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Homeoffice-Pauschale erhöht: Das sollten Arbeitnehmer bei der Steuererklärung beachten

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Homeoffice und Steuern

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2023 erhöht und entfristet. Wer von den Neuerungen profitiert und was Arbeitnehmer*innen bei der Steuererklärung beachten sollten, erfahrt ihr hier.

Inhaltsverzeichnis

Viele Menschen haben im Zuge der Corona-Pandemie im Homeoffice gearbeitet. Dieser Trend hat sich in vielen Unternehmen auch nach dem Wegfall vieler Beschränkungen durchgesetzt. Und so arbeiten noch immer einige Arbeitnehmer*innen regelmäßig im Homeoffice. Trotz vieler Vorteile haben Arbeitnehmer*innen durch die Heimarbeit meist höhere Strom-, Heiz- oder Wasserkosten. Um Betroffene von den zusätzlichen Kosten zu entlasten, hat der Bundestag mit dem Jahreswechsel 2021 die sogenannte Homeoffice-Pauschale beschlossen.

Bisher konnten Arbeitnehmer*innen für jeden Tag im Homeoffice fünf Euro, maximal aber 600 Euro pro Kalenderjahr von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Die berufliche Tätigkeit wurde tatsächlich den ganzen Tag von zu Hause ausgeübt. Und: Die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale können nicht parallel angesetzt werden.

Zum neuen Kalenderjahr wurde die Homeoffice-Pauschale erhöht, verbessert und entfristet. Wir verraten euch, wie hoch sie nun ausfällt und wer von den Änderungen profitiert. Erfahrt außerdem, was es bei der Steuererklärung zu beachten gibt und für wen sich die Pauschale wirklich lohnt.

Was ist die Homeoffice-Pauschale und wie hoch ist sie?

Viele Arbeitnehmer*innen wurden mit Ausbruch des Coronavirus ins Homeoffice geschickt und arbeiten seitdem teilweise oder in Vollzeit von zu Hause aus. Die Homeoffice-Pauschale (§ 4 (5) Nr. 6 b S. 4 EStG, § 9 (5) EStG) soll Arbeitnehmer*innen bei den Kosten, die durch die beruflich veranlasste Nutzung der häuslichen Wohnung entstehen, unterstützen.

Zum neuen Kalenderjahr 2023 wurde die Pauschale nun auf sechs Euro täglich angehoben. Somit können jetzt bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Statt 120 Homeoffice-Tage können nun 210 abgesetzt werden. Außerdem wurde die Pauschale entfristet. Bedeutet: Die Steuervorteile durch die Arbeit von zu Hause aus wurden fest im Steuerrecht verankert.

Um die Pauschale von der Steuer abzusetzen, ist es nicht relevant, ob man freiwillig oder verpflichtend im Homeoffice arbeitet. Wichtig ist lediglich, dass man tatsächlich den ganzen Tag von Zuhause tätig war. Denn: Wird die häusliche Wohnung aus beruflichen Gründen verlassen wird, selbst wenn es nur ein kurzer Besuch im Büro oder zu einem Termin ist, um Arbeitsmaterialien abzuholen, entfällt die Tagespauschale von fünf Euro für diesen Tag.

Übrigens: Auch Selbstständige, Freiberufler*innen, Studierende und Auszubildende sowie Arbeitnehmer*innen in Teilzeit können die Pauschale in der Steuererklärung absetzen, wenn ausschließlich von zu Hause gearbeitet bzw. am Unterricht oder an Vorlesungen teilgenommen wurde. Voraussetzung bei Studierenden und Auszubildenden ist, dass es sich bei der Bildungseinrichtung um die erste Tätigkeitsstätte handelt. Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler*innen können die Pauschale als Betriebsausgaben geltend machen.

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Homeoffice-Pauschale ist Bestandteil der Werbungskostenpauschale

Die Homeoffice-Pauschale ist Bestandteil der Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.230 Euro. Diese Werbungskostenpauschale rechnet das Finanzamt automatisch jedem Arbeitnehmer bzw. jeder Arbeitnehmerin an, sodass für diese Summe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.

Für die Homeoffice-Pauschale bedeutet das: Wer außer der Homeoffice-Pauschale von 1.260 Euro keine weiteren Werbungskosten hat und somit nicht über die 1.230 Euro kommt, erzielt keinerlei Steuerersparnis. Erst wenn die Werbungskosten von 1.230 Euro überschritten werden, z.B. für Büromaterial, Laptop, Arbeitstisch, Bürostuhl etc. wirkt sich dies steuermindernd aus.

Homeoffice-Pauschale: Auch ohne häusliches Arbeitszimmer möglich?

Vor der Homeoffice-Pauschale war ein abgegrenztes Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden notwendig, um die Heimarbeit von der Steuer abzusetzen. Nun ist ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr zwingend notwendig. Heißt: Auch wenn ihr am Küchentisch oder an einem provisorisch aufgestellten Schreibtisch im Wohnzimmer arbeitet, könnt ihr die Pauschale in der Steuererklärung berücksichtigen. Davon profitieren vor allem Familien mit kleineren Wohnungen, in denen ein separates Arbeitszimmer nicht realisierbar ist.

Ihr verfügt über ein separates Arbeitszimmer? Dann könnt ihr dies 2023 bis zu einem Höchstbetrag von 1260 Euro pro Jahr geltend machen. Müsst aber auch gleichzeitig auf die Homeoffice-Pauschale verzichten. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen:

  • Das Arbeitszimmer muss sich im Haus oder der Wohnung befinden.
  • Das Zimmer darf höchstens zu 10 Prozent privat genutzt werden.
  • Der Arbeitgeber muss das Homeoffice angeordnet haben.
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Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein?

Die Homeoffice-Pauschale kann für die Steuererklärung für 2020, 2021 und 2022 berücksichtigt werden. In der Steuererklärung selbst wird die Pauschale in der Anlage N in Zeile 47 und 48 bei den Werbungskosten eingetragen.

Das Finanzamt verlangt für die Heimarbeit nicht zwingend Nachweise. Dennoch ist zu empfehlen, sich das Homeoffice vom Arbeitgeber bescheinigen zu lassen.

Homeoffice-Pauschale & Entfernungspauschale: Das gibt es zu beachten

Für die Einkommensteuererklärung ist zu beachten, dass die Entfernungspauschale (30 Cent je Kilometer für den einfachen Weg) und die Homeoffice-Pauschale nicht parallel angesetzt werden dürfen. Schließlich kann man nicht am selben Tag zu Hause gearbeitet und gleichzeitig ins Büro gefahren sein.

Für alle, die einen langen Arbeitsweg haben, könnte sich die Homeoffice-Pauschale negativ auswirken.

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Für wen lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?

Ob sich die neue Homeoffice-Pauschale lohnt oder nicht, hängt immer vom Einzelfall und verschiedenen Faktoren ab. Da die Pauschale in die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro eingerechnet wird, profitieren nur Steuerzahler von ihr, die pro Kalenderjahr inklusive der neuen Pauschale auf über 1.230 Euro kommen. Habt ihr für die Heimarbeit einen neuen Laptop, PC oder Bürostuhl gekauft, dann sollte die 1.230-Euro-Marke schnell erreicht sein.

Zudem ist die Länge des Arbeitsweges dabei entscheidend, ob sich die Pauschale nun lohnt oder nicht. Wer einen langen Arbeitsweg hat, hat von der Pauschale meist recht wenig. Denn die Pauschale von fünf Euro pro Tag ersetzt den Pendlerpauschbetrag nicht vollständig, andererseits sind im Homeoffice natürlich auch keine Fahrtkosten entstanden.

Für eure Steuererklärung gilt: Rechnet die Pendler- und die Homeoffice-Pauschale genau nach. Beachtet allerdings auch, dass in der Steuererklärung nur das angegeben werden darf, was auch der Realität entspricht.