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Ist es erlaubt, das Auto zu Hause zu waschen?

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Ist es erlaubt das Auto zu Hause zu waschen?

Sieht man die ewig lange Warteschlange an einem Samstag vor der Waschanlage, möchte man das eigene Fahrzeug lieber zu Hause waschen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich ist es zwar nicht verboten, sein Auto zu Hause zu waschen. Allerdings gibt es einige Regelungen, weshalb es nicht erlaubt ist, das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu waschen. Hier geht es vor allem um den Schutz der Umwelt, genauer des Wassers. Und das ist auch ganz logisch, denn beim Waschen von Autos lösen sich Rußpartikel sowie Reste von Motoröl oder Kraftstoffrückstände wie Benzin. Und die sind umweltschädlich.

„Das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund ist nur dann zulässig, wenn das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation bzw. ein offenes benachbartes Gewässer gelangt, sondern auf dem Grundstück selbst absickert“, erklärt der ADAC.

Wer sein Auto trotzdem daheim waschen möchte, sollte sich bei der Gemeinde erkundigen, was örtlich erlaubt ist und was nicht.

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Diese Dinge sind grundsätzlich nicht erlaubt, wenn es um die Autowäsche daheim geht:
– eine Motorwäsche
– das Verwenden von chemischen Reinigungsmitteln, dazu zählt beispielsweise auch einfaches Spülmittel
– die Verwendung eines Dampfstrahlers zur Autoreinigung
– Autowaschen in Wasserschutzgebieten

Was ist also erlaubt?

Das Auto darf zu Hause also nur mit klarem Wasser und Schwämmen ohne Reinigungsmitteln gewaschen werden. Anders sieht es bei der Reinigung des Innenraums aus. Das Auto mit dem Staubsauger aussaugen, die Scheiben zu wischen oder mit dem feuchten Lappen zu reinigen, kann auch zu Hause erledigt werden.

Darf man auch am Sonntag das Auto saugen?

Beim Staubsaugen kommt es auf den Lärmpegel an. Wer jetzt am Sonntag anfängt, das Auto auszusaugen, kann sich nicht nur Ärger mit den Nachbarn einhandeln, sondern auch mit den Ordnungsbehörden, erklärt der ADAC.

In Bayern etwa ist es verboten, das Auto sonntags im öffentlichen Raum zu saugen, aufgrund des entstehenden Lärms. Geregelt wird das übers Sonn- und Feiertagsgesetz. Wer sich nicht daran hält, kann sogar ein Bußgeld bekommen. Gleiches gilt für Berlin §2 der Feiertagsschutz-Verordnung: „An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten.“

Je nach Bundesland und auch je nachdem, ob man als Privatperson oder als Betrieb, beispielsweise einer Autowaschanlage, Autos saugen oder gar waschen möchte, gelten unterschiedliche Regelungen. Diese werden teilweise auch auf kommunaler Ebene gesondert geregelt.