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Sabbatical: Welche Modelle gibt es & habe ich einen Anspruch auf die berufliche Auszeit?

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Sabbatical: Alles rund um die berufliche Auszeit

Ihr denkt schon länger darüber nach, eine längere Auszeit, also ein Sabbatical einzulegen? Wir verraten euch, was ihr dabei beachten solltet.

Inhaltsverzeichnis

Einfach mal eine Auszeit nehmen und den Job eine Weile an den Nagel hängen… Das wär’s. So denken wohl viele. Immer mehr Menschen können sich vorstellen, eine längere berufliche Auszeit, ein sogenanntes Sabbatical, zu nehmen. Die Gründe für eine solche Auszeit sind vielfältig. Manche brauchen einfach mal etwas Abstand von Job und Co., um die Batterien wieder aufzuladen. Andere planen eine umfangreiche Reise.

Die gute Nachricht: Arbeitgeber*innen in Deutschland zeigen sich immer offener gegenüber dem Wunsch ihrer Mitarbeiter*innen, eine längere Auszeit einzulegen. Um ein Sabbatjahr in die Tat umzusetzen, muss man allerdings ein paar Dinge beachten.

Wir verraten euch, was ihr vor dem Start eures Sabbaticals beachten solltet, stellen euch verschiedene Modelle vor und klären die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Sabbatical?

Mit Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist in der Regel ein bezahlter Sonderurlaub gemeint. Der Begriff Sabbatical ist ein englisches Lehnwort und stammt von dem hebräischen Begriff „Sabbat“, der so viel wie „innehalten“ meint. Ein Sabbatjahr dient in erster Linie der Erholung. In bestimmten Fällen braucht man mehr freie Tage als nur die vertraglich vereinbarten Urlaubstage. Wenn ihr zum Beispiel eine Weltreise plant, reichen sechs Wochen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aus. An dieser Stelle macht ein Sabbatical also durchaus Sinn.

Im Video: Richtig kündigen: Das solltest du beachten!

Sabbatical: Welche Modelle gibt es & habe ich einen Anspruch auf die berufliche Auszeit?

Habe ich Anspruch auf ein Sabbatical?

Um das Wichtigste vorwegzunehmen: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr, zumindest für Beschäftigte in der freien Wirtschaft. Nur Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben tatsächlich ein Anrecht auf die Auszeit. Auch in manchen Tarifverträgen ist die Möglichkeit eines Sabbatjahres fest verankert, wie etwa in der Chemie-Industrie.

Wie lange darf ein Sabbatical gehen?

Es gibt keinen festgelegten Zeitraum für ein Sabbatical. Es kann von drei Monaten bis zu einem Jahr andauern. Man spricht meist von einem „Sabbatjahr“, da ein Jahr mitunter der beliebteste Zeitraum für die berufliche Auszeit ist. Die Dauer ist jedoch individuell unterschiedlich und kommt darauf an, wie viel Zeit man selbst benötigt und was man mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin abgesprochen hat.

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Das sind die verschiedenen Möglichkeiten für ein Sabbatical

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für ein Sabbatical. Auch hier kommt es ganz darauf an, was ihr euch vorgenommen habt und wie lange ihr die Pause einlegen wollt. Je nachdem, wie viel Zeit ihr benötigt, kommen verschiedene Modelle eher infrage. Wir geben euch einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Tipps, für wen sich dieses Modell am besten eignet.

Langzeitarbeitskonto
Eine der in Deutschland wohl häufigste Variante für ein Sabbatical ist das Langzeitarbeitskonto. Hierüber können Überstunden und nicht genommene Urlaubstage angesammelt werden und werden während des Sabbaticals als Gesamtguthaben ausbezahlt. Meist sammeln Mitarbeiter*innen in diesem Fall über mehrere Jahre Urlaubstage und Überstunden an.

Dieses Modell eignet sich besonders für alle, die auf der Arbeit ein Langzeitarbeitskonto haben. Für Personen mit einer Vertrauensarbeitszeit ist dieses Modell weniger geeignet oder kann nicht umgesetzt werden.

Lohnverzicht bzw. Teilzeitbeschäftigung
Eine sehr beliebte Variante für ein Sabbatical ist der Lohnverzicht bzw. die Teilzeitbeschäftigung. Letztere ist für Beamt*innen im Falle eines Sabbatjahres sogar verpflichtend. Die Regelung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst findet sich in § 91 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Arbeitszeitverordnung Bund (AZV).

Arbeitnehmer*innen arbeiten hier zum Beispiel ein Jahr lang in Vollzeit, bekommen aber nur ein Teilzeit-Gehalt ausbezahlt. Das angesparte Gehalt wird dann während des Sabbaticals ausbezahlt. Hier werden auch die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin übernommen. Der Vorteil an diesem Modell ist, dass man keine Gehaltseinbußen hat.

Dieses Modell ist jedoch nur möglich, wenn in einer Firma mehr als 15 Personen beschäftigt sind und man bereits mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt ist.

Auch möglich ist ein Lohnverzicht. Hier bekommt ein Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin beispielsweise fünf Jahre lang, nur 80 Prozent des Gehalts ausbezahlt. Das über die Jahre angesparte Gehalt kann dann im Rahmen des Sabbatjahres ausbezahlt werden.

Unbezahlter Sonderurlaub oder Freistellung
Eine andere Möglichkeit ist ein unbezahlter Sonderurlaub. Euer Vertrag läuft dann weiter, ihr habt Kündigungsschutz und seid weiterhin über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin versichert. Wenn das Sabbatical jedoch länger als vier Wochen andauert, handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung. Dann müsst ihr euch allerdings selbst versichern.

Das Modell eignet sich für alle, die selbst genug Erspartes haben, um sich während des Sabbaticals finanzieren zu können. Für den/die Arbeitgeber*in hat dieses Modell den Vorteil, dass lediglich ein Ersatz für den Zeitraum der Abwesenheit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin gefunden werden muss.

Tipp: Ihr könnt eine vierwöchige Auszeit als Sonderurlaub mit eurem vertraglich vereinbarten Urlaub kombinieren. Wenn ihr also im Kalenderjahr sechs Wochen Urlaub habt, könnt ihr somit etwa zweieinhalb Monate am Stück pausieren. Aber auch hier gilt: Da ihr weder einen rechtlichen Anspruch auf das Sabbatical habt, noch darauf, euren gesamten Urlaub zusammenhängend zu nehmen, seid ihr auf das Wohlwollen eures Chefs oder eurer Chefin angewiesen.

Kündigung
Eine letzte Möglichkeit, die sich im ersten Moment etwas radikal anhört, ist die Kündigung. Aber es ist eben auch eine Option, wenn man ein Sabbatjahr einlegen möchte. In diesem Fall beginnt das Sabbatical, bevor man einen neuen Job startet. Die Pause kann auch der Weg zu einer beruflichen Umorientierung sein. An dieser Stelle kann sie einem dabei helfen, herauszufinden, wo man beruflich hin möchte und welche Ziele man sich steckt.

Die Kündigung eignet sich natürlich nur für jene, die ohnehin eine berufliche Neuorientierung anstreben. Wenn man seine Arbeitsstelle jedoch behalten möchte, sollte man sich vorher gut überlegen, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines Sabbaticals Sinn ergibt. Besser wäre an dieser Stelle, seinen Wunsch noch einmal vor seinem Chef oder seiner Chefin zu äußern und ggf. mit guten Argumenten davon zu überzeugen, dass sich die Auszeit auch für das Unternehmen positiv auswirken kann.

Andere machen ein Sabbatjahr nach ihrem Studium, bevor sie ihren ersten Job anfangen. Auch hier kann das Sabbatical nicht nur der Erholung, sondern auch der beruflichen Orientierung und der Selbstfindung dienen.

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Vereinbarungen vertraglich festhalten

Bevor man ein Sabbatjahr antritt, sollte man die getroffenen Vereinbarungen schriftlich im Rahmen eines Vertrages festhalten. Hier sollte nicht nur Dauer und Beginn des Sabbaticals festgehalten sein, sondern auch, auf welches Modell man sich für die Auszeit geeinigt hat. Dazu gehören Themen wie Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz, Erreichbarkeit, mögliche Versicherungsleistungen, aber auch die Aufgaben und die Position nach der Rückkehr. Um ganz sicherzugehen, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, bevor man den Vertrag unterschreibt. Gerade Letzteres ist enorm wichtig, da euch euer Chef oder eure Chefin nach eurer Rückkehr eine andere Stelle geben kann.

Achtung! Wenn ihr einen Aufenthalt im Ausland plant, solltet ihr euch vorab über euren Versicherungsschutz erkundigen. Außerhalb von Europa seid ihr in der Regel nicht krankenversichert und müsst eine Zusatzversicherung abschließen.

Wie teuer ist ein Sabbatjahr?

Die Kosten eines Sabbatjahres hängen ganz davon ab, was ihr für eure berufliche Auszeit geplant habt. Bei einer Luxus-Weltreise sind die Kosten natürlich deutlich höher, als bei einer Auszeit in den eigenen vier Wänden. Es ist natürlich ganz wichtig, dass ihr euch vorab Gedanken über eure finanzielle Situation während des Sabbaticals macht.

Gerade, wenn ihr eine längere Reise plant, könnt ihr eure Wohnung zum Beispiel zur Zwischenmiete anbieten, vorausgesetzt euer Vermieter oder eure Vermieterin erlaubt das. Somit spart ihr euch Mietkosten, obwohl ihr den Wohnraum während eurer Abwesenheit gar nicht nutzt.

Steht mir trotzdem Urlaub zu?

Was viele Arbeitgeber*innen sicher freuen wird: Auch während eines Sabbatjahres hat man Anspruch auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub (§ 1, 3 BUrlG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht.

Zurück an den Arbeitsplatz nach dem Sabbatjahr

Wenn ihr euren Job nicht gekündigt habt, kehrt ihr nach dem Sabbatical früher oder später zurück an euren Arbeitsplatz. Die Rückkehr ist jedoch nicht immer ganz einfach. Je nachdem, wie lange ihr weg wart, könnten euch viele Veränderungen erwarten. Dazu gehören zum Beispiel neue Kolleg*innen, neue Arbeitsabläufe oder neue Programme, in die ihr euch einarbeiten müsst.

Kann ein Sabbatical wiederholt werden?

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zum Sabbatical. Daher kann ein Sabbatjahr auch wiederholt werden. Ob das möglich ist, hängt letztlich vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ab. In einigen Unternehmen kann man durchaus mehrfach ein Sabbatical beantragen. Grundsätzlich sind die Chancen jedoch gerade in kleineren Betrieben deutlich geringer, überhaupt eines machen zu können. Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels können aber auch viele große Unternehmen oft nicht auf die Mitarbeiter*innen verzichten.

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Wie bereits angeschnitten, sind die Gründe für ein Sabbatical vielfältig. Im Vordergrund sollte jedoch die persönliche Entwicklung stehen, ganz unabhängig davon, was ihr während eures Sabbatjahres macht. Viele starten währenddessen auch mit einem neuen Hobby. In jedem Fall sollte man vorab genau planen, wofür man die Pause nutzen möchte.

Gerade wenn man sein Vorhaben erstmals vor dem Chef oder der Chefin anbringt, sollte man gute Argumente mitbringen, warum sich die eigene Auszeit auch für das Unternehmen lohnen könnte. Natürlich sind Arbeitgeber*innen daran interessiert, zufriedene Mitarbeiter*innen zu beschäftigen. Dennoch bedeutet ein Sabbatical für ein Unternehmen immer den vorübergehenden Ausfall eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin. Gegebenenfalls muss dann für Ersatz gesorgt werden, oder Aufgaben müssen umverteilt werden. Und das ist immer mit Kosten verbunden.

Daher sind gute Argumente das A und O. Ihr könnt neben eurer persönlichen Entwicklung, natürlich auch Weiterbildungen machen, die dem Job zugutekommen oder neue Talente entwickeln, wie etwa eine neue Sprache erlernen, die euch beruflich weiterhilft. Auf leere Worte solltet ihr natürlich verzichten. Versprecht also nichts, was ihr nicht auch umsetzt.

Wir hoffen, wir konnten euch mit unseren Tipps und Hinweisen dabei helfen, euer Sabbatical zu planen und wünschen euch viel Erfolg und eine tolle Zeit!

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