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Elektronische Krankmeldung? Das ändert sich für Arbeitnehmer!

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Elektronische Krankmeldung? Das ändert sich für Arbeitnehmer!

Die Erkältungszeit ist die Zeit des sogenannten „gelben Scheins“, der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Damit soll jedoch schon bald Schluss sein.

Im Winter steigt die Zahl der Krankmeldungen erheblich an. Arbeitnehmer*innen erhalten dann meist einen sogenannten „gelben Schein“, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), um diese an ihre Arbeitgeber*innen und die Krankenkasse zu senden. Doch damit soll schon bald Schluss sein. Wie „Wirtschaft Regional“ berichtet soll es ab Januar 2023 nur noch eine elektronische AU geben.

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Das sorgt nicht nur für schnellere Datenübermittlung, sondern auch für mehr Transparenz und weniger Arbeitsaufwand für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Zudem spart es eine erhebliche Menge Papierkram, was der Umwelt enorm zugutekommt.

Die Pilotphase wurde verlängert

Bereits seit Oktober 2021 haben Ärzt*innen die Möglichkeit, Patientendaten elektronisch an Krankenkassen zu übermitteln. Diese Daten können Arbeitgeber*innen seit Januar 2022 bei den Krankenkassen abfragen. Das Konzept der sogenannten eAU steht also schon länger.

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Elektronische Krankmeldung? Das ändert sich für Arbeitnehmer!

Die Pilotphase wurde von Juni 2022 bis Dezember 2022 verlängert, da einige Praxen nicht über die nötige technische Infrastruktur verfügten. Ab 2023 müssen sich die Patient*innen jedoch nicht mehr mit dem gelben Schein herumschlagen.

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Denn dann erhalten Erkrankte nach der Arztbehandlung einen Ausdruck der eAU-Daten und müssen ihrem Arbeitgeber bzw. ihrer Arbeitgeberin bloß noch die Infos über ihre Erkrankung sowie das Datum des Arztbesuches mitteilen. Alle weiteren Daten holen sich die Arbeitgeber*innen dann bei den Krankenkassen.

Dies gilt allerdings nicht für Privatpatient*innen. Denn bei Privatärzt*innen ist die elektronische Erfassung nicht möglich.