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Gebäudeheizung: Darum boomte 2023 der Verkauf von Gasheizungen

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Heizungsgesetz 2024: Für wen die Austauschpflicht jetzt gilt

Ab dem 1.1.2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz. Doch wer muss die Heizung austauschen?

Obwohl am 2024 das neue Heizungsgesetz in Kraft getreten ist, boomte 2023 das Geschäft mit Gas- und Ölheizungen. Aber warum?

Am 9. September wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Das Gesetz besagt, dass sowohl in neuen als auch in Bestandsimmobilien mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie geheizt werden soll. Die Bundesregierung will das Heizen damit in Zukunft nachhaltiger und effizienter gestalten.

Fossile Energien sind derzeit in deutschen Haushalten noch Hauptenergieträger. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz heizt fast jede*r Zweite mit Erdgas und jede*r Vierte mit Heizöl.

Der Umstieg soll den Klimaschutz vorantreiben und Verbraucher*innen vor extrem hohen Energiekosten schützen. Beziehen alle Haushalte weniger Energie durch fossile Energieträger, sind wir insgesamt weniger abhängig von Gas- und Öl-Importen.

Doch trotz der Einführung des GEGs boomte 2023 der Markt für Öl- und Gasheizungen. Aber was ist der Grund hierfür?

Trotz Gebäudeenergiegesetz: Öl- und Gasheizungen waren 2023 sehr gefragt

Trotz des Gebäudeenergiegesetzes waren Öl- und Gasheizungen 2023 sehr gefragt und wurden oft verkauft. Laut „Spiegel“ habe die Heizungsindustrie sogar „so viele Heizungen verkauft wie noch nie.“ Am häufigsten verkauft wurden mit 60 % Gasheizungen verkauft.

Wegen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben viele Haushalte beschlossen, ihre Öl- und Gasheizungen zu modernisieren. Die Nachfrage von Wärmepumpen sei hingegen zurückgegangen. Der Grund für die Entwicklung sollen die stark eingebrochenen Neubauprojekte sein.

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Wen betrifft das neue Heizungsgesetz ab 2024

Viele Verbraucher*innen sind verunsichert und sorgen sich vor der finanziellen Belastung einer neuen Heizung. Doch hier gibt die Bundesregierung Entwarnung. Denn nicht alle Haushalte müssen nun sofort ihre Heizung austauschen. Stattdessen soll der Umstieg stufenweise vonstattengehen.

Die Regelungen des GEG gelten zunächst ausschließlich für Neubauten. Und auch hier sind nicht gleich alle Neubauten betroffen. Ab dem 1. Januar 2024 greift die Regel erst mal nur für Neuimmobilien in Neubaugebieten.

Ob und wann genau Heizungen in bestehenden Immobilien ausgetauscht werden müssen, hängt von dem Wärmeplan der jeweiligen Kommune ab.

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Sind auch Bestandsimmobilien betroffen?

Alle, die eine funktionierende Heizung zu Hause haben, müssen sich vorerst keine Sorgen machen und können ihre Heizung behalten. Für bestehende Gebäude und Neubauten in einer Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohner*innen muss der Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 feststehen. Ab diesem Datum wird der Heizungstausch dann auch für die Hausbesitzer*innen verpflichtend. Für Gebäude in kleineren Städten gilt der Stichtag 30. Juni 2028.

Hausbesitzer*innen sollten sich jedoch frühzeitig informieren, ob es bereits einen kommunalen Wärmeplan gibt. Denn davon hängt ab, wann genau die Heizung ausgetauscht werden muss.

Auch wenn die Heizung kaputt ist, dürfen noch Reparaturen durchgeführt werden. Wenn sie jedoch vollständig ausgetauscht werden muss, sollte man gut abwägen, ob der Einbau einer neuen Heizung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, Sinn macht. Denn der Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen kommt in jedem Fall. Hausbesitzer*innen haben ab dem Einbau einer Gasheizung noch 5 Jahre Zeit für den Umstieg auf eine Heizung, die den GEG-Vorgaben entspricht.

Vor dem Einbau einer neuen Gasheizung ist die Beratung durch eine*n Energieberater*in jedoch in jedem Fall verpflichtend.

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Vermieter*innen dürfen übrigens bis zu 10 % der Kosten einer neuen Heizung auf die Mieter*innen umlegen.

Trotz des Gebäudeenergiegesetzes waren Öl- und Gasheizungen 2023 sehr gefragt und wurden oft verkauft. Laut „Spiegel“ habe die Heizungsindustrie sogar „so viele Heizungen verkauft wie noch nie.“ Am häufigsten wurden mit 60 % Gasheizungen verkauft.

Wegen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben viele Haushalte beschlossen, ihre Öl- und Gasheizungen zu modernisieren. Die Nachfrage von Wärmepumpen sei hingegen zurückgegangen. Der Grund für die Entwicklung sollen die stark eingebrochenen Neubauprojekte sein.