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Alkoholfreies Bier für Kinder: Promi-Mama löst Kontroverse aus

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Ist es okay, dass Kinder Getränke wie Bier, Sekt, Wein oder auch Gin trinken, wenn sie keinen Alkohol enthalten?

Auch Kinder möchten zu Festen und Feiern mit den Großen anstoßen. Aber dürfen sie das mit alkoholfreiem Bier, Sekt oder Wein? Was spricht dafür und was dagegen?

„Ich gebe meiner Tochter alkoholfreies Bier“, mit diesem Satz sorgte Hollywood-Star und ‚Bad Moms‘-Schauspielerin Kristen Bell im Sommer bereits für Schlagzeilen. Wie die Schauspielerin in der amerikanischen „Kelly Clarksen Show“ berichtete, trinke ihre achtjährige Tochter gerne mal den Null-Prozent-Gerstensaft. Wie Bild.de berichtet, sei sich Bell zwar darüber im Klaren, dass nicht alle Eltern das befürworten, sie selbst ist aber davon überzeugt, nichts falsch zu machen.

Aber ist das wirklich in Ordnung? Dürfen schon Kinder alkoholfreies Bier, Sekt oder Wein trinken und jetzt, über die Fest- und Feiertage, wie die Großen damit anstoßen?

Alkoholfreies Bier sehr beliebt

Fakt ist, der Absatz von alkoholfreien Alternativen wie Bier, Wein, Sekt oder auch Gin steigt in Deutschland. Schließlich müssen nicht immer Prozente im Glas stecken, damit der Drink schmeckt. Vor allem das alkoholfreie Bier erfreut sich im Mutterland des Gerstensafts immer größerer Beliebtheit. Und weil kein Alkohol drin ist, können doch auch Kinder alkoholfreies Bier oder Sekt, Wein und Co trinken, oder?

Die Antwort darauf fällt leider nicht eindeutig aus. Das Gesetz verbietet es nicht, dass Kinder alkoholfreie Alternativen trinken oder auch kaufen können. Anders als bei ‚echtem‘ Bier oder Wein, die man erst ab 16 Jahren kaufen und konsumieren darf. Trotzdem aber sollten Eltern vorsichtig damit sein, ihrem Kind Fassbrause, alkoholfreien Sekt oder eben alkoholfreies Bier zu geben.

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Alkoholfrei bedeutet nicht ohne Alkohol

Denn nur weil alkoholfrei auf dem Etikett steht, bedeutet das nicht, dass gar kein Alkohol drin steckt. Tatsächlich darf in Deutschland als alkoholfrei deklariert werden, was einen Alkoholgehalt von 0,5 Prozent nicht übersteigt. Dazu zählen auch alkoholfreies Bier, Sekt und Wein.

Übrigens: Auch Fassbrause wird mit alkoholfreiem Bier hergestellt und kann deshalb einen Restalkoholgehalt haben.

Nur Getränke, die die Kennzeichnung ‚ohne Alkohol‘ oder ‚0,0‘ tragen, sind wirklich ohne Alkohol.

Angeberwissen: Alkohol kann auch ganz natürlich in Getränken vorkommen. So können Apfel- und Orangensaft beispielsweise kleine Mengen Alkohol enthalten. Allerdings liegt die Menge hier bei 0,38 Volumenprozent Alkohol pro Liter Saft. Eine gesundheitlich unbedenkliche Menge auch bei kleineren Kindern.

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Alkoholfreies Bier für Kinder erlaubt, aber nicht empfehlenswert

Der Restalkohol, den als alkoholfrei deklarierte Alternativen enthalten können, ist in seiner Menge unbedenklich für Kinder. Eine Altersabstufung beim Konsum scheint jedoch sinnvoll. Ein alkoholfreies Bier für ein 14-jähriges Kind ist etwas anderes als für ein 2-jähriges Kind. Am Ende liegt die Entscheidung jedoch bei den Eltern.

Auch Jens Lehmann zum Beispiel erwähnte 2008 in einem Interview in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, dass seine damals zweijährige Tochter gerne alkoholfreies Bier trinken würde. Ein Skandal für die anderen Talkgäste.

Dabei ist gar nicht, wie man vermuten würde, nur der Alkohol das Problem bei diesen Alternativen, sondern viel mehr der Geschmack. Gewöhnen sich Kinder an den Geschmack von alkoholfreiem Bier, Sekt und Wein, ist der Schritt und auch die Hemmschwelle zu den ‚echten‘ Varianten nur noch klein.

Zudem suggeriert der regelmäßige Konsum solcher Getränke, dass Alkohol, auch in seiner alkoholfreien Variante, scheinbar zum Alltag dazu gehört. Es entwickeln sich Gewohnheiten, die nur schwer wieder abzulegen sind. Das kann einen späteren Alkoholismus fördern.

Fazit: Alkoholfreies Bier, Sekt oder Wein schadet Kindern nicht aufgrund von enthaltenem Restalkohol. Vielmehr ist es der Geschmack dieser Getränke und die Gewöhnung daran, bei der Eltern vorsichtig sein sollten. Deshalb sind auch Varianten ‚ohne Alkohol‘ oder in ‚0,0‘-Ausführung nur in Ausnahmefällen für Kinder geeignet.