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Winterdienst: Welche Mittel sind gegen Glatteis erlaubt?

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Im Video: Welche Vorschriften gibt es beim Schneeräumen?

Wer muss bei Schnee und Glätte räumen und streuen? Informiere dich über deine Pflichten als Hauseigentümer*in oder Mieter*in.

Die kalte Jahreszeit bringt nicht nur gemütliche Abende vor dem Kamin, sondern auch Schnee und Eis auf unseren Wegen.

Doch wer kümmert sich eigentlich darum, die Schneemassen und gefährliches Glatteis von Gehwegen und Co zu beseitigen? In diesem Artikel erfährst du, wer im Winter Schnee und Eis räumen muss und welche Streumittel erlaubt sind.

Wer muss Schnee auf Gehwegen und Straßen räumen?

In Deutschland sind die Städte und Gemeinden für den Winterdienst zuständig, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Aber wusstest du, dass diese Pflicht manchmal auch auf private Grundstückseigentümer übertragen wird?

In der Regel sind Grundstückseigentümer*innen oder Vermieter*innen für das Räumen und Streuen vor dem eigenen Grundstück verantwortlich. Das gilt auch für Gehwege und Treppen. Mieter*innen sind laut des Deutschen Mieterbunds nur dann zum Schneeräumen verpflichtet, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.

Hier ein kurzer Überblick von Stiftung Warentest:

  • Hausbesitzer*innen: Bei Glatteis ist der Hausbesitzer für das Räumen und Streuen verantwortlich, auch für den Gehweg vor dem Haus.
  • Mieter*innen: Wenn du laut Mietvertrag zum Winterdienst verpflichtet bist, musst du für Schäden aufkommen, wenn du nicht rechtzeitig räumst. Eine private Haftpflichtversicherung ist unerlässlich.
  • Fußgänger*innen: Bei Glatteis ist besondere Vorsicht geboten, um sich selbst zu schützen und eine Mitschuld an einem Unfall zu vermeiden.

Wann muss Schnee geräumt werden?

In der Regel muss von 7.00 bis 20.00 Uhr geräumt und gestreut werden, an Sonn- und Feiertagen bereits ab 8.00 oder 9.00 Uhr.

Bei dauerhaftem Schneefall muss nicht ständig geschippt und gefegt werden, schließlich schneit es direkt wieder drauf. Aber lässt der Schneefall nach, muss man direkt ran, heißt es bei zdf.de

Bei Glatteis hingegen muss sofort gestreut werden. Und in Ausnahmefällen kann es notwendig sein, auch außerhalb dieser Zeiten zu räumen.

Schnell gehen Schneeschieber oder Schneeschaufel bei intensiver Nutzung kaputt. Damit du für den nächsten Wintereinbruch gut vorbereitet bist, bekommst du in deinem Baumarkt Schaufeln, salzfreies Streugut und Besen oder hier bei Amazon*.

Wo muss Schnee geräumt werden?

Die Gehwege vor deinem Haus müssen mindestens ein bis eineinhalb Meter breit geräumt und gestreut sein, damit zwei Personen bequem aneinander vorbeigehen können. Die Zugänge zum Hauseingang, zur Mülltonne oder zur Garage sollten mindestens einen halben Meter breit sein.

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Streusalz-Verbot: Welches Streumaterial darf man nutzen?

Abstumpfende Mittel wie Sand, Split, oder Asche eignen sich gut zum Streuen und sind salzfrei, laut Umweltbundesamt gibt es auch spezielles Granulat (nur blauem Engel kaufen), das genutzt werden kann. Streusalz hingegen ist vielerorts für den Privatgebrauch verboten oder nur bei extremer Glätte erlaubt. Der Grund, das Salz schadet der Umwelt. Welche Regelungen es dafür gibt, kann man bei der jeweiligen Kommune erfahren.

Wichtig für Hundebesitzer*innen: Das Streusalz kann deinem Hund schaden. Wasche die Pfoten nach einem Spaziergang ab, falls du über gesalzte Wege gehen musstest. Reibe dann einen Pfotenbalsam (hier bei Amazon*) auf die Pfoten.

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Wer Gehwege nicht von Schnee nicht räumt, haftet bei Unfällen

Wichtig zu wissen: Wer seinen Winterdienstpflichten nicht nachkommt, haftet bei Unfällen. Wer der Räum- und Streupflicht aber nicht selbst nachkommen kann, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit, muss für Ersatz sorgen und bittet beispielsweise die Nachbarn um Hilfe.

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