Als mein Mann und ich das erste Mal ohne unsere Kinder in den Urlaub geflogen sind, hatte ich ein flaues Gefühl im Bauch. Nicht wegen des Fliegers. Nicht wegen der Kinder. Sondern wegen der Frage, die ich nicht mehr wegdrücken konnte: Was, wenn uns beiden etwas passiert? Wer würde sich um unsere Kinder kümmern? Wer dürfte Entscheidungen treffen? Und würde das, was wir uns für sie wünschen, auch tatsächlich geschehen?
In Gesprächen mit anderen Eltern wird schnell klar, dass viele genau dieses Thema verdrängen. Es klingt unangenehm, ist emotional und man hat immer das Gefühl, noch ewig Zeit zu haben. Doch genau hier liegt das Problem. Denn wenn es hart auf hart kommt und nichts geregelt ist, müssen andere entscheiden und das ist selten im Sinne der Familie.
Deshalb: Lasst uns sprechen über Testamente, Sorgerechtsverfügungen, Absicherungen und all das, was Paare mit Kindern unbedingt regeln sollten!
Warum ein Testament für ALLE Eltern unverzichtbar ist
Viele denken: „Wir sind verheiratet, die Kinder erben doch sowieso.“ Das ist nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Denn die gesetzliche Erbfolge kann in der Praxis zu Konflikten, steuerlichen Nachteilen und finanziellen Problemen führen.
Ein Beispiel: Stirbt ein Elternteil, erbt der oder die andere Ehepartner*in nicht automatisch alles. Die Kinder sind ebenfalls erbberechtigt. Gehört also beispielsweise ein Haus beiden Eltern gemeinsam und es gibt kein Testament, müssen die Kinder ihren Anteil erben. Das kann bedeuten, dass der oder die hinterbliebene Partner*in die Kinder auszahlen muss, dass das Haus verkauft werden muss und vieles mehr. Bei unverheirateten Paaren kann sich eine solche Situation noch kritischer darstellen: Ohne ein Testament erbt der oder die Partner*in nämlich im schlimmsten Fall gar nichts.
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Ein Testament schafft also Klarheit, denn es regelt: Wer soll was bekommen? Wie wird mit dem Familienheim verfahren? Wer verwaltet das Erbe, wenn die Kinder noch minderjährig sind? All das lässt sich individuell regeln.
Besonders wichtig: Ein Testament muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben werden. Ein gemeinsames Testament muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ein Testament kann notariell beurkundet sein, das ist aber kein Muss. Letzteres ist mit Kosten verbunden, bietet aber auch eine höhere Sicherheit.
Sorgerechtsverfügung: Wer kümmert sich um die Kinder, wenn wir nicht mehr können?
Der Gedanke ist schwer zu ertragen, aber notwendig: Was passiert mit euren Kindern, wenn euch beiden etwas zustößt? Wer darf sie betreuen? Wer entscheidet über ihren Alltag, ihre Schule, ihre Zukunft?
Ohne eine sogenannte Sorgerechtsverfügung entscheidet das Familiengericht darüber. Es wird dann eine geeignete Person als Vormund eingesetzt (oft ein naher Verwandter), aber eben nicht zwingend der- oder diejenige, den oder die ihr euch wünscht.
Mit einer Sorgerechtsverfügung legt ihr fest, wen ihr euch als Vormund vorstellt. Das Gericht ist daran nicht strikt gebunden, aber es orientiert sich stark daran, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.
Wichtig: Ihr könnt auch festlegen, wen ihr nicht als Vormund wollt. Das kann im Zweifel entscheidend sein.
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Unverheiratet mit Kindern? Dann bitte doppelt absichern!
Viele Paare leben heute bewusst ohne Trauschein zusammen, kaufen gemeinsam ein Haus, gründen eine Familie. Das Problem: Rechtlich seid ihr Fremde. Ohne Testament oder andere Regelungen erbt der oder die unverheiratete Partner*in überhaupt nichts. Auch Entscheidungen im Krankenhaus oder in rechtlichen Fragen dürfen ohne Vollmacht nicht getroffen werden.
Was ihr braucht:
- Testament, in dem ihr euch gegenseitig absichert und klare Regelungen für die Kinder trefft.
- Vorsorgevollmacht, damit der Partner im Ernstfall Entscheidungen treffen kann (medizinisch, finanziell, organisatorisch).
- Risikolebensversicherung, um den Partner im Todesfall finanziell abzusichern.
- Sorgerechtsverfügung, falls der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
Achtung: Auch bei gemeinsamem Hausbesitz sollten klare vertragliche Regelungen getroffen werden (z. B. im Grundbuch oder über eine notarielle Vereinbarung), wer welchen Anteil hält und was im Todesfall passieren soll.
Haus, Hypothek, Kinder: Was passiert mit unserem Eigentum?
Ein gemeinsames Haus ist für viele Familien das größte finanzielle Projekt. Umso wichtiger ist es, hier gut abgesichert zu sein. Stirbt einer der Partner, stellt sich schnell die Frage: Kann der andere das Haus halten? Gehört es beiden je zur Hälfte oder gibt es andere Absprachen?
Ohne Testament kann es sein, dass der hinterbliebene Partner nicht alleiniger Eigentümer wird. Die Kinder erben mit. Und wenn sie minderjährig sind, muss das Familiengericht in ihrem Namen und ihrem Interesse entscheiden (nicht der oder die hinterbliebene Partner*in), beispielsweise bei einem Verkauf. Das kann zu erheblichen Problemen führen.
Hier hilft:
- Ein gemeinsames Testament, in dem z. B. ein Wohnrecht, eine Übernahme des Eigentums oder eine Teilungsanordnung geregelt ist.
- Eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall die Restschuld des Darlehens absichert.
- Ein Erbvertrag oder eine notarielle Vereinbarung, die Klarheit über die Besitzverhältnisse schafft.
Was ihr darüber hinaus regeln solltet
Neben Testament und Sorgerechtsverfügung gibt es einige weitere Punkte, die Eltern im Blick haben sollten:
- Bankvollmacht: Damit der oder die Partner*in im Ernstfall auf gemeinsame Konten und das Konto des oder der Verstorbenen zugreifen kann
- Patientenverfügung: Regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall gewünscht oder abgelehnt werden
- Vorsorgevollmacht: Ermächtigt eine Person, stellvertretend zu handeln, etwa gegenüber Ämtern, Banken oder Ärzt*innen.
- Versicherungen überprüfen: Wer ist Bezugsberechtigte*r bei der Lebensversicherung? Sind die Kinder abgesichert, etwa über eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Vorsorgen heißt Liebe
Ich weiß, es fühlt sich schwer an, sich mit solchen Szenarien zu beschäftigen. Aber es fühlt sich noch viel schwerer an, wenn man mitten im Chaos steht und nichts geregelt ist. Ein Testament zu schreiben, eine Sorgerechtsverfügung aufzusetzen oder eine Versicherung abzuschließen dauert nicht lange, aber es kann alles verändern.
Am Ende geht es um Verantwortung den Kindern und seinem Partner oder seiner Partnerin gegenüber. Darum, den Menschen, die wir am meisten lieben, das Leben leichter zu machen, wenn wir selbst es nicht mehr können. Es ist Fürsorge, die in besonders schwierigen Zeiten für ein bisschen Erleichterung sorgen kann.
Mach es nicht morgen. Mach es jetzt!
Ein letzter Tipp: Viele Verbraucherzentralen bieten Beratungen zu Testament und Vorsorge an. Auch Notare sind gute Anlaufstellen und viele bieten ein erstes Orientierungsgespräch kostenlos an.
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