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FFP2-Maskenpflicht: Achtung vor ungeprüften Masken aus dem Ausland

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Mit der neuen FFP2-Maskenpflicht in Bayern ist der Bedarf für FFP2-Masken wieder extrem hoch. Allerdings sind nicht alle Masken empfehlenswert. Wir verraten euch, wie ihr die sicheren FFP2-Masken erkennt.

FFP2-Maskenpflicht: Achtung vor ungeprüften Masken aus dem Ausland

Ab dem 18. Januar gilt in Bayern eine neue FFP2-Maskenpflicht. Das bedeutet: Wer den öffentlichen Nahverkehr nutzen möchte oder in Geschäften einkaufen will, der muss eine FFP2-Maske tragen.

Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder begründet den Beschluss seiner Regierung damit, dass die normalen Alltagsmasken aus Stoff oder Einmal-Masken keinen ausreichenden Schutz bieten.

FFP2-Masken, also solche mit Partikelfilter, gelten hingegen als ganz besonders sicher. Durch den eingebauten Filter sollen Tröpfchen, Partikel und Aerosole aus der Luft zu mindestens 94 Prozent gefiltert werden.

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Doch seit Beginn der Corona-Pandemie, als der Bedarf an Masken plötzlich rasant zunahm, sind hierzulande auch viele FFP2-Masken im Umlauf, die eben nicht sicher sind. Die Rede ist von Masken, die nicht geprüft wurden oder gar bei einer Prüfung durchgefallen sind.

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An dieser Kennzeichnet erkennt man sichere FFP2-Masken

Die mangelhaften FFP2-Masken kommen aus dem Ausland, zum Großteil aus China, wie Jörg-Timm Kilisch, Geschäftsführer der Prüfgesellschaft Dekra, gegenüber MDR Sachsen erklärt. Die Masken seien meist an der Kennzeichnung „KN95“ erkennbar.

Kilisch erklärt auch, dass diese Masken zwar nicht grundsätzlich schlechter seien, viele jedoch die Tests nicht bestanden hätten. Es sei daher nicht auszuschließen, dass auch mangelhafte FFP2-Masken auf dem Markt im Umlauf sind, da nicht alle Lieferwege kontrollierbar sind.

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Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf FFP2-Masken setzen, die in Deutschland geprüft wurden. Die erkennt man an der Kennzeichnung „CE“ mit der vierstelligen Nummer des überwachenden Prüfinstituts.

Die Dekra empfiehlt Verbrauchern also beim Kauf von FFP2-Masken auf eine beiliegende Prüfbescheinigung oder die entsprechende Kennzeichnung zu achten. „Die Prüfbescheinigung muss bei jeder kleinsten Verpackung beiliegen. Ist dies nicht der Fall, verzichten Sie auf jeden Fall auf die Maske„, erklärt Kilitsch.