Versicherung bei Beantragung der AU lediglich das ärztliche Attest verlangt und nicht den gesamten BU-Antrag. Andernfalls kann sich die Beantragung doch in die Länge ziehen und der Vorteil, dass man sein Geld schneller bekommt, ist nicht mehr gegeben.

Die AU-Klausel macht deine Berufsunfähigkeitsversicherung teurer. Wenn du die Klausel irgendwann nicht mehr haben willst, ist eine Streichung meist nicht einfach so möglich. Im schlimmsten Fall, der nicht selten eintritt, muss die gesamte BU gekündigt werden und noch einmal neu abgeschlossen werden. Das bedeutet jedoch auch, dass du wahrscheinlich mehr zahlen musst. Denn eine BU wird mit dem Alter teurer.

Tipp: Es ist wichtig, sich Angebote einzuholen und verschiedene Versicherungen zu vergleichen, um den besten Tarif für sich zu finden.

Dreifach absichern mit Krankentagegeld, Be­rufs­un­fä­hig­keits­- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Du willst kein Risiko eingehen und dich am liebsten doppelt oder sogar dreifach absichern? Hier solltest du vorsichtig sein, denn die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive AU-Klausel und Krankentagegeld-Versicherung könnte unter Umständen zu Problemen führen. Wenn du nämlich das Krankentagegeld beziehst und anschließend rückwirkend die AU-Rente erhältst, könnte der Krankentagegeld-Versicherer das Geld zurückverlangen. Vorausgesetzt das steht so in deinem Vertrag.

Ab wann berufsunfähig?

Zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkiet besteht ein gravierender Unterschied. Wenn du berufsunfähig bist, bedeutet das dass du deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Eine Arbeitsunfähigkeit hingegen meint nur einen vorübegehenden Zustand. Bei der Berufsunfähigkeit besteht nicht die Aussicht, dass sich der Gesundheitszustand auf absehbare Zeit bessert.

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„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“, so steht es im Versicherungsvertragsgesetz – VVG nach § 172 Abs. 2.

Wenn eine Person in einem handwerklichen Beruf tätig ist als Dachdecker, Fliesenleger oder Klempner beispielsweise und sie erleidet einen Bandscheibenvorfall und der Arzt oder die Ärztin attestieren, dass die Person für mehr als sechs Monate nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält man die vollständige BU-Rente. Dasselbe gilt natürlich auch für einen geistigen Beruf wie etwa als Pscholog*in oder als Buchhalter*in, wenn man zum Beispiel ein Burnout-Syndrom erleidet. Voraussetzung ist, dass man mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Das heißt der Arzt oder die Ärztin bescheinigt, dass eine nur noch maximal 50 Prozent ihrer einst erbrachten Arbeitsleistung ausüben kann.

Eine Versicherung verfolgt das Grundprinzip einer kollektiven Risikoübernahme. Das bedeutet eine Personengruppe zahlt einen bestimmten Geldbetrag in regelmäßigen Abständen ein und im Falle eines Schadens (Versicherungsfall) erhält der Versicherte einen Schadensausgleich. Dieses Prinzip funktioniert, weil in der Regel nur bei wenigen Personen ein Versicherungsfall eintritt und die Kapitalsammelstelle genügend Vermögen hat, um den Schadensausgleich zahlen zu können. Es gibt verschiedene Risiken, die versichert werden können. Dazu gehört auch das Risiko, deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können. Hier kommt die Berufsunfähigkietsversicherung ins Spiel.