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Ehevertrag: Ja oder Nein? DAS sollte jede Frau unbedingt wissen

Ehevertrag – Notwendig oder unromantisch?
Ehevertrag – Notwendig oder unromantisch?

Der Ehevertrag ist nie ein schönes Thema. Die einen sagen, er ist ein notwendiges Übel, weil es vernünftig ist, einen zu haben. Die anderen sagen, dass er ein Beweis für mangelndes Vertrauen und unromantisch ist. Recht haben vermutlich beide. Egal, zu welcher Fraktion ihr gehört: Wir verraten euch, was ihr über den Ehevertrag unbedingt wissen solltet.

Inhaltsverzeichnis

Wenn es um Eheverträge geht, gibt es diejenigen, die sich schon sicher sind, dass sie einen möchten, bevor sie überhaupt den Partner zum Heiraten gefunden haben. Es gibt diejenigen, die Pro und Contra abwägen und dann eine Entscheidung treffen – und dann gibt es noch mich, die von einem Ehevertrag am liebsten nichts wissen will. Der Gedanke an eine Scheidung ist nämlich verdammt gruselig, wenn man gerade im Begriff ist zu heiraten.

Spätestens mit dem ersten Gang zum Standesamt muss man sich allerdings mit dem Ehevertrag auseinandersetzen, ob man will oder nicht. Gleich nach der Begrüßung wird einem dort nämlich die Broschüre zum Thema Heirat in die Hand gedrückt. Sie wirkt auf den ersten Blick unschuldig, aber schlägt man sie in der Mitte auf, landet man direkt beim Kapitel „Trennung und Scheidung“ und dazugehörig auch beim Ehevertrag.

So unangenehm einem der Gedanke an eine Scheidung bei der Heirat auch sein mag, man sollte zumindest eine informierte Entscheidung darüber treffen, ob der Ehevertrag nun der richtige Schritt für einen selbst wäre oder nicht. Augen und Ohren verschließen hilft nun mal nicht. Es folgen die wichtigsten Fakten zum Thema Ehevertrag.

Die Basics: Was regelt ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag regelt im Normalfall vor allem drei Bereiche, die nach einer Trennung für Probleme und Auseinandersetzungen sorgen können: den Güterstand und somit auch die Aufteilung der Güter im Falle der Scheidung, den Ausgleich von Rentenansprüchen und eventuell vorhandene Unterhaltsansprüche.

Der Güterstand im Ehevertrag

In Sachen Güterstand gilt, dass ohne Ehevertrag die Ehegemeinschaft immer als eine Zugewinngemeinschaft betrachtet wird. Das heißt: Beide Ehepartner bleiben Alleineigentümer ihres vor und während der Ehe erstandenen Vermögens. Aber: Geht die Ehe auseinander, legt das Familiengericht einen Zugewinnausgleich fest.

Der Zugewinn ist die Summe, um die das Endvermögen das Vermögen zum Zeitpunkt der Heirat übersteigt. Die Vermögenszugewinne werden geteilt und der Partner mit dem geringeren Zugewinn hat Anspruch auf einen Ausgleich.

Auch was mit gemeinsamen Haustieren passieren soll, kann im Ehevertrag geregelt werden.
Credit: Getty Images

Das klingt erst einmal fair. Der Partner, der sich zum Beispiel um Haushalt und Kinder gekümmert hat, also finanziell nicht so viel erwirtschaftet hat, hat in der Regel dem anderen Partner dadurch ermöglicht, ein höheres Einkommen zu erwirtschaften. So werden also beide Beiträge zum Endvermögen berücksichtigt. Der Ansatz kann jedoch auch unfair werden.

Liegt der Zugewinn zum Beispiel in einem eigenen Unternehmen, müsste der eine Partner den anderen ausbezahlen. Wenn das Unternehmen solche Kapitalrücklagen nicht hat, kann das die Existenzgrundlage des einen Partners gefährden. In einem Ehevertrag hingegen kann eine Gütertrennung vereinbart werden, die einen solchen Ausgleich verhindert.

Bei der Gütertrennung bleiben beide Ehepartner alleinige Eigentümer ihres Vermögens – auch im Falle einer Scheidung. Man kann auch die Gütergemeinschaft im Ehevertrag festlegen. In diesem Fall wird alles Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird, zum gemeinschaftlichen Vermögen.

Der Versorgungsausgleich im Ehevertrag

Beim Versorgungsausgleich geht es um die Alters- oder Invaliditätsversorgung, also um Rentenansprüche. Normalerweise werden die Rentenansprüche, die beide Partner in der Ehe erworben haben, geteilt – auch wenn nur einer der beiden überhaupt welche erworben hat. Auch hier können Eheleute spezielle Vereinbarungen in einem Ehevertrag integrieren, die den Versorgungsausgleich anders gestalten.

Allerdings sind hier einige Details zu beachten: Ein Ehevertrag, der einen Partner benachteiligt, kann für nichtig erklärt werden. Man sollte sich also unbedingt fachlich beraten lassen.

Ehegattenunterhalt im Ehevertrag

Bei Unterhaltsvereinbarungen im Ehevertrag steht es den Partnern frei, die Höhe des Unterhalts festzulegen. Auch ein kompletter Verzicht ist per Ehevertrag möglich, sollte vom Partner, der verzichtet, aber wirklich gut überlegt sein und auch hier gilt: Eine einseitige Benachteiligung kann dazu führen, dass der Ehevertrag als sittenwidrig eingestuft wird. Im Falle eines kompletten Verzichts sollte also ein anderer Ausgleich stattfinden und auch hier empfiehlt es sich, sich im Einzellfall beraten zu lassen.

Achtung! Frauen müssen besonders aufpassen

Das Unterhaltsrecht hat sich mit der Zeit sehr verändert. Inzwischen gilt weitestgehend der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt: In den ersten drei Jahren der Kinderbetreuung können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, bei einer Verlängerung müssen die Gerichte im Einzelfall entscheiden.

Außerdem gibt es heutzutage auch keine Lebensstandardgarantie mehr. Das führt in der Praxis dazu, dass ein einmal zugesprochener Unterhalt zeitlich begrenzt oder mit der Zeit gesenkt wird.

Zudem können Unterhaltsforderungen nur in Ausnahmen für die Vergangenheit gestellt werden. Werden Zahlungen also zum Beispiel nicht pünktlich geleistet, sollte man so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

In der Regel haben Neuerungen im Unterhaltsrecht Frauen benachteiligt, da sie sich nach wie vor in den meisten Fällen um Haushalt und Kinder kümmern.

Weitere Informationen zu wirtschaftlichen Nachteilen nach einer Scheidung vor allem für Frauen findet ihr in der Broschüre „Wenn aus Liebe rote Zahlen werden“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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Ehevertrag: Ja oder Nein? DAS sollte jede Frau unbedingt wissen

Rahmenbedingungen für einen Ehevertrag

In der Regel wird ein Ehevertrag vor der Ehe geschlossen. Es ist aber auch durchaus möglich, einen Ehevertrag nachträglich abzuschließen. Dabei ist es nicht wichtig, ob man erst zwei Monate oder bereits zwanzig Jahre verheiratet ist. Der Vertrag funktioniert dann genauso wie vor der Hochzeit. Es ist sogar möglich, einen vor der Hochzeit geschlossenen Ehevertrag nachträglich anzupassen, sofern beide Partner einverstanden sind.

Ohne Notar kann ein Ehevertrag laut deutschem Recht nicht geschlossen werden, da er dann als formnichtig gilt. Außerdem darf der Ehevertrag keinen der Ehepartner einseitig benachteiligen, dann gilt er als sittenwidrig und somit ebenfalls nichtig. Auch die Rechte der Kinder dürfen durch einen Ehevertrag nicht beschnitten werden. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn versucht wird, Unterhaltszahlungen für Kinder auszuschließen. Zudem muss ein Ehevertrag immer in Schriftform festgehalten werden.

Das kostet ein Ehevertrag

Da der Ehevertrag vor einem Notar geschlossen werden muss, fallen natürlich auch Kosten an. Zudem ist es auch möglich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der den Vertrag prüfen oder aufsetzen kann. Da in den Notarkosten Beratung und Verfassen des Vertrags enthalten sind, sparen sich viele den Schritt zum Rechtsanwalt. In Einzelfällen kann eine notarielle Beurkundung allein jedoch nicht ausreichen. Der Notar spricht auch eine Empfehlung aus, wann es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Die Gebührensätze für Notare sind im Gerichts- und Notarkosten-Gesetz festgelegt. Zudem fällt eine Beurkundungsgebühr an. Beides richtet sich nach dem Geschäftswert des Ehevertrags, der sich aus dem Vermögen beider Partner zusammensetzt. Dabei werden auch Schulden bis zu einem gewissen Maß berücksichtigt.

Nicht jeder braucht einen Ehevertrag.
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Ehevertrag: Ja oder Nein?

Letztlich muss natürlich jedes Ehepaar für sich entscheiden, ob für sie ein Ehevertrag sinnvoll ist oder nicht. Es gibt jedoch Situationen, in denen Eheverträge empfohlen werden:

  • Beide Partner sind voll berufstätig und haben keine Kinder, sodass sie im Falle einer Scheidung keinen Versorgungs- oder Zugewinnausgleich wünschen.
  • Mindestens ein Bereich, zum Beispiel ein Unternehmen oder eine Immobilie, soll aus dem Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.
  • Die Partner sind sehr wohlhabend und wünschen sich eine Höchstgrenze bei der Ausgleichsforderung.
  • Die Partner wünschen sich eine traditionelle Rollenverteilung und möchten deshalb die Dauer der Unterhaltspflicht und/oder eine bestimmte Unterhaltshöhe festsetzen.

Es gibt viele weitere Fälle, in denen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann. Am besten erkundigt man sich daher bei einem Anwalt oder einem Notar darüber, wie man im individuellen Fall nach einer Scheidung dastehen würde und wägt dann ab, ob man bereit ist, dieses Risiko einzugehen.

Weitere Informationen zum Thema Ehevertrag findet ihr auf der Webseite der Bundesnotarkammer.

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