Frauen und Männer haben ein Anrecht auf gleichen Lohn, unabhängig von ihrem Verhandlungsgeschick. Das entschied das Bundesarbeitsgericht nun, nachdem eine 44-jährige Arbeitnehmerin aus Dresden gegen ihren Arbeitgeber geklagt hatte.

Frauen und Männer haben ein Anrecht auf gleichen Lohn, unabhängig von ihrem Verhandlungsgeschick. Das entschied das Bundesarbeitsgericht nun, nachdem eine 44-jährige Arbeitnehmerin aus Dresden gegen ihren Arbeitgeber geklagt hatte.
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