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Steuerklasse 2: Hier können Alleinerziehende Steuern sparen

Frau und Kind sitzen vor der Steuerklärung.
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Vorab im Video: Steuerklassen: Lohnt sich ein Wechsel?

Alleinerziehend? Wann dir Steuerklasse zwei zusteht, ob sie sich lohnt und worauf du unbedingt achten musst.

In welche Steuerklasse kann ich als Alleinerziehende?

Alleinerziehende haben in der Regel eine deutlich höhere Belastung als Eltern, die ihr Kind zusammen mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin erziehen. Gerade finanziell stehen Alleinerziehende, auch wenn es Unterhaltszahlungen gibt, vor großen Herausforderungen.

Zumindest aus steuerrechtlicher Sicht können Alleinerziehende ein wenig sparen, indem sie die richtige Steuerklasse wählen. Sie haben nämlich die Möglichkeit, von dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu profitieren. Den gibt es in Steuerklasse zwei.

Als Alleinerziehende kann man in Steuerklasse zwei wechseln, wenn man mit mindestens einem Kind alleine in einem Haushalt lebt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass für die Kinder Anspruch auf Kindergeld besteht.

Im Gegensatz zu Steuerklasse eins wird in Steuerklasse zwei ein Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro jährlich berücksichtigt. Dieser wird monatlich automatisch von der Lohnsteuer abgezogen. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Freibetrag um jeweils 240 Euro jährlich. Für die Berücksichtigung dessen musst du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen.

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Hast du die Steuerklasse zwei einmal erhalten, bleibt diese automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bestehen. Allerdings kannst du die Einordnung in Steuerklasse zwei danach erneut beantragen, sollten die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sein.

Ich habe einen Partner, der nicht im selben Haushalt lebt: Kann ich trotzdem in Steuerklasse 2 bleiben?

Ja, auch wenn man in einer Partnerschaft lebt, aber nicht mit seinem Partner oder seiner Partnerin zusammenlebt, kann man als Alleinerziehende in Steuerklasse zwei bleiben. Anders sieht es aus, wenn man heiratet. Dann werden beide Eheleute automatisch Steuerklasse vier zugeordnet.

Sind die Voraussetzungen für Steuerklasse zwei nicht mehr erfüllt, weil man mit seinem Partner oder seiner Partnerin zusammengezogen ist, muss man dies dem Finanzamt mitteilen und rutscht wieder in Steuerklasse eins.

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