Veröffentlicht inAktuelles, Familie, Kind & Familie

Bald 5 statt 4 Abiturprüfungen: Das ändert sich für NRW-Schüler ab der Oberstufe

© AdobeStock/ pressmaster

Mehr Abiturprüfungen, mehr Prüfungsformate

Wie das Land NRW seine Schüler*innen besser auf Studium und Beruf vorbereiten will.

Das Land NRW will seine Abiturprüfung vergleichbarer machen und plant deshalb ausgedehnte Änderungen für die Oberstufe und das Abitur.

Die Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe und auch die Abiturprüfungen sollen verändert werden, das plant die Nordrhein-Westfälische Landesregierung. Bereits im März 2023 hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) die „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ verabschiedet. Darauf basierend entwickelte das Land NRW ein „Schulfachliches Eckpunktepapier“ mit Neuerungen für die gymnasiale Oberstufe.

Ziel der geplanten Veränderungen und Anpassungen ist, Schülerinnen und Schüler besser auf Studium und Beruf vorzubereiten. Zudem will NRW seine Abiturprüfungen so vergleichbarer mit den Abiturprüfungen anderer Bundesländer machen.

Eingeführt werden sollen fünf Neuerungen, die für den Abiturjahrgang 2029 gelten sollen. Damit sind Schülerinnen und Schüler, die sich im laufenden Schuljahr 2023/24 in Klassenstufe acht befinden, und im Sommer 2026 in die gymnasiale Oberstufe wechseln, die ersten, für die Folgendes gelten soll:

Neue Prüfungsformate

Bisher wurden Schülerinnen und Schüler der Oberstufe schriftlich und mündlich geprüft. Erweitert werden soll der Wissensnachweis um neue Prüfungsformate, wie beispielsweise Präsentationsprüfungen. Schülerinnen und Schüler haben darin die Möglichkeit, ein Thema selbst zu erarbeiten und dieses in einer Prüfung vorzustellen.

Erweiterung der Abiturprüfung

Bisher wurde das Abitur in NRW in 4 Fächern abgelegt, die aus drei Bereichen stammen mussten: aus dem sprachlich, literarisch und künstlerischen Bereich, einem gesellschaftswissenschaftlichen und dem mathematisch, naturwissenschaftlich und technischen Bereich.

Nun ist geplant, ein fünftes Abiturfach einzuführen, das Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gibt, die eigenen Stärken einbringen zu können. So kann ein*e Schüler*in zukünftig beispielsweise zwei naturwissenschaftliche Fächer in die Abiturprüfungen einfließen lassen.

Projektkurse

Neben den klassischen Schulfächern soll es verpflichtende Projektkurse geben, die Schülerinnen und Schüler nach Interessen wählen können.

Bisher werden Projektkurse in der Qualifikationsphase (Q1, Q2) zur freien Wahl angeboten. Sie ersetzen die Facharbeit, die Schüler*innen schreiben müssen, die keinen Projektkurs wählen. Verpflichtend an den zwei- oder dreistündigen Kursen ist bisher die Teilnahme für mindestens zwei aufeinanderfolgende Halbjahre. So können sie in die Abiturnote einfließen.

Erweiterung von Leistungsüberprüfungen

Auch geplant ist die Einführung weiterer Möglichkeiten zur Leistungsüberprüfung. So sollen in den höheren Klassenstufen neben Klausuren beispielsweise auch Präsentationen, Fachgespräche oder schriftliche Ausarbeitungen zur Notengebung beitragen.

Anpassung Klausurdauer

Klausuren der gymnasialen Oberstufe und Abiturprüfungen sollen zeitlich und damit z. T. inhaltlich gekürzt werden. Klausuren in der Einführungsphase (dann Klassenstufe 11) und im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Q1) sollen durch Fachkonferenzen auf ein notwendiges und sinnvolles Maß gekürzt werden.

Die Abiturprüfungen im Leistungskurs sollen von aktuell bis zu 315 auf 240 Minuten, im Grundkurs von bis zu 285 Minuten auf maximal 180 Minuten gekürzt werden.

Weitere Themen für Familien