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FSK 6, 12 oder 18: Darf ich jeden Film mit meinem Kind sehen?

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Das bedeuten die FSK-Freigaben bei einem Kinobesuch

So unterschiedlich hart sind die einzelnen Altersgrenzen.

FSK-Freigaben im Kino sollen Kinder schützen. Welche Regelungen gelten oder ob am Ende doch die Eltern das letzte Wort darüber haben, welchen Film ihr Kind sehen darf, lest ihr bei uns.

Inhaltsverzeichnis

Ab welchem Alter ein Film bei einer öffentlichen Vorführung besucht werden darf, entscheidet in Deutschland die FSK, die Freiwillige Selbstkontrolle. Ohne FSK-Prüfung darf ein Film nur einem erwachsenen Publikum zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder- und Jugendfilme gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung. Allerdings sind die FSK-Regeln zu den unterschiedlichen Altersbegrenzungen nicht einheitlich, was bei Eltern oft für Verwirrung sorgt.

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Um das Wirrwarr der Regelungen zu FSK-Freigaben für Kinobesuche zu klären, kommt hier ein Überblick. Und wir klären die Frage, ob Eltern das letzte Wort haben, wenn es darum geht, ob ihr Kind einen Film im Kino sehen darf, oder nicht?

Das gilt für Filme mit FSK 0 Wertung

Filme, die die FSK-Freigabe 0 (Null) tragen, dürfen von allen Kindern gesehen werden. Sie haben also keine Altersbeschränkung. Einzige (Alters-) Beschränkungen für den Kinobesuch: Erst ab einem Alter von sechs Jahren dürfen Kinder selbstständig, also ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten, ins Kino.

Zudem muss die Filmvorstellung vor 20 Uhr enden, wenn sie ohne sorgeberechtigte Begleitperson ins Kino gehen.

Die 20 Uhr Grenze gilt im Übrigen für Kinder bis 14 Jahre, wenn sie ohne erwachsene Begleitperson ins Kino gehen.

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Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) ins Kino. Auch wenn der Film die Freigabe 0 Jahre hat. Das bedeutet, die erwachsene Begleitperson muss mit dem Kind im selben Kinosaal sitzen. Handelt es sich nicht um die Eltern, benötigt diese Begleitperson eine Erziehungsbeauftragung.

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Filme mit FSK 6: Das gilt immer

Filme mit der Altersfreigabe 6 Jahre dürfen NUR von Kindern besucht werden, die auch wirklich schon sechs Jahre oder älter sind. Das gilt immer! Auch wenn die Eltern dabei sind und ihrem Kind erlauben, den Film zu sehen.

Kinobetreiber*innen sind bei Zweifeln am Alter des Kindes berechtigt, das zu überprüfen und bei Nichtvorlage eines Ausweises oder ähnlichem den Zutritt zum Film zu verweigern.

Wichtig: Aus eigener Erfahrung als Mitarbeiterin in einem Kino weiß ich, dass Eltern gerne beim Kauf der Karten zum Alter des Kindes flunkern. Oder sie nehmen den Nachwuchs beim Kauf der Karten gar nicht erst mit an die Kinokasse. Sie meinen, sie als Eltern hätten die letzte Entscheidung darüber, ob ihr Kind einen Film sehen dürfe oder nicht.

Das stimmt aber nicht: FSK 6 heißt wirklich, dass ein Kind 6 Jahre alt sein muss und das im Zweifel nachgewiesen werden können muss. Sonst ist der Ärger am Einlass zum Kinosaal groß. Außerdem wichtig: Falschangaben beim Ticketkauf können dazu führen, dass der Preis für die Kinokarten nicht zurückerstattet wird. Und das Geld für bereits erworbene Getränke und Snacks ist auch weg.

Also, liebe Eltern, macht’s nicht! FSK 6 heißt, euer Kind muss 6 Jahre alt sein, wenn ihr den Film im Kino sehen wollt. Immer.

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FSK 12 hat Ausnahmen

Während also Filme mit der Altersfreigabe 6 Jahre nur von Kindern gesehen werden dürfen, die sechs Jahre und älter sind, gilt diese strenge Regel nicht für FSK 12 Filme.

Das Jugendschutzgesetz erlaubt, dass auch Kinder ab sechs Jahren Filme mit der FSK 12 Angabe im Kino sehen können, vorausgesetzt, sie sind in Begleitung ihrer Eltern oder ihres Vormunds.

Seit dem 1. Mai 2021 gilt diese Regelung auch, wenn Kinder unter 12 Jahren in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person (ab 18 Jahren) sind.

FSK 16 & 18 Regelungen

Für Filme, die ab 16 Jahren bzw. 18 Jahren freigegeben sind, muss ein*e Kinobesucher*in immer 16 oder 18 Jahre alt sein und das auch nachweisen können. Es reicht nicht aus, wenn beispielsweise die Eltern mündlich bestätigen, dass ihr Kind schon 16 bzw. 18 Jahre alt ist. Kinomitarbeiter*innen werden bei Zweifeln am Alter immer ein Ausweisdokument sehen wollen.

Und auch, wenn ein*e Jugendliche*r das Alter der FSK nur knapp verfehlt und sogar in Begleitung der Eltern kommt, darf er oder sie den Film nicht im Kino sehen. Ihm oder ihr wird der Zutritt für FSK 16 oder FSK 18 Filme nicht gestattet.

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Was ist überhaupt die FSK?

Die Abkürzung FSK steht für ‚Freiwillige Selbstkontrolle‘ und ist genau das, freiwillig. Filme und andere ‚Trägermedien‘, so schreibt es die FSK auf ihrer Internetseite, werden freiwillig zu Altersfreigabeprüfung eingereicht, damit sie bei öffentlichen Vorführungen gezeigt werden dürfen.

In Deutschland gilt: Filme, die nicht geprüft wurden, dürfen nur einem erwachsenen Publikum zur Verfügung stehen.

In dem FSK-Prüfverfahren wird geschaut, ob und welche Altersbeschränkung ein Film erhält. Dabei stehen neben Presse- und Kunstfreiheit und anderen Grundrechten vor allem die „Grundrechte von Kindern und Jugendlichen auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit“ im Fokus. Die genauen Grundsätze der FSK könnt ihr hier in der Fassung vom 1. August 2022 nachlesen.

Etwas Wichtiges zum Schluss: Die FSK-Freigaben dienen dem Schutz von Kindern. Kinobetreiber*innen sind verpflichtet, den gesetzlichen Regelungen nachzukommen. Dafür dürfen sie das Alter ihrer Besucher*innen bei Zweifeln auch kontrollieren und sie abweisen, sollten sie zu jung sein.

Ob ihr zu Hause Filme mit euren Kindern schaut, für die sie nach Einschätzung der FSK noch nicht alt genug sein könnten, ist allein eure Entscheidung. Jedes Kind ist anders und reagiert auf seine eigene Art und Weise. Es ist deshalb wichtig, dass ihr auf euer Kind eingeht und so herausfindet, welcher Weg der beste für euch ist.