Habe ich während der Elternzeit eigentlich Anspruch auf Urlaub? Und wie sieht es während dem Mutterschutz aus?
Urlaubsanspruch während dem Mutterschutz
Während dem Mutterschutz, also regulär sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, besteht ein Urlaubsanspruch. Der Grund: Der Mutterschutz gilt als reguläre Beschäftigungszeit. Die Zeit im Mutterschutz wird also so gehandhabt, als hättest du ganz normal gearbeitet (Mutterschutzgesetz, § 24).
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Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt. Bei einer fünf-Tage-Woche liegt der gesetzliche Urlaubsanspruch bei 24 Tagen. Also zwei Tage pro Monat. Bei insgesamt 14 Wochen Mutterschutz ständen dir folglich sieben Urlaubstage zu.
Hast du eine verlängerte Schutzfrist und bist dementsprechend länger in Mutterschutz, zum Beispiel wegen einer Mehrlingsgeburt, erhöht sich auch dein Urlaubsanspruch entsprechend.
Urlaubsanspruch während der Elternzeit
Auch während der Elternzeit hast du formell Anspruch auf Urlaub, allerdings kannst du am Ende trotzdem leer ausgehen. Deine Arbeitgeberin hat nämlich das Recht, deinen Urlaubsanspruch während der Elternzeit zu kürzen, und zwar für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 des jährlichen Urlaubsanspruchs.
Macht deine Arbeitgeberin davon Gebrauch, sammelst du während deiner Elternzeit demnach gar keine Urlaubstage an.
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Verfällt mein Resturlaub während der Elternzeit?
Resturlaub, den du zum Beispiel noch aus der Zeit vor dem Mutterschutz angesammelt hast, verfällt nicht. Du kannst deinen Urlaub also nach dem Mutterschutz nehmen, auch wenn das bedeutet, dass du ihn erst im neuen Jahr nehmen kannst.
Gehst du unmittelbar nach dem Mutterschutz in Elternzeit, kannst du deinen Resturlaub auch erst nach der Elternzeit nehmen. Wie lange die Elternzeit andauert, ist dabei unerheblich. Arbeitnehmer haben das Recht im Rahmen der Elternzeit bis zu 3 Jahre von der Arbeit freigestellt zu werden.
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