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Keine Pflicht für U-Untersuchungen: Wie sehr das unsere Kinder gefährdet

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Deutschland hat 14 gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen. Verpflichtend ist keine und sie schützen Kinder auch nur bis zum fünften Lebensjahr. Mehr dazu erfahrt ihr im Interview.

Inhaltsverzeichnis

In unserer Reihe „Supporting Women“ wollen wir auf Diskriminierung, Gewalt und Hass gegen Frauen mitten unter uns hier in Deutschland aufmerksam machen. Damit ein Bewusstsein entsteht über Missstände, die leider auch 2021 immer noch an der Tagesordnung sind.

In Deutschland gibt es zurzeit 14 gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen. Das klingt erst einmal gut. Was ist also das Problem? Schaut man sich die U-Untersuchungen in der Übersicht an, stellt man schnell fest: Die U1 bis U9 schließen etwa mit dem 5. Lebensjahr ab, danach gibt es noch die J1- und J2-Untersuchungen, die in der Pubertät stattfinden.

Zwischen dem 5. und dem 13. Lebensjahr entsteht somit eine Schutzlücke. Ein 6-jähriges Kind wird durch die aktuelle Regelung der U-Untersuchungen also bereits nicht mehr geschützt. Ein weiteres Problem: Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen sind in den meisten Bundesländern Empfehlungen und keine Pflicht.

Warum brauchen wir U-Untersuchungen?

  • In der jährlich veröffentlichten Dunkelzifferstatistik von TERRE DES FEMMES (TDF) geht die Frauenrechtsorganisation davon aus, dass 20.182 Mädchen (unter 18 Jahren) in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) bedroht sind. Mindestens 74.899 Frauen sind von FGM betroffen.
  • Zwischen 2018 und 2019 ist ein alarmierender Anstieg an sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern zu verzeichnen. Laut TDF stieg der Wert um 22 % im Vergleich zum Vorjahr.
  • Laut Unicef erleben Kinder Gewalt häufig gerade durch die Menschen, die für ihren Schutz verantwortlich sind. Weltweit würden zudem drei von vier Kindern zwischen zwei und vier Jahren täglich körperliche oder psychische Gewalt durch Erziehungsberechtigte erleben.

Wir haben Gesa Birkmann von der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES zum Interview gebeten. Sie konnte uns genau erklären, wo die Probleme bei den U-Untersuchungen liegen, wie sie sich auswirken und was wir dagegen tun müssen.

Status Quo: Sind U-Untersuchungen Pflicht?

Inga Back: Es heißt, in Deutschland hätte jedes Kind Anspruch auf 14 ärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Gesetzlich verpflichtend sind diese jedoch nicht. Was bedeutet das für Eltern? Sind die Untersuchungen U1 bis U9 sowie die J1 Pflicht oder nicht?


Gesa Birkmann: Zurzeit sind die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und J1 nur in vier Bundesländern gesetzlich verpflichtend: Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Berlin. Eltern, die in Bayern leben, müssen bei der Anmeldung ihrer Kinder in der Kita oder Schule sogar einen Nachweis erbringen, dass diese die Vorsorgeuntersuchungen abgelegt haben.

Entsprechend werden die benannten Kindervorsorgeuntersuchungen in allen anderen Bundesländern nur empfohlen. Alle Kosten der Untersuchungen von U1 bis U9 sowie J1 werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

TERRE DES FEMMES fordert bundeseinheitlich verpflichtende U-Untersuchungen. Wir sind der Meinung, dass U-Untersuchungen eine bewährte Gesundheits-Präventionsmaßnahme sind, die allen Kindern ausnahmslos zuteilwerden müssen, auch als Schutzmaßnahme vor Vernachlässigung und Gewalt.

Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen im Überblick:

U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung unmittelbar nach der Geburt
Erweitertes Neugeborenen-Screening 2. – 3. Lebenstag
Neugeborenen-Hörscreening bis zum 3. Lebenstag
U2 3. bis 10. Lebenstag
U3 4. bis 5. Lebenswoche
U4 3. bis 4. Lebensmonat
U5 6. bis 7. Lebensmonat
U6 10. bis 12. Lebensmonat
U7 21. bis 24. Lebensmonat (etwa das 2. Lebensjahr)
U7a 34. bis 36. Lebensmonat (etwa das 3. Lebensjahr)
U8 46. bis 48. Lebensmonat (etwa das 4. Lebensjahr)
U9 60. bis 64. Lebensmonat (etwa das 5. Lebensjahr)
J1 13. bis 14. Lebensjahr
J2 16. bis 17. Lebensjahr


Inga Back: Welche Konsequenzen drohen Eltern, die ihre Kinder nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen schicken?


Gesa Birkmann: In den meisten Bundesländern wird das sogenannte „appellative Verfahren“ angewandt, d.h. es wird sich um die Wahrnehmung und Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen bemüht, allerdings findet dies in einem unzureichend regulatorisch abgedeckten Rahmen statt. Behörden laden Eltern schriftlich zu den Vorsorgeuntersuchungen ein und überprüfen, ob die Untersuchungen vorgenommen wurden.

Bei Nichteinhaltung wenden sich die zuständigen Behörden nochmals an die Eltern und erstatten gegebenenfalls Hausbesuche ab. Sollten Vorsorgeuntersuchungen weiter verweigert werden, sind die Behörden dazu verpflichtet die Information an Jugendämter weiterzugeben. Diese prüfen, ob evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. (…) Allerdings wird dieses Verfahren in den meisten Bundesländern nur bis zur U9 d.h. bis zum Ende des 5. Lebensjahres, verfolgt.

Sollten Vorsorgeuntersuchungen weiter verweigert werden, sind die Behörden dazu verpflichtet die Information an Jugendämter weiterzugeben. Diese prüfen, ob evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. (…) Allerdings wird dieses Verfahren in den meisten Bundesländern nur bis zur U9 d.h. bis zum Ende des 5. Lebensjahres, verfolgt.


Inga Back: Das bedeutet also, dass ab dem 5. Lebensjahr nicht mehr kontrolliert wird, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Setzt sich TDF deshalb so sehr dafür ein, dass bundesweit Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr verpflichtend werden?


Gesa Birkmann: TERRE DES FEMMES setzt sich für die Verpflichtung bundesweiter ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen ein, damit so früh wie möglich physische und psychische Verletzungen von Kindern erkannt werden können. Das Kindeswohl muss präventiv und aktiv geschützt werden. Insbesondere Anzeichen auf Genitalverstümmelung von Mädchen, sexualisierte oder häusliche Gewalt und Verwahrlosung müssen frühestmöglich erkannt werden (…) Jede vorhandene Gewaltschutzlücke für Kinder muss geschlossen werden. (…)

Zwischen 2018 und 2019 ist ein alarmierender Anstieg an sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert um 22 %. Aktuell bricht aufgrund der globalen Corona-Pandemie zusätzlich ein Großteil außerfamiliärer Betreuung weg. Die Kontakte zu Kindern von außen und umgekehrt sind dadurch um ein vielfaches reduziert, teilweise nur sehr eingeschränkt möglich. Zusätzlich werden durch Covid-19 momentan die Untersuchungszeiträume ab U6 [ab etwa dem 10. – 12. Lebensmonat] ausgesetzt. Das könnte fatale Folgen haben. (…)

Zusätzlich werden durch Covid-19 momentan die Untersuchungszeiträume ab U6 [ab etwa dem 10. – 12. Lebensmonat] ausgesetzt. Das könnte fatale Folgen haben.


Inga Back: Gibt es Schätzungen dazu, wie viele Kinder nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen erscheinen?

Gesa Birkmann: Nach dem Analysebericht des RKI Ende 2018 zufolge, ist die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder in Deutschland erfreulich hoch. Die Teilnahme an den U- Untersuchungen liege zwischen 98 und 99 %. Circa 92,7 % der Kinder hätten an der Untersuchungsreihe U3-U9 teilgenommen. Allerdings wird zum Ende des Berichts auch warnend darauf hingewiesen, die hohen Prozentsätze nicht mit einer vollständig (…) vollzogenen Untersuchungsreihe gleichzusetzen.

Angaben im „Gelben Heft“ seien oft unvollständig und weichen stark voneinander ab. Insbesondere die Diagnostik von Kindern mit Beschwerden psychosozialer Natur sei von Unstimmigkeit geprägt.
Allein in Berlin nehmen beispielsweise nur 50 % der 13 bis 14-Jährigen an der Jugenduntersuchung (J1) teil, obwohl die dafür anfallenden Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. (…)

Obwohl der Prozentsatz der Inanspruchnahme der U-Untersuchungen von Kindern sehr hoch ist, liegt er nicht bei 100 % und nimmt zunehmend ab, je älter das Kind wird. (…) Die U9 findet zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat (mind. 5 Jahren) statt, danach folgt erst wieder die J1-Untersuchung (im 13. bis 14. Lebensjahr), deren Kosten von allen Krankenkassen übernommen werden. (…)

Obwohl der Prozentsatz der Inanspruchnahme der U-Untersuchungen von Kindern sehr hoch ist, liegt er nicht bei 100 % und nimmt zunehmend ab, je älter das Kind wird.

U-Untersuchungen: Was sich ändern muss

Inga Back: TDF hat die Petition „U-Untersuchungen – unbedingt Pflicht!“ ins Leben gerufen. Was genau fordern Sie von der Politik?

Gesa Birkmann: TERRE DES FEMMES fordert die Einführung bundesweit verpflichtender ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, um Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch sowie Genitalverstümmelung an Mädchen frühzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern. Hierzu muss gemeinsam, ungeachtet föderalistischer Bestrebungen, eine bundesweite und konkrete Strategie ausgearbeitet werden. Diese muss stärkere Strafverfolgung, besseren Schutz, optimierte Zusammenarbeit und intensive Prävention beinhalten.

Aktuell konzentrieren sich Statistiken und Analysen zu den ärztlichen Kindervorsorgeuntersuchungen vorwiegend auf die einzelnen Bundesländer, da verschiedene Verfahren bezüglich der U-Untersuchungen angewandt werden. Um Zahlen, Daten und Fakten vergleichen zu können, brauchen wir eine einheitliche bundesweite Evaluierung, die repräsentativ ist und dabei hilft, unser Gewaltschutzsystem an konkreten Schnittstellen zu optimieren. Wir erhoffen uns zusätzliche Erkenntnisse zum Zusammenhang von Kindeswohlgefährdung und den Vorsorgeuntersuchungen.


Inga Back: Die Petition wurde bereits im Oktober 2019 an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben. Was ist seitdem passiert und was zeichnet sich für die Zukunft ab?

Von unseren 4 Forderungen wurden 3 in die Agenda des BMG übernommen. Das Berliner Gesetz „zur Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit“, ist verabschiedet. Alarmierend hohe Fälle von FGM in Berlin waren hierfür der Anlass.

Zusätzlich erfolgte am 12. Februar 2021 der erste Durchgang im Bundesrat des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG, das bald Inkrafttreten soll. (…) Das allgemeine Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen soll dadurch verbessert werden. Auch sollen Fachkräfte, die wichtige Informationen über den Zustand eines Kindes an das Jugendamt weiterleiten, künftig eine Rückmeldung zur Entwicklung des Sachverhalts erhalten. Für TERRE DES FEMMES ist insbesondere das Versprechen, eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten, von hoher Wichtigkeit.

Von Signifikanz sind ebenso die erweiterten Rahmenbedingungen für betroffene Heranwachsende selbst. Kinder und Jugendliche sollen ab sofort uneingeschränkten Beratungsanspruch auch in Abwesenheit ihrer Eltern nutzen können.

In Hessen beispielsweise werden Einladungen zur J1 Untersuchung an die Jugendlichen selbst adressiert. Heranwachsenden wird dadurch mehr Handlungsraum und Verantwortung geboten, in dem sie emanzipierter von ihren Eltern agieren können. Zusätzlich werden sie durch diese direkte Adressierung mit dem wichtigen Thema Gesundheit konfrontiert und können eigenverantwortlicher handeln.

Lesetipp: Weitere Artikel aus unserer Reihe „Supporting Women“ findet ihr hier in der Übersicht. Ihr erkennt die Artikel am „Supporting Women“-Symbol im Bild.

Wie wir helfen können


Inga Back: Wie kann man TDF unterstützen, wenn einem dieses Thema ebenfalls am Herzen liegt?

Gesa Birkmann: Unterstützung kann uns in vielfältiger Weise erreichen:

  • Über das eigene Engagement für die Stärkung und Umsetzung unserer Anliegen
  • Die Vergrößerung unserer Reichweite beispielsweise über die sozialen Medien
  • Wichtig für alle, die Kinder haben, ist es, alle U-Untersuchungen ihren Kindern zu ermöglichen und darüber offen und positiv zu berichten
  • Eltern und LehrerInnen sollten Kinder umfassend über Gesundheit aufklären
  • Eltern, Erwachsene können Gesundheitsprävention selbst vorleben – als Vorbild wirken
  • Es hilft sehr, wenn sich viele Menschen politisch und gesellschaftlich für dieses Thema einsetzen
  • Eine tolle Unterstützung unserer Arbeit im Referat häusliche und sexualisierte Gewalt kann durch Spenden geleistet werden.

Spenden an TERRE DES FEMMES

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