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Bin ich dazu verpflichtet, im Urlaub erreichbar zu sein?

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Laut Arbeitsrecht: Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Der Urlaub ist zur Erholung da, doch was ist, wenn mich mein Chef oder die Chefin plötzlich anruft. Muss ich während der Auszeit auch für meine Arbeitsstelle erreichbar sein? Oder darf ich die Kontaktversuche ignorieren? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Während sich die einen im Urlaub ein striktes Arbeitsverbot erteilen, checken die anderen regelmäßig ihre Mails. Manche aus purer Neugierde, andere, weil sie Sorge vor der Flut an Anfragen haben, die sie nach dem Urlaub erwartet.

Nicht so schlimm, sagen die einen. Schließlich sind viele Dinge schnell geklärt und nach dem Sonnenbaden ein paar E-Mails beantworten, kann doch nicht so stressig sein. Eben doch! Denn nicht ohne Grund gibt es einen gesetzlichen Mindestanspruch an Urlaubstagen pro Jahr. Schließlich dient der Urlaub der Erholung und sorgt nebenbei dafür, dass wir langfristig gesund und leistungsfähig bleiben.

Doch was ist zu tun, wenn die Arbeit im Urlaub nicht von uns ausgeht, sondern vom Chef oder der Chefin. Muss ich im Urlaub wirklich erreichbar sein?

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Was sagt das Arbeitsrecht zur Erreichbarkeit im Urlaub?

Aus Angst vor einer Kündigung sind viele Menschen auch während des Urlaubs für Arbeitgebende erreichbar. Laut haufe.de soll sogar ein Drittel der Menschen in Europa Kontaktversuche von Vorgesetzten oder Kolleg*innen in dieser Zeit beantworten.

Doch was sagt das Arbeitsrecht zur Erreichbarkeit? Paragraf 8 des Bundesurlaubsgesetzes sieht dazu Folgendes vor: „Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“

Kurz zusammengefasst: Arbeitnehmende sind also nicht dazu verpflichtet, im Urlaub oder während anderer Freizeitaktivitäten erreichbar zu sein. Es ist also völlig ok, Anrufe oder E-Mails von Chef und Chefin während des Urlaubs zu ignorieren. Denn die Erreichbarkeit von Beschäftigten für Vorgesetzte gilt lediglich während der Arbeitszeit. Schließlich besteht im Urlaub gesetzliches Beschäftigungsverbot.

Wird nämlich im Urlaub die Arbeit aufgenommen, z.B. durch Telefonate oder dem Beantworten von E-Mails, gilt das als Arbeitszeit und es besteht Anspruch auf entsprechende Bezahlung. Also: Auch wenn es noch so schwerfällt, jeder hat es daher selbst in der Hand, die Arbeit mal Arbeit sein zu lassen und den Urlaub in vollen Zügen zu genießen.

Erreichbarkeit im Urlaub: Eine Ausnahme gibt es

Laut Arbeitsrecht gibt es in Sachen Erreichbarkeit im Urlaub jedoch eine Ausnahme. Hier lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Wurde nämlich zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten vertraglich vereinbart, auch während des Urlaubs erreichbar zu sein – wenn auch nur digital – ist das bindend.

Wichtig dabei: Diese Vereinbarung gilt jedoch nur für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen. Heißt also, dass euch der Chef oder die Chefin nur an den freiwillig gewährten Urlaubstagen kontaktieren dürfen.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt in Deutschland übrigens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche und 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche.

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Dieses Thema haben wir für euch entdeckt im Artikel „Urlaub 2022: Wenn der Chef anruft, muss ich rangehen?“ von Jennifer Schirmacher von bildderfrau.de.

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Wie ist es bei euch: Wurdet ihr bereits während eures Urlaubs von Vorgesetzten angerufen? Wie gut könnt ihr im Urlaub abschalten, ohne aufs (Arbeits-)Handy zu schauen? Auf Instagram oder Facebook könnt ihr uns von euren Erfahrungen berichten. Wir wünschen euch einen erholsamen Urlaub!