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Namensrecht ab Mai 2025: Das dürfen Eltern künftig bestimmen

Dreiköpfige Familie aus Mutter, Vater und Tochter sitzen gemeinsam am PC und freuen sich über etwas, was sie auf dem Bildschirm sehen.
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Vorab im Video: Seltene Mädchennamen und ihre Bedeutungen

Alles neu macht der Mai? In Sachen Namensrecht trifft das zu. Was sich für Paare und Familien ab 1. Mai 2025 ändert, erfährst du gleich hier.

Im April 2024 stimmten die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Diese sieht vor, dass beide Eheleute ab dem 1. Mai 2025 auch einen Doppelnamen als Ehenamen tragen dürfen. Frau Mustermann und Herr Lehmann dürften sich damit beide Mustermann(-)Lehmann oder Lehmann(-)Mustermann nennen. Bisher durfte nur ein*e Ehepartner*in einen zusammengesetzten Doppelnamen tragen.

Auch bereits verheiratete Ehepaare sollen die einmalige Möglichkeit haben, ihren Namen zu einem Doppelnamen zu ändern.

Es gibt jedoch eine Einschränkung: Auch nach der Namensreform darf ein Nachname aus maximal zwei Familiennamen bestehen. Trägt einer oder beide Eheleute bereits einen Doppelnamen, muss er oder sie sich für einen der beiden Namen entscheiden, um diesen zu einem neuen Doppelnamen zusammenzusetzen.

Ein Beispiel: Heiraten Frau Mustermann-Lehmann und Herr Schmidt-Wagner, kann ein neuer Familienname bspw. Mustermann-Wagner, aber nicht Mustermann-Lehmann-Wagner heißen.

Kinder dürfen beide Nachnamen tragen

Möchten Ehepartner*innen ihren individuellen Nachnamen behalten, ist das selbstverständlich weiterhin möglich, gemeinsame Kinder des Paares sollen durch die Namensreform jedoch auch einen Doppelnamen tragen können. Heiraten also Frau Mustermann und Herr Lehmann, möchten aber beide ausschließlich ihren Namen behalten, dürfen die gemeinsamen Kinder trotzdem den Namen Mustermann(-)Lehmann oder Lehmann(-)Mustermann tragen. Das soll mit, aber auch ohne Bindestrich gehen. Darüber entscheiden die Eltern.

Und auch wenn Eltern nicht verheiratet sind, soll das Kind einen Doppelnamen als Nachnamen tragen dürfen.

Namensänderung bei Volljährigkeit

Haben Eltern ihren Nachwuchs mit einem Doppelnamen beglückt, dem Kind gefällt das aber nicht, hat es ab der Volljährigkeit einmalig die Möglichkeit, sich für einen der beiden Nachnamen zu entscheiden.

Gleiches gilt in die andere Richtung: Trägt ein Kind nur den Namen eines Elternteils, soll es mit der Volljährigkeit einmalig möglich sein, einen Doppelnamen anzunehmen.

Wie viele Vornamen darf ein Kind haben?

Während die Anzahl der Namen in einem Familiennamen auf maximal zwei limitiert ist, gilt das nicht für Vornamen in Deutschland. Es ist nicht eindeutig oder gar gesetzlich geregelt. Theoretisch dürfte euer Nachwuchs im Stile der britischen Royals also zum Beispiel William Arthur Philip Louis (Prinz William) heißen. Oder ihr nennt eure Tochter Madeleine Thérèse Amelie Josephine, nach der Prinzessin von Schweden. Vier, fünf, sechs oder sogar 12 Vornamen – the sky is the limit, wenn es um die Anzahl der Vornamen geht. Also, zumindest theoretisch.

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Empfehlungen für Standesämter

Tatsächlich nämlich gibt es Empfehlungen für Standesämter. Die entscheiden am Ende darüber, ob ein Name ‚erlaubt‘ ist oder nicht. Und diese Empfehlung beläuft sich aktuell auf fünf Vornamen. Weil es sich aber eben nur um eine Empfehlung handelt, ist sie nicht bindend, weshalb es auch bei uns in Deutschland Kinder gibt, die sechs oder sieben Namen tragen.

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Wichtig für Eltern: Solltet ihr eurem Kind überdurchschnittlich viele Vornamen geben wollen, solltet ihr eine schlüssige Argumentation für eure*n Standesbeamt*in bereithalten, warum euer Sohn oder eure Tochter so viele Vornamen bekommen soll. Das letzte Wort dazu hat nämlich das Amt.

Viele Vornamen dank Bindestrich-Trick

Wer schon ahnt, dass er zu viele Vornamen für sein Kind in Betracht zieht, kann die Fünf-Vornamen-Empfehlung auch ein wenig austricksen. Ein Doppelname verbunden durch einen Bindestrich zählt streng genommen nämlich als ein Vorname. Marie-Louise, Gian-Luca, Ann-Kathrin oder Jan-Erik klingen allesamt nach zwei Vornamen, gelten aber nur als einer.

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Man könnte seinem Kind also locker zehn Vornamen geben, solange man sie in fünf Zweiergruppen sortiert.

Was machen viele Vornamen mit dem Kind?

Bei all der (Vor-)Namensfreiheit, die Eltern (bald) genießen, sollte man nicht vergessen, was zwei handvoll Vornamen und ein eventueller Doppelnachname mit einem Kind machen. Es ist fraglich, dass es diese Vielzahl auch wirklich mit Freuden trägt. Man erspart sich und seinem Kind also viele Nerven, wenn man es bei zwei oder drei Vornamen belässt. Am Ende entscheidet aber natürlich ihr als Eltern. Und spätestens ab der Volljährigkeit dann euer Kind.

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