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Knöllchen erhalten? Das müssen Betroffene wissen!

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Knöllchen erhalten? Das müssen Betroffene wissen!

Egal ob zu schnell gefahren oder falsch geparkt, einen Strafzettel haben wir sicher alle schon mal erhalten. Aber wie sollte man in dem Falle am besten handeln?

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Eine Knolle erhält man schnell. Einmal falsch geparkt, findet man das Knöllchen meist an der Windschutzscheibe. Wenn man zu schnell gefahren ist, bekommt man in der Regel einen Bußgeldbescheid inklusive Foto. Aber wie sollte man auf solch einen Bescheid am besten reagieren?

Zunächst solltet ihr wissen, welche Art von Strafzetteln ihr überhaupt erhalten habt: „Bei den Strafzetteln hinter den Scheibenwischern handelt es sich um sogenannte Verwarngeldangebote, die aufgrund einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit ausgestellt wurden“, erklärt Felix Müller-Baumgarten vom Auto Club Europa (ACE), wie der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtet. Diese erhaltet ihr meist, wenn falsch geparkt wurde. Steht man im absoluten Halteverbot, können Bußgelder in Höhe von 55 Euro drohen.

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Ob ihr dieses Knöllchen dann bezahlt, hängt davon ab, ob ihr die Vermahnung für berechtigt haltet. Ist dies der Fall, solltet ihr das Bußgeld umgehend in angegebener Frist begleichen, ansonsten könnte es zu Folgekosten kommen.

Widersprecht ihr jedoch einem rechtlichen Verstoß und die Behörde hält jedoch daran fest, könnte sie ein Bußgeldverfahren einleiten, was wiederum ebenso weitere Kosten zur Folge hätte.
Einen Strafzettel sollte man also nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn die Gebühren bei einem Bußgeldbescheid können ebenso bis zu 28,50 Euro betragen, die dann zu dem Mahngeld hinzukommen.

Verstöße auf dem Supermarktparkplatz

Parkt ihr zu lange auf dem Supermarktparkplatz, solltet ihr auch dies ernst nehmen. Hier hat der Grundstückseigentümer das Hausrecht und engagiert meist eine private Firma zur Überwachung des Parkplatzes. Die Regelungen hier sind meist ausgeschildert. In den meisten Fällen gilt jedoch das Parken mit Parkscheibe bei einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden.

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Knöllchen erhalten? Das müssen Betroffene wissen!

Verstoßt ihr nun gegen die geltenden Regelungen, können 20 bis 60 Euro fällig werden. Im schlimmsten Fall kann der Eigentümer sogar das Auto abschleppen lassen und es erst bei Begleichung der Abschleppkosten wieder rausrücken.

Knöllchen aus dem Ausland

Oft kommen wir erholt aus dem Urlaub zurück und Wochen oder gar Monate später folgt dann beim öffnen der Post ein böses Erwachen. Ein Knöllchen auf unbekannten Straßen kassiert man schon einmal häufiger, und diese haben es in sich. Werden wir in Deutschland geblitzt, kann dies zum Beispiel andere Folgen nach sich ziehen als im EU-Ausland: „Anders als in Deutschland ist in anderen EU-Ländern die Halterhaftung anerkannt“, erklärt Felix Müller Baumgarten vom Auto Club Europa (ACE).

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Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird der Verstoß demnach sofort dem Fahrzeughalter zugerechnet. Den Strafzettel sollte dieser dann jedoch nicht ignorieren, da es zu erheblichen Kosten oder sogar Problemen bei erneuter Einreise in das jeweilige EU-Land kommen kann.

In Deutschland hingegen, muss die Behörde nachweisen, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß. Ist dies nicht möglich, wird der Halter nach dem Fahrer gefragt. Stellt die Behörde bei der Überprüfung fest, dass eine falsche Person als Fahrer angegeben wurde, kann sie im schlimmsten Fall ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung einleiten.

Verstoß bis Strafzettelerhalt bis zu 3 Monate

Wer nach wenigen Tagen oder Wochen noch keinen Strafzettel in der Post hatte, sollte sich nicht in Sicherheit wiegen. Genau wie aus dem Ausland, kann uns auch die Knolle aus Deutschland mal ein bisschen länger brauchen, bis sie bei euch ankommt. Laut ADAC gilt für Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr eine sogenannte Verfolgungsverjährung von drei Monaten. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, könnt ihr euch sicher sein, dass kein Bußgeldbescheid bei euch im Briefkasten landen wird.

Punkte in Flensburg

Beim Falschparken müsst ihr euch in der Regel keine Gedanken um Punkte in Flensburg machen. Diese gibt es normalerweise erst ab Bußgeldern in Höhe von 60 Euro, während maximale Verwarngelder für das Falschparken bis zu 55 Euro betragen. Parkt ihr allerdings länger als eine Stunde unzulässig auf einem Geh- oder Radweg oder behindert mit dem geparkten Fahrzeug eine Feuerwehrzufahrt, kann dies durchaus Punkte in Flensburg zur Folge haben.

Habt ihr bereits bis zu fünf Punkte in Flensburg gesammelt, könnt ihr durch ein freiwilliges Aufbauseminar einen Punkt in fünf Jahren abbauen. Dieses Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil und kostet rund 400 Euro.

Ab sechs Punkten ist dies jedoch laut Müller-Baumgarten vom Auto Club Europa nicht mehr möglich, hier gelten dann die Tilgungsfristen von zweieinhalb Jahren pro Punkt. Bei acht Punkten in Flensburg, wird euch die Fahrerlaubnis entzogen.