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Gesetzlicher Mindesturlaub: So viel steht dir wirklich zu

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Gesetzlicher Mindesturlaub: So viel Urlaub steht dir zu

In Deutschland gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an Urlaubstagen. Erfahre hier, wie viel dir zusteht.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz gibt es eine festgelegte Mindestanzahl an Urlaubstagen, die Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten gewähren müssen.

Die meisten von uns sind im Gespräch mit Freund*innen und Verwandten sicher schon mal auf das Thema Jahresurlaub gekommen. Während die einen 30 Urlaubstage oder mehr haben, kommen andere nur auf 26 Urlaubstage oder weniger.

Aber wie kommen diese Unterschiedliche eigentlich zustande und wie viel Urlaub steht Arbeitnehmer*innen in Deutschland mindestens zu? Wir sind der Frage auf den Grund gegangen.

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So viel Urlaub steht dir mindestens zu

Jede*r Arbeitnehmer*in hat laut § 1 des Bundesurlaubsgesetzes ein Anrecht auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viel Urlaub einem zusteht, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Allerdings gibt es eine gesetzlich festgelegte Anzahl an Urlaubstagen, die Arbeitnehmer*innen mindestens zustehen.

Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche stehen 20 Urlaubstage im Jahr zu. Bei einer 6-Tage-Woche haben Arbeitnehmer*innen Anrecht auf mindestens 24 Tage bezahlten Jahresurlaub.

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Warum haben manche mehr Urlaub?

Grundsätzlich steht es Arbeitgeber*innen frei, wie viele Urlaubstage sie ihren Mitarbeiter*innen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewähren. Für Mitarbeiter*innen gilt die Anzahl Urlaubstage, die im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten wurde.

Hat ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin insgesamt 28 Urlaubstage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche, gewährt ihm sein Arbeitgeber oder seine Arbeitgeberin insgesamt acht Tage freiwillig.

Der Unterschied zwischen freiwillig gewährten und gesetzlich festgelegten Urlaubstagen

Tatsächlich gibt es in Bezug auf die freiwillig gewährten und die gesetzlich festgeschriebenen Urlaubstage unterschiedliche Rechte.

Auch im Falle einer Kündigung ist der gesetzliche Mindesturlaub relevant. Kündigst du bis zum 30. Juni, steht dir der gesetzliche Mindesturlaub anteilig zu. Geht deine Kündigung am 1. Juli oder später ein, hast du ein Anrecht auf den gesamten Mindesturlaub, vorausgesetzt du bist länger als sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt.

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