Minijobber*innen haben genauso Anspruch auf Erholungsurlaub wie Voll- oder Teilzeitbeschäftigte. Aber bekomme ich bei einer geringfügigen Beschäftigung genauso viel Urlaub wie meine Kolleg*innen, die in Vollzeit arbeiten? Wir gehen der Frage auf den Grund.
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Urlaubsanspruch im Minijob: Das sagt das Bundesurlaubsgesetz
Wie viel Urlaub dir zusteht, hängt von der Anzahl deiner Wochenarbeitstage ab. Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitnehmer*innen bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Urlaubstage zu. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Urlaubstage und so weiter.
Arbeitest du in deinem Minijob beispielsweise an drei Tagen in der Woche, stehen dir 12 Urlaubstage zu. Voraussetzung ist allerdings, dass du regelmäßig die gleiche Anzahl an Arbeitstagen hast. Dabei spielt die Arbeitszeit keine Rolle. Auch wenn du an den drei Tagen nur jeweils vier Stunden arbeitest, gelten die Tage als Arbeitstage.
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Urlaubsanspruch im Minijob berechnen
In vielen Unternehmen gewähren Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben. Ein*e Vollzeitbeschäftigte*r mit einer Fünf-Tage-Woche kann zum Beispiel insgesamt 30 Urlaubstage haben. 10 Tage sind dann freiwillig gewährt.
Die freiwillig gewährten Urlaubstage stehen auch Beschäftigten im Minijob zu. Gibt es in dem Unternehmen, in dem du arbeitest, regulär eine Fünf-Tage-Woche, du aber nur an zwei Tagen in der Woche arbeitest, hast du Anspruch auf 12 Urlaubstage im Jahr. Dein individueller Urlaubsanspruch im Minijob lässt sich übrigens ganz leicht berechnen.
Multipliziere deine Arbeitstage mit der Anzahl an Urlaubstagen, die dein*e Arbeitgeber*in festgelegt hat. Anschließend teilst du diesen Betrag durch die in deinem Unternehmen übliche Anzahl an Arbeitstagen.
Ausgehend von dem oben genannten Beispiel mit zwei Arbeitstagen in der Woche in einem Unternehmen mit einer Fünf-Tage-Woche lautet die Rechnung:
2 (Wochenarbeitstage im Minijob) x 30 (Vertraglich festgelegte Urlaubstage) : 5 (Fünf-Tage-Woche) = 12
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Als Minijobber*in kannst du auch unbezahlten Urlaub nehmen. Vorausgesetzt du hast das vorher mit deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin abgesprochen. Bei einem längeren Urlaub müssen Arbeitgeber*innen die geringfügig Beschäftigten jedoch spätestens nach einem Monat ohne Bezahlung abmelden.
Weiterführende Informationen findest du auf der Seite der Minijob-Zentrale.
Karriere, Beruf und Berufung – trau dich und beschäftige dich aktiv mit deinen beruflichen Zielen. Lies dich ein und vernetze dich mit anderen. So wirst du nach und nach deine Bestimmung finden und kannst einen Beitrag leisten. Dein beruflicher Erfolg liegt in deiner Hand.