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Alleinerziehende Mutter: Alles rund um Rechte, Zuschüsse & Unterstützung

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Ob getrennt, geschieden, verwitwet oder einfach nur entschlossen, auch ohne Mann Mutter zu werden: Immer mehr Frauen stehen an der Spitze eines Ein-Eltern-Haushalts. Welche Rechte alleinerziehende Mütter haben und wo sie vor allem finanzielle Hilfe bekommen, erfahrt ihr hier.

Inhaltsverzeichnis

In den letzten 15 Jahren ist die Zahl der Alleinerziehenden in Deutschland um 50 Prozent gestiegen: Mittlerweile ziehen rund 1,5 Millionen Mütter ihre Kinder ohne Partner auf. Schon jede fünfte Familie besteht also aus nur einem Elternteil.

Für eine alleinerziehende Mutter ist der Alltag kein Zuckerschlecken, da sind sich wohl die meisten Mamas einig. Der stressige Spagat zwischen Kind und Job, die Entscheidungen in Sachen Erziehung, die es auch alleine zu treffen gilt. Der Versuch, dem Nachwuchs einen stabilen Rahmen mit den richtigen Orientierungshilfen zu geben, und dazu noch die finanziellen Bedürfnisse, die es zu decken gilt. Diese Herausforderungen bestimmen das Leben der Power-Mamas.

Doch es gibt ein paar Dinge, die es alleinerziehenden Müttern zumindest finanziell ein kleines bisschen leichter machen können. Welche Rechte alleinerziehende Mamas haben, wo sie finanzielle Hilfe bekommen und welche Zuschüsse sie beantragen können – wir klären euch auf!

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Alleinerziehende Mutter: Welche Rechte habe ich?

Welche Rechte eine alleinerziehende Mutter hat, richtet sich danach, ob sie das alleinige oder das geteilte Sorgerecht hat. In Deutschland sind 91% aller Alleinerziehenden Frauen. Aber bei 9 von 10 Scheidungen bleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen.

Eine alleinerziehende Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat, kann alle Entscheidungen das Kind betreffend alleine fällen. Bei geteiltem Sorgerecht ist das anders. Da unterscheidet man zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens, die die Person trifft, bei der das Kind lebt und Angelegenheiten von ‚erheblicher Bedeutung‘, die von beiden Elternteilen getroffen werden müssen.

Angelegenheiten des täglichen Lebens sind jene, die eben den Alltag betreffen – Versorgung des Kindes, Dauer der Betreuungszeit, Entschuldigung bei Krankheit oder die Freizeitgestaltung, also jene Angelegenheiten die, und das gilt als kleine Merkhilfe, leicht wieder aufzuheben sind.

Handelt es sich aber um grundsätzliche Entscheidungen, die weitreichendere Auswirkungen haben, haben diese ‚erhebliche Bedeutung‘ und bedürfen der Absprache mit dem anderen Elternteil. Das betrifft beispielsweise die Wahl der Betreuungseinrichtung, gesundheitliche Entscheidungen wie das Impfen oder Operationen, das Namensrecht oder die Frage des Erziehungsstils.

Finanzielle Hilfe und Zuschüsse für Alleinerziehende

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Alleinerziehend: Wer zahlt welchen Unterhalt?

Leben die Eltern getrennt, hat das Kind Anspruch auf Unterhalt. Lebt das Kind bei der Mutter, „zahlt“ sie den Unterhalt mit der Pflege, Erziehung und Betreuung des Kindes. Der Vater ist somit verpflichtet, Unterhalt in Form von Geld, dem so genannten Barunterhalt, zu zahlen. Die Höhe des Barunterhalts ist abhängig von der Höhe des Einkommens des Vaters, dem Alter des Kindes und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Alleinerziehende haben das Recht auf Unterhaltsvorschuss, wenn das andere Elternteil nicht oder nicht genug Unterhalt zahlt. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder bis unter 6 Jahren 152 Euro monatlich, Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren erhalten 201 Euro monatlich und Kinder bis 18 bekommen 268 Euro monatlich. Beantragt werden muss der Unterhaltszuschuss beim zuständigen Jugendamt.

Alleinerziehend: Wer zahlt Sonderkosten wie Klassenfahrt oder Nachhilfe?

Prinzipiell gilt, dass zusätzliche Kosten, der so genannte Sonderbedarf, von beiden Eltern anteilsmäßig getragen werden muss. Klassenfahrten, Behandlungskosten beim Arzt, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Nachhilfestunden oder alle anderen das Kind betreffende Kosten, die über den alltäglichen Bedarf hinausgehen, müssen von Mutter und Vater gezahlt werden.

Verdient das Elternteil, bei dem das Kind lebt, monatlich weniger als 840 Euro netto, entfallen die Kosten für die Betreuungsperson.

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Alleinerziehende Mutter oder Vater: Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf das Kindergeld hat die Person, bei der das Kind lebt. Das heißt, wenn das Kind nach der Trennung bei der Mutter lebt, bekommt sie das Kindergeld in voller Höhe. Kommt der Vater den Unterhaltsverpflichtungen aber zuverlässig nach, kann er 50% des Kindergeldes von seinen Unterhaltszahlungen abziehen.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen (Mindesteinkommen von 600 Euro monatlich), die kein Hartz IV beantragen wollen. Die Berechnung des Kinderzuschlags erfolgt ganz individuell, ist aber an bestimmte Einkommensgrenzen und Vermögen gebunden.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld richtet sich auch an Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen, die ihre Miete selbst zahlen. Das heißt, dass sie auch keine anderen Sozialleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe erhalten dürfen, um Wohngeld zu beantragen. Wie hoch das Wohngeld ausfällt, richtet sich unter anderem nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, dem Einkommen und der Höhe der Miete und wird von der Wohngeldbehörde berechnet.

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Alleinerziehende Mutter: Die richtige Steuerklasse

Alleinerziehende haben das Recht auf Steuerklasse II, in welcher der Entlastungsbetrag von 1908 Euro jährlich Berücksichtigung findet. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 Euro. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann beim Finanzamt den Wechsel in Steuerklasse II beantragen.

Tipp: Bisher gibt es für Alleinerziehende wenige steuerliche Vorteile. Dennoch kann eine alleinerziehende Mutter ihre Steuern reduzieren und beispielsweise die Betreuungskosten für ihr Kind absetzen. Das geht sogar bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.

Wo bekommt man als alleinerziehende Mama Unterstützung?

Nach einer Trennung ist es oft schwer für alleinerziehende Mütter, sich zurecht zu finden. Es kann daher eine große Stütze sein, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Den besten Rat bekommt man von Menschen, die ähnliches erlebt und durchgemacht haben. Oft gibt es Selbsthilfegruppen in der eigenen Stadt oder auch Hilfe im Internet. Foren sind eine gute Plattform, um sich mit anderen auszutauschen.

Wer nicht weiß, was nun als Alleinerziehende als erstes zu tun ist, wendet sich am besten an das Jugendamt, das Müttergenesungswerk oder den Wohlfahrtsverband. Denn an diesen Stellen weiß man, welche Hilfsangebote oder Fördermittel es im Wohnort gibt.

Alleinerziehend sein heißt nicht, dass man alles von nun an alleine schaffen muss. Ganz im Gegenteil. Es ist wichtig, dass man angebotene Hilfe auch annehmen kann. Von der Kinderbetreuung bis zu finanzieller Unterstützung. Nur dann hat man noch genug Energie, um die Zeit mit den Kindern auch genießen zu können.

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