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Heute verboten: Darum stehen diese Kinderfilm-Klassiker Karfreitag auf dem Index

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Vorab im Video: Warum versteckt ein Hase eigentlich bunte Eier zu Ostern?

Es gibt zahlreiche Kinderfilm-Klassiker, die an Karfreitag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen. Woher das Verbot resultiert, welche Filme betroffen sind und was das für jeden Einzelnen bedeutet, erfahrt ihr bei uns.

Das Osterfest ist für Christen das kirchliche Fest schlechthin. An Ostern feiern sie die Auferstehung Jesu Christi. Am Freitag vor Ostersonntag – dem Karfreitag – gedenken sie dem Leiden und Sterben Christi am Kreuz. Was das mit einem Verbot für bestimmte Filmen zu tun hat, fragt ihr euch?

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Besonders der Karfreitag gehört zu den sogenannten ’stillen‘ oder auch ‚hohen‘ Feiertagen. (Neben dem Karfreitag gehören auch der Volkstrauertag, Allerheiligen, der Buß- und Bettag und der Totensonntag zu den ’stillen Feiertagen‘). Besonders an diesen Tagen ist also Andacht und Stille geboten.

In vielen Bundesländern herrscht an Karfreitag ein striktes Tanzverbot. Mehr noch sollen sich Christen an den Tagen vor der Auferstehung abstinent zeigen, fasten und auf Genussmittel verzichten.

Und auch auf bestimmte Kinofilme sollen sie in diesen Tagen verzichten. Nicht auf alle, versteht sich, aber rund 700 Filme dürfen an Karfreitag nicht in Kinos gezeigt werden. Unter anderem auch Kinderfilme wie ‚Heidi in den Bergen‘, ‚Marry Poppins‘ und ‚Max und Moritz‘. Selbst die Verfilmung von Astrid Lindgrens ‚Die Brüder Löwenherz‘ darf an Karfreitag nicht öffentlich gezeigt werden. Aber warum eigentlich?

Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) entscheiden

Damit ein Film an einem ’stillen Feiertag‘ bei einer öffentlichen Vorstellung gezeigt werden darf, muss in einem Prüfverfahren darüber entschieden werden. Dafür zuständig ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, kurz FSK.

Die FSK prüft unter anderem die Altersfreigabe von Medien, stuft also ein, ab wie viel Jahren ein Computerspiel, ein Musikalbum oder auch ein Film geeignet ist. Und sie prüft, ob der Inhalt eines Films mit dem ‚religiösen und sittlichen Empfinden‘ eines stillen, christlichen Feiertags kollidiert.

2001 entschieden die Prüfer der FSK, dass ‚Heidi in den Bergen‘ nicht mehr an Karfreitag gezeigt werden dürfe. Die Begründung: „Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.“ Woran genau die Prüfer sich in Heidi stören, wird nicht erklärt.

Auch fraglich ist, ob sie heute genauso entscheiden würden oder ob ‚Heidi in den Bergen‘ im Jahr 2024 nicht vielleicht doch eine Freigabe erhalten würde. Das führt uns aber zum nächsten Punkt: Der Antrag auf Freigabe für stille Feiertage ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Die Freigabe ist auch eine Frage der Kosten

Neben einem Urteil der FSK kann ein Verbot für Karfreitag oder andere stille Feiertage einfach daraus resultieren, dass der Rechteinhaber des Films schlichtweg keinen Antrag auf Freigabe für stille Feiertage gestellt hat. Dieser ist nämlich mit einer nicht unerheblichen Summe verbunden. Aufwand und Nutzen stehen da für viele Filmverleihe nicht in Einklang.

Das heißt: Jeder Film, der nicht (kostenpflichtig) bei der FKS geprüft wird, ob er an einem stillen Feiertag gezeigt werden darf, landet auf dem Index. Eine Liste der ‚verbotenen Filme‘ findet ihr hier.

Das erklärt, warum neben Horror- und anderen Erwachsenenfilmen auch Kinderfilme nicht an Karfreitag gezeigt werden dürfen.

Müssen Netflix, Amazon und Co. die Filme auch sperren?

Das Feiertagsverbot für so manchen Film bezieht sich auf öffentliche Vorführungen, beispielsweise im Kino. Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime* oder Disney Plus* müssen diese Filme nicht für Karfreitag sperren. Und wer einen der indexierten Filme zu Hause hat, darf den auch schauen, ohne dass dann der Fernseher explodiert. Aber alles auf eigenes Risiko.