Erst Geschenke, dann Angst
Vanessa Borck ist seit Jahren auf Social Media aktiv – doch erst nach ihrer öffentlichen Trennung von Ex-Partnerin Ina nahm eine beunruhigende Entwicklung ihren Lauf. Was zunächst wie harmlose Fanpost wirkte, entpuppte sich schnell als gefährliches Stalking.
„Ich dachte immer, das wär dann so ein Fan oder so und dann irgendwann hat es überhandgenommen“, erklärt die Reality-TV-Bekanntheit in ihrer Instagram-Story am 28. Juli. Doch die Grenze zwischen Bewunderung und Besessenheit verwischte: Fremde lauerten ihr auf, sie wurde verfolgt.
Anzeige aus Angst – und trotzdem mit Gewissensbissen
Trotz der wiederholten Vorfälle zögerte Vanessa lange, den juristischen Weg zu gehen. „Ich wollte niemandem das Leben zerstören – auch nicht den Job nehmen“, sagt sie über ihre Skrupel, Anzeige zu erstatten. Doch letztlich entschied sie sich dafür – der Fall liegt mittlerweile vor Gericht.
Die Schattenseiten des öffentlichen Lebens
Vanessa spricht bewusst offen über ihre Erfahrungen – obwohl sie lange Angst hatte, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Doch nachdem sich andere Betroffene bei ihr meldeten, entschloss sie sich zur Offenheit.
Vor allem das Verhalten sogenannter „Fans“ habe sie schockiert: „Manche versuchen gezielt Dinge an die Presse zu verkaufen. Die sind auch nicht in die Presse gekommen, weil ich gefragt wurde, ob es stimmt.“
Weiter erzählt sie: „Das ist wirklich eine absolute Schattenseite vom Social-Media-Dasein. […] Ich werde mich jetzt das erste Mal in meinem Leben dagegen wehren.“
Vanessa Borck setzt mit ihrer Offenheit ein wichtiges Zeichen. Ihre Geschichte zeigt, wie gefährlich und belastend das Leben in der Öffentlichkeit sein kann – und warum es so wichtig ist, psychische und juristische Grenzen zu ziehen.
Stalking ist kein Kompliment – sondern eine Straftat
Was Vanessa erlebt hat, ist kein Einzelfall. Stalking kann jede*n treffen – und es hat nichts mit Fanliebe oder Bewunderung zu tun. Wer Grenzen überschreitet, Angst verbreitet oder Kontrolle ausübt, verletzt nicht nur die Privatsphäre, sondern begeht eine strafbare Handlung. Niemand sollte sich für den eigenen Schutz rechtfertigen müssen.
Stalking ist als „Nachstellung“ gesetzlich geregelt
Hilfe & Anlaufstellen:
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (08000 116 016)
Polizei / Opferschutzbeauftragte
– Bei konkreten Bedrohungen sollte man Anzeige erstatten
– Viele Bundesländer haben spezielle Stalking-Anlaufstellen
Frauenhäuser & Beratungsstellen vor Ort
– In jeder größeren Stadt gibt es Beratungsstellen, auch speziell für Frauen und queere Personen (frauen-gegen-gewalt.de)
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