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Im Stau: Darf ich das Auto verlassen, um Pipi zu machen?

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Im Stau: Darf ich das Auto verlassen, um Pipi zu machen?

Im Stau stehen nervt – und kann auch super anstrengend sein. Vor allem, wenn sich gar nichts mehr bewegt und die Autos keinen Meter mehr vorankommen. Darf ich aussteigen, um mir die Beine zu vertreten? Was ist, wenn ich ganz dringend auf die Toilette muss? Wir haben Antworten.

Wer möchte sein Ziel nicht möglichst schnell und ganz entspannt erreichen? Wohl jeder. Aber es gibt nun mal Ereignisse, die lassen sich einfach nicht vorhersehen. So wie ein Stau auf der Autobahn. Ob Baustelle oder Unfall – wenn es auf einmal nur noch im Schneckentempo weitergeht oder der gesamte Verkehr zum Stillstand kommt, kann das ganz schön an den Nerven zerren und den Stresspegel in die Höhe treiben.

Als wäre das alles nicht schon anstrengend genug, wird es noch mal so richtig kritisch, wenn plötzlich jemand dringend auf die Toilette muss. Was tun? Darf man eigentlich im Stau das Auto verlassen, um mal eben seine Notdurft zu verrichten?

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Darf ich im Stau zum Pipi machen aussteigen?

Die Antwort lautet: nein. Es ist nicht erlaubt, auf der Autobahn auszusteigen – weder, um sich mal eben zu erleichtern, noch um sich kurz die Beine zu vertreten. Das Ganze wird übrigens in der Straßen-Verkehrsordnung klar und deutlich geregelt. Hier heißt es konkret: „Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten“ (§ 18, Abs.9, Satz 1).

Eine Ausnahme von dieser Regel besteht nur in Notfallsituationen. Das heißt, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt oder man aussteigen muss, um eine Unfallstelle abzusichern. Eine Notdurft ist kein Notfall.

Was passiert, wenn ich trotzdem aussteige? Wer sich nicht an diese Regel aus der Straßen-Verkehrsordnung hält, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro geahndet werden. Richtig heikel wird es, wenn jemand sein Auto verlässt und in der Zwischenzeit der Verkehr wieder anfängt, zu rollen. Dann wird nämlich der Nachfolgeverkehr behindert und das Bußgeld steigt auf 35 Euro. Blockiert das Auto länger als drei Minuten den Verkehr, gilt das als Parken auf der Autobahn. Jetzt wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig und es gibt einen Punkt auf dem Punktekonto in Flensburg.

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Darf ich überhaupt meine Notdurft in der Öffentlichkeit verrichten?

Was viele gar nicht wissen: In Deutschland ist das Urinieren in der Öffentlichkeit, das sogenannte „Wildpinkeln“, gar nicht erlaubt. Egal, ob auf der Autobahn hinter der Leitplanke, irgendwo am Straßenrand, hinter einem Baum oder im Gebüsch – wer sich in der Öffentlichkeit erleichtert, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Wird jemand beim Pipi machen im Freien erwischt, kann das ganz schön teuer werden. Je nach Region liegen die Bußgelder hier bei 35 bis 5.000 Euro.

Noch teurer wird es, wenn beim Wildpinkeln eine „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ vorliegt. Dann liegt nämlich eine Straftat vor. Neben einer hohen Geldstrafe, kann dann auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.

Die Lösung: Notfall-WC für unterwegs

Wenn man nicht gerade das Pech hat, in eine Vollsperrung auf der Autobahn zu kommen, lösen sich die meisten Staus nach einer Weile wieder auf. Wer allerdings ganz genau weiß, dass er eine schwache Blase hat und wirklich nicht gut einhalten kann, sollte vorausschauend denken und sich für den Notfall sogenannte Notfall- oder Taschen-WCs zulegen.

Diese tragbaren Urinbeutel gibt es mittlerweile von verschiedenen Herstellen (hier bei Amazon*). Sie lassen sich beispielsweise gut im Handschuhfach verstauen und sind bei Bedarf so schnell griffbereit.