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Trennung mit Kindern: Das solltet ihr bei der Scheidung beachten

Trennung mit Kindern: Das solltet ihr bei der Scheidung beachten
Trennung mit Kindern: Das solltet ihr bei der Scheidung beachten Credit: Getty Images

Eine Trennung mit Kindern stellt Expartner*innen vor zusätzliche Herausforderungen. Wir klären, welche Punkte für die Scheidung wichtig sind.

Inhaltsverzeichnis

Trennung mit Kindern: Das solltet ihr bei der Scheidung beachten

Eine Trennung mit Kindern ist nicht leicht. Zu der Enttäuschung über die gescheiterte Beziehung gesellt sich zusätzlich die Sorge um die Kinder. Denn dass es Trennungskindern meist nicht leicht fällt, die Trennung der Eltern zu verstehen und gut zu verarbeiten, ist vielen bewusst.

Damit eure Scheidung möglichst reibungslos abläuft und ihr so auch eurem Kind unnötige Sorgen ersparen könnt, haben wir die wichtigsten Fragen, die sich nach einer Trennung mit Kindern für beide Ex-Partner*innen stellen, beantwortet.

1. Brauche ich zwingend einen Anwalt/eine Anwältin?

Die kurze Antwort lautet: Ja! Denn ein rechtskräftiger Antrag auf Scheidung kann nur von einem Anwalt oder einer Anwältin gestellt werden. Derjenige in eurer Beziehung, der die Scheidung will, braucht also zwingend anwaltschaftliche Unterstützung.

Will der/die andere Ehepartner*in keine eigenen Anträge vor Gericht stellen, braucht er/sie keine eigene Vertretung. Insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung könnt ihr euch daher die rechtliche Beratung teilen und so Kosten sparen.

Diese Methode solltet ihr aber wirklich nur dann wählen, wenn ihr die Trennung beide wollt. Im Zweifel vertritt eine Anwältin oder ein Anwalt nämlich immer nur seine*n eigene*n Mandant*in, also die Person, die sie/ihn beauftragt hat. Wer Sorge hat, bei der Scheidung vom anderen Elternteil über den Tisch gezogen zu werden oder wer ein bestimmtes Anliegen (wie z. B. das alleinige Sorgerecht) durchsetzen möchte, sollte sich eine*n eigene*n Rechtsvertreter*in leisten.

2. Welche Anforderungen gibt es an das Trennungsjahr?

Durch ein voneinander getrenntes Leben soll das Trennungsjahr beiden Ehepartner*innen die Gelegenheit geben, ihren Entschluss zur Trennung zu überdenken. Erst nach dem Trennungsjahr kann eine Scheidung eingereicht werden. Diese Regelung kann besonders für Eltern eine Herausforderung darstellen, da Mama und Papa sich in der Regel natürlich weiterhin beide um das Kind kümmern wollen und ein getrenntes Leben daher nicht ohne weiteres möglich ist. Das Trennungsjahr bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass ihr euch nun getrennte Wohnungen suchen müsst.

Besonders bei einer Trennung mit Kindern und Haus bietet es sich an, auch während des Trennungsjahres gemeinsam wohnen zu bleiben. Das spart Kosten, erleichtert das Betreuen der Kinder und bietet ihnen trotz der schwierigen Situation die Stabilität, Mutter und Vater um sich zu haben. Diese Lösung ist aber nur dann möglich, wenn sich der Wohnraum so aufteilen lässt, dass beide Parteien ein weitestgehend getrenntes Leben führen.

Konkret bedeutet das, dass ihr während des Trennungsjahres zum Beispiel getrennt schlafen und für euch selbst einkaufen und Wäschewaschen solltet. Euer Umgang muss also auf das Nötigste beschränkt sein und es sollte ersichtlich werden, dass ihr zwar Eltern eines gemeinsamen Kindes, aber keine Familie mehr seid.


Das Trennungsjahr beginnt im Grunde damit, dass eine Partei der anderen den ausdrücklichen Wunsch zur Scheidung mitteilt. Um später vor Gericht nachweisen zu können, dass ihr das Trennungsjahr vollzogen habt, solltet ihr unbedingt das Trennungsdatum schriftlich festhalten. Bei einer einvernehmlichen Trennung könnt ihr beide dazu einen Trennungsvertrag aufsetzen und unterschreiben. Wenn ihr euch im Streit getrennt habt, solltet ihr einen Trennungsbrief (Vorlagen hierfür gibt es im Netz) per Einschreiben an den Anwalt oder die Anwältin eures/eurer Partner*in schicken.

Wichtig zu wissen: Auch wenn ihr euch innerhalb des Trennungsjahres noch einmal versöhnt, und sei es über Monate, gilt das Trennungsjahr weiter bestehen. Es sei denn, ihr werdet offiziell wieder ein Paar und verwerft den Wunsch zur Scheidung wieder.

Im Video: Trennung trotzt Liebe: In diesen Fällen kann sie sinnvoll sein

Trennung mit Kindern: Das solltet ihr bei der Scheidung beachten

Ausnahme vom Trennungsjahr

In besonderen Fällen, den sogenannten Härtefallscheidungen, ist kein Trennungsjahr nötig. Hier kann die Scheidung sofort eingereicht und schnellstmöglich vollzogen werden. Eine Härtefallscheidung liegt zum Beispiel vor, wenn es zu Gewalt oder sexuellem Missbrauch in der Ehe kam. Sie soll in solchen Situationen schnelle Hilfe ermöglichen.

Habt ihr das Trennungsjahr vollzogen und dein*e Partner*in weigert sich trotzdem, der Scheidung offiziell zuzustimmen, greift ebenfalls eine Ausnahmeregelung. Sind Paare mehr als drei Jahre getrennt, kann die Ehe auch ohne die Zustimmung des/der Expartner*in geschieden werden, sodass ihr nicht in der alten Beziehung gefangen gehalten werden könnt.

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3. Trennung mit Kindern: Wie vorgehen bei der Sorgerechtsfrage?

Eine der wichtigsten Fragen bei einer Trennung mit Kindern: Bei wem werden die Kinder leben? Wer wird sie in Zukunft betreuen? Grundsätzlich gilt: Ehepartner*innen haben ein gemeinsames Sorgerecht. Sie entscheiden also im Idealfall zusammen, wo die Kinder leben sollen und wie der Umgang beider Eltern mit dem Kind aussieht. Das wäre die einvernehmliche Scheidung.

Könnt ihr euch nicht einigen oder beansprucht eine*r von euch als Elternteil das alleinige Sorgerecht, entscheidet das Vormundschaftsgericht. Es gibt dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht aber nur statt, wenn es feststellt, dass diese Situation für die Kinder ganz eindeutig das Beste wäre, z. B. wenn die Mutter oder der Vater nicht in der Lage ist, die Kinder zu versorgen.

Ab einem gewissen Alter werden auch die Kinder selbst befragt, bei welchem Elternteil sie leben möchten. Ist eurer Kind zwischen fünf und 13 Jahren alt, wird es lediglich nach seinen Wünschen gefragt, ab 14 Jahren darf es dann mit über das Sorgerecht entscheiden.

Damit die Sorgerechtsfrage euch als Familie nicht unvorbereitet trifft, solltet ihr euch am besten schon während des Trennungsjahres zusammensetzen und besprechen, wie es nach dem Probejahr weitergeht. Bindet eure Kinder aktiv mit in diesen Prozess ein, auch wenn sie noch jung sind. So verhindert ihr, dass sie sich übergangen fühlen und beugt gleichzeitig dem großen Streit um das Sorgerecht vor. Falls es schon zu Streit kam, holt euch neutrale Unterstützung.

4. Unterhalt bei einer Trennung mit Kindern: Wer zahlt wie viel?


Eine Familie bedeutet auch gegenseitige finanzielle Unterstützung und sich viele Kosten zu teilen. Trennen sich die Elternteile, hat der- oder diejenige von euch, bei dem/der die Kinder leben, Anspruch auf Unterhalt vom Partner oder der Partnerin, der die Kinder nicht betreuen wird. Das soll die höheren Kosten für die alleinige Kindesversorgung ausgleichen, da beide auf diese Weise ihren Beitrag zum Kindesunterhalt leisten – das eine Elternteil durch Naturalunterhalt, also Wohnung, Kleidung, Verpflegung etc., des andere durch den Barunterhalt.

Die Frage nach der Höhe des zu zahlenden Unterhalts lässt sich klar beantworten. Sie richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils, das den Barunterhalt leistet. Die Düsseldorfer Tabelle gilt hier als Maßstab. Je mehr die Mutter oder der Vater verdient, umso mehr steht den Kindern zu. Die Düsseldorfer Tabelle zeigt jedoch nur den Mindestunterhalt an.

Erhalten volljährige Kinder noch Unterhalt?

Der Anspruch auf Unterhalt ist auch abhängig vom Alter des Kindes. Während ein minderjähriges Kind voll unterhaltsberechtigt ist, hängt es bei einem volljährigen Kind von der jeweiligen Situation ab. Sowohl 18- bis 21-jährige Studierende als auch zu Hause wohnende 18- bis 21-Jährige, die unverheiratet sind und zurzeit noch die allgemeine Schulbildung durchlaufen (nicht schulische Berufsausbildung!), haben ebenfalls Anspruch auf Unterhalt. Der Anspruch erlischt, sobald das Kind die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat, sei es eine Lehre oder ein Studium oder Ähnliches.

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6. Was passiert mit der gemeinsamen Familienwohnung?

Natürlich ergibt es Sinn, dass bei einer ehemals gemeinsamen Wohnung bzw. einem Haus, das Elternteil dort wohnen bleibt, bei dem die Kinder leben. Grundsätzlich haben aber beide Ehepartner*innen das Recht, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben. Auch wenn eine*r von beiden Alleinmieter*in ist oder die Immobilie besitzt, ist ein Rauswurf so ohne weiteres nicht möglich.

7. Familienwagen, Einrichtung: Wer bekommt was?

Wer Wertgegenstände mit in die Ehe gebracht hat, dem gehören sie auch nach der Scheidung. Was gemeinsam angeschaffte Möbel angeht: Hier solltet ihr euch am besten einigen. Tische und Regale in der Mitte durchzusägen, bleibt hoffentlich die Ausnahme. Bei Streithähnen entscheidet zur Not wieder das Gericht.

Um es euch und euren Kindern nach der Trennung nicht unnötig schwer zu machen, solltet ihr euch am besten vor dem Treffen mit dem Anwalt oder der Anwältin zusammensetzen und gemeinsam eine Liste mit den Dingen anfertigen, die jede*r von euch gern mitnehmen möchte. Ihr werdet sicher feststellen, dass es Dinge in eurem Hausstand gibt, für die sich nur eine Partei interessiert und um die ihr euch gar nicht streiten müsst. Alles, was euch beide interessiert, könnt ihr dann fair mit rechtlichem Beistand verhandeln.

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8. Scheidung: Was tun mit dem gemeinsamen Familienkonto?

Meist besitzen Eltern ein gemeinsames Konto, beide sind also Kontoinhaber*in. Aus diesem Grund können beide bis zur Scheidung auch über das gesamte Geld verfügen. Um zu verhindern, dass sich eine*r alles unter den Nagel reißt und direkt verprasst, noch bevor die Scheidung über den Tisch ist, solltet ihr euch hier schnellstmöglich an eine*n Rechtsberater*in wenden.

Diese*r kann gemeinsam mit euch eine 50-50-Teilung vereinbaren, bei der jede*r den eigenen Teil des Geldes auf das private Konto bucht. Tut dies aber am besten nicht auf eigene Faust, also ohne eine schriftliche Vereinbarung, da so ein Verhalten schnell danach aussieht, als wolltet ihr Geld vor der Vermögensaufteilung verstecken.

9. Trennung mit Kindern: Was steht mir als Versorgungsausgleich zu?

Bei einer Trennung mit Kindern ist ein Versorgungsausgleich extrem wichtig. Schließlich geht es hier darum, dem- oder derjenigen, der/die während der vergangenen Jahre die Kinderbetreuung übernommen hat und deshalb weniger in die eigene Altersvorsorge investieren konnte, fürs Alter zu unterstützen. Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner*innen werden bei einer Scheidung aufgeteilt. Wer weniger Rentenansprüche erworben hat, weil er/sie weniger gearbeitet hat, profitiert also vom Versorgungsausgleich.

Auch der Versorgungsausgleich sollte mit Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin geklärt werden.

Im Fall einer Trennung mit Kindern gibt es also einiges zu regeln. Um im Sinne der Kinder zu handeln, solltet ihr bei der Scheidung immer eine gütliche Trennung anstreben, mit klaren, fairen Absprachen. Denn auch wenn man kein Ehepaar mehr ist, so bleibt man doch gemeinsam Eltern, und muss somit weiter als Team funktionieren.