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Elternfrage: Darf ich mit meinem Kind auf dem Gehweg Fahrrad fahren?

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Darf ich (m)ein Kind beim Fahrradfahren auf dem Gehweg begleiten?

Eltern kennen es, von Fußgängern angepöbelt zu werden, weil sie gemeinsam mit ihrem Kind auf dem Radweg Fahrrad fahren. Dabei darf man das doch, oder?

Erwachsene Fahrradfahrer müssen auf der Straße fahren. Es sei denn, es gibt einen eindeutig ausgeschilderten Radweg (rundes, blaues Schild mit Fahrrad in der Mitte). Dann ist dieser nicht optional, sondern er muss befahren werden.

Was aber, wenn Erwachsene Kinder auf dem Rad begleiten. Müssen sie dann auf der Straße bzw. dem Radweg fahren oder dürfen sie das Kind auf dem Gehweg begleiten?

Antworten auf all diese Fragen finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Regelung besagt, dass Kinder unter acht Jahren immer auf dem Gehweg fahren müssen. In diesem Alter dürfen sie von einer Aufsichtsperson ab 16 Jahren begleitet werden.

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Aber: Das Kind darf immer nur von einer Aufsichtsperson auf dem Gehweg begleitet werden. Ist man als Familie also mit zwei Erwachsenen unterwegs, fährt ein Erwachsener mit dem Kind auf dem Gehweg, der andere auf dem Radweg oder der Straße. Ist ein älteres Kind über zehn Jahre dabei, muss dieses ebenfalls Radweg oder Straße befahren.

Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen noch den Gehweg nutzen, können aber auch auf einem Radweg oder der Straße fahren. Auch sie dürfen von einer Aufsichtsperson über 16 Jahre begleitet werden, wenn sie auf dem Gehweg fahren. Kinder ab 11 Jahren sind verpflichtet, einen ausgewiesenen Radweg oder die Straße mit dem Rad zu befahren.

Extrawissen: Ist der Radweg baulich von der Straße getrennt, also beispielsweise durch einen Bordstein oder eine kleine Mauer, dann dürfen auch Kinder unter acht Jahren darauf fahren. Die bloße Kennzeichnung eines Radwegs auf der Straße mithilfe einer weißen Linie oder farblichen Abtrennung reicht nicht aus.

Kind auf Radfahren im Straßenverkehr vorbereiten

Sobald Kinder das Fahrradfahren lernen, sollten sie ihrem Alter entsprechend Verkehrsregeln erlernen. Dazu zählt beispielsweise, dass sie beim Fahren auf dem Gehweg Rücksicht auf Fußgänger nehmen und umsichtig fahren. Beim Überqueren der Straße sollte das Rad stets geschoben werden. Das gilt auch oder ganz besonders an Fußgängerüberwegen.

Zusatzwissen: Nur, wer sein Rad über den Fußgängerüberweg schiebt, hat Vorrang vor Autos und Motorrädern. Überquert man den Fußgängerüberweg fahrend, was im Übrigen erlaubt ist, haben die Autos Vorfahrt und müssen nicht stehen bleiben.

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Im Sinne der rechtzeitigen und ausgiebigen Verkehrserziehung haben viele Grundschulen diese mittlerweile in den Unterrichtsstoff der vierten Klasse mit aufgenommen. Nach einigen Stunden absolvieren die Kinder (meist zum Ende des Schuljahres) unter Aufsicht eine Fahrradprüfung, in der sie am Straßenverkehr teilnehmen. Dabei müssen sie verschiedene Situationen richtig bewältigen, Straßenschilder lesen können und Wissen über Vorfahrtsregelungen beweisen.