Der Urlaub ist vorbei, zuhause ist wieder der Alltag eingekehrt. Doch beim Blick in den Briefkasten folgt der Schock: Du hältst einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland in den Händen. Doch was steckt dahinter und was ist zutun, wenn die Forderung sehr hoch ist? Muss ich das Bußgeld einfach so hinnehmen und bezahlen?
Generell sind Verkehrsverstöße im Ausland teurer als in Deutschland. Dass die Forderung dementsprechend höher ausfällt, als man es von hier gewohnt ist, erscheint wenig verwunderlich.
Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) sind Falschparken, nicht gezahlte Mautgebühren sowie das widerrechtliche Befahren von Umweltzonen häufige Gründe für Bußgeldbescheide nach dem Urlaub.
Auch lesen: Knöllchen erhalten? Das müssen Betroffene wissen!
Wichtig ist in jedem Fall, dass du tätig wirst, wenn du einen Bußgeldbescheid oder Post von einem Inkassounternehmen bekommen hast. Denn sonst können weitere Mahngebühren anfallen. „Wer zur fraglichen Zeit tatsächlich vor Ort war, kann in der Regel davon ausgehen, dass die Forderung echt ist“, schreibt das EVZ.
Man unterscheidet bei Delikten jedoch zwischen Bußgeldern oder Vertragsstrafen. Ist ein Bußgeld über 70 Euro verhängt worden, kann dieses „über das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden“. Grundlage bildet hier das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).
Handelt es sich jedoch um eine Vertragsstrafe, weil du zum Beispiel bei einem privaten Mautanbieter nicht genügend Maut gezahlt hast oder du auf einem Privatparkplatz geparkt hast, können die Strafen nur durch eine Zivilklage geltend gemacht werden.
Strafen nicht zahlen, ist keine Lösung. Denn wenn du erneut in das Land reist, kann das Bußgeld nachträglich vollstreckt werden. Laut ADAC verjähren rechtskräftige Bußgelder in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren.
Übrigens: Wurde ein Fahrverbot verhängt gilt das aktuell nur in dem Land, in dem du das Fahrverbot erhalten hast. Das soll sich aber bis 2028 ändern, denn dann sollen Fahrverbote EU-weit gelten. Punkte in Flensburg gibt es aber nach wie vor nur in Deutschland.
Diese Gebühren sind oftmals nicht rechtens
Hast du Post von einem Inkassounternehmen bekommen und die Gebühr für das Inkassoverfahren übersteigt die eigentliche Gebühr deutlich, kannst du gegebenenfalls gegen den Bescheid vorgehen.
Bei Zusatzgebühren durch Mietwagenagenturen sollte man ebenfalls genau hinsehen, warnt das EVZ. Denn oftmals berechnen Autovermieter eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr, weil sie Daten an die Behörden weitergeleitet haben. Diese Gebühren sind jedoch oft nicht rechtens.
Wende dich in diesem Fall unbedingt an deine Bank und versuche das Geld über das sogenannte Chargeback zurückzuholen.
Für weitere Hilfe kannst du dich kostenfrei an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) wenden. Hier findest du das entsprechende Kontaktformular.
Mehr Lesestoff: