So viel Elternzeit steht dir wirklich zu
Eltern stehen insgesamt drei Jahre bzw. 36 Monate Elternzeit zu. Diese können sie ab dem Zeitpunkt der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes frei wählen. Auch, welches Elternteil die Elternzeit beantragt, steht ihnen frei.
Bei Müttern wird die Zeit nach der Geburt, in denen sie in Mutterschutz gehen, allerdings von den drei Jahren abgezogen. Das sind regulär acht Wochen, was einem Abzug von zwei Monaten entspricht. Es bleiben demnach 34 Monate Elternzeit.
Beispiel: Wurde das Kind am 2. August 2024 geboren und die Mutter hat die Elternzeit für 3 Jahre beantragt, endet die Elternzeit am 2. Juni 2027, also 2 Monate vor dem 3. Geburtstag des Kindes.
Lesetipp: ElterngeldPlus erklärt: Das musst du als Mama oder Papa wissen
Kann ich noch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja, du kannst noch während deiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen:
Du darfst nur maximal 32 Stunden und musst mindestens 15 Stunden im Durchschnitt arbeiten, wenn dein Kind nach August 2021 geboren wurde. Für Eltern, deren Kinder vor August 2021 geboren wurden, gilt eine maximale Stundenanzahl von 30 Arbeitsstunden. Zudem musst du mindestens zwei Monate am Stück arbeiten.
Außerdem muss der Betrieb, in dem du arbeitest, mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigen und du musst seit mindestens sechs Monaten unterbrechungsfrei in dem Betrieb angestellt sein.
Dein Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeit, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Teilzeitarbeit in dem Job nicht realisierbar ist.
Der Vorteil für dich als Mutter oder Vater: Du hast während der Elternzeit Kündigungsschutz.
Du möchtest deine Teilzeit doch verringern, weil du merkst, dass du mit der Zeit nicht hinkommst? Du hast während deiner Elternzeit zweimal Anspruch auf eine Verringerung der Stunden.
Du kannst die Elternzeit sogar bis zum 8. Geburtstag deines Kindes nehmen
Du kannst die Elternzeit von drei Jahren in drei Abschnitte aufteilen. Außerdem kannst du die Elternzeit auch noch nach dem 3. Geburtstag nehmen. Das geht aber nur, bis dein Kind acht Jahre alt wird. Zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag können Arbeitgeber die Elternzeit aber ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Beispiel für eine Aufteilung der Elternzeit in Abschnitte:
1. Abschnitt: Du schließt 12 Monate Elternzeit an deinen Mutterschutz an. Der erste Elternzeitabschnitt endet demnach, wenn dein Kind 14 Monate alt ist. Danach beginnst du in Teilzeit zu arbeiten.
2. Abschnitt: Du beantragst erneut 12 Monate Elternzeit, wenn dein Kind 2 1/2 Jahre alt ist. Deine Teilzeitarbeit bleibt bestehen.
3. Abschnitt: Den dritten Abschnitt kannst du auch dann erst nehmen, wenn dein Kind zum Beispiel kurz vor dem 6. Geburtstag steht. Allerdings kann dein Arbeitgeber die Elternzeit in diesem Fall aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Tipp: Startet der dritte Abschnitt der Elternzeit noch vor dem 3. Geburtstag deines Kindes, kann dein Arbeitgeber die Elternzeit nicht ablehnen. Hast du noch 12 Monate Elternzeit übrig und die Zeit beginnt, wenn dein Kind 2 Jahre und 10 Monate alt ist, kannst du problemlos über den 3. Geburtstag hinaus in der Elternzeit bleiben, bis die 12 Monate vorbei sind.
Übrigens verlängerst du deine Elternzeit lediglich nach zum Beispiel zwei Jahren um ein weiteres Jahr und hast dazwischen keine Unterbrechung, gilt das nicht als neuer Abschnitt.
Weitere Informationen, wie man Elternzeit und Elterngeld aufteilt, findest du auf der Seite des Familienministeriums.
Für die ersten zwei Jahre Elternzeit gibt es einen Bindungszeitraum
Es gibt jedoch eine Einschränkung in Bezug auf die Elternzeitplanung in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes, die die Flexibilität etwas hemmt. Denn in § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, kurz BEEG ist ein sogenannter Bindungszeitraum festgelegt.
Dieser sieht vor, dass sich Eltern im Zeitraum von zwei Jahren festlegen müssen, wann sie in diesem Zeitraum Elternzeit beantragen. Das soll Arbeitgebern mehr Planungssicherheit ermöglichen, um in der Zeit deiner Abwesenheit beispielsweise eine Elternzeitvertretung einstellen zu können.
Wer auf Nummer sicher gehen will, weil er voraussichtlich zwei Jahre in Elternzeit bleiben möchte, sollte demnach auch gleich zu Beginn die kommenden zwei Jahre festlegen. Die Dauer der Elternzeit lässt sich zwar auf Antrag noch ändern, aber nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Einen Anspruch darauf hast du nicht.
Auch lesen: Elternzeit & Elterngeld strategisch planen: Die besten Tipps und Tricks
Wie melde ich Elternzeit richtig an & welche Fristen gibt es?
Elternzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für eine Elternzeit vor dem dritten Geburtstag gibt es eine Frist von sieben Wochen. Willst du also mit der Geburt deines Kindes in Elternzeit gehen, muss die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin erfolgen. Für eine Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag gilt eine 13-wöchige Frist.
Mehr Lesestoff: