Verstirbt der Ehepartner oder die Ehepartnerin beginnt eine belastende Zeit, in der man sich nicht nur mit der eigenen Trauer auseinandersetzen muss, sondern auch mit verschiedenen Formalitäten.
Diese Erfahrung muss aktuell auch die Ehefrau des österreichischen Unternehmers Richard Lugner machen. Der 91-Jährige verstarb am 12. August 2024 in seiner Heimat Wien. Insbesondere wegen seiner Vergangenheit richtet sich das öffentliche Interesse derzeit auch auf sein Erbe.
Denn Lugner heiratete seine sechste Ehefrau, Simone Lugner, erst vor wenigen Monaten. Neben ihr sind auch seine Kinder erbberechtigt. Inwieweit das Vermögen von Richard Lugner auf sie übergeht, ist nicht bekannt. Vor seiner Ehe mit Simone war der 91-Jährige zudem noch mit fünf weiteren Frauen verheiratet. Ob sie bei der Verteilung des Erbes des Bauunternehmers ebenfalls eine Rolle spielen, bleibt offen.
Generell stellt sich hier jedoch die Frage, ob man als geschiedene*r Ehepartner*in überhaupt Anspruch auf ein Erbe hat. Nicht selten haben Eheleute noch während der Ehe ein Testament verfasst und dieses vielleicht auch nach einer Scheidung nicht mehr geändert.
Gilt die letztwillige Verfügung in diesem Fall trotz Scheidung? Und haben geschiedene Ehepartner*innen laut Gesetz überhaupt Anspruch auf ein Erbe?
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Erben auch geschiedene Ehepartner?
Die Antwort, kurz und knapp: Expartner*innen erben nichts. Ist die Scheidung rechtskräftig, ist ein Erbe ausgeschlossen. Sobald der Scheidungsbeschluss eingegangen ist, hat man 6 Monate Zeit, Einspruch gegen dieses Rechtsmittel einzulegen. Ist diese Frist abgelaufen, gibt es keine Möglichkeit mehr, gegen den Scheidungsbeschluss vorzugehen.
Verstirbt ein*e Ehepartner*in noch während des Scheidungsprozesses, ist die Situation ähnlich (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2077). Hat der oder die Erblasser*in die Scheidung beantragt und die Voraussetzungen für die Scheidung sind gegeben, hat der oder die hinterbliebene Ehepartner*in keinen Anspruch auf ein Erbe (§ 2077, Absatz 1, BGB).
Doch es gibt eine Ausnahme: Gibt es einen Beweis dafür, dass der oder die Erblasser*in seinen Expartner oder seine Expartnerin auch im Falle einer Scheidung mit einem Erbe bedacht hat, bleibt der Erbanspruch bestehen.
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Testament während der Ehe: Gilt die letztwillige Verfügung auch nach der Scheidung
Wurde während der Ehe eine letztwillige Verfügung aufgesetzt, in dem der Erblasser den Ehepartner oder die Ehepartnerin bedacht hat, wird das Testament oder die letzte Verfügung ungültig, sobald man sich hat scheiden lassen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es schriftlich festgehalten wurde.
Diese Regelung gilt erst seit 2017. Zuvor musste die letztwillige Verfügung aktiv widerrufen werden, ansonsten hatte das Testament auch nach einer Scheidung weiterhin Bestand. Seit dem 1.1.2017 wird eine letztwillige Verfügung, die zugunsten des Ehepartners oder der Ehepartnerin aufgesetzt wurde, nach einer Scheidung automatisch widerrufen.
Dennoch ist es sicherer, das eigene Testament nach einer Scheidung neu aufzusetzen.
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