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Sexuelle Belästigung im Netz: Über „antiflirting2“ & wie ihr euch wehrt

Credit: pexels.com

Ein Instagram-Account macht sexuelle Belästigung sichtbar. Was hinter „antiflirting2“ steckt und wie ihr euch gegen schlimme Anmachen und Beschimpfungen im Netz wehren könnt.

Wer ab und zu online in Chats und auf Dating-Portalen unterwegs ist, wird es kennen: Neben absolut netten und normalen Menschen finden sich eben immer auch diverse schwarze Schafe. Kennzeichen: Großes Selbstbewusstsein, null Respekt, übelste sexuelle Anmachen und Offerten.

Eine Tatsache, die auch zwei Studentinnen aus Wien und deren Freunden gehörig gegen den Strich ging. Sie beschlossen, einen extra Instagram Account auf die Beine zu stellen, in dem sie die sexuellen Übergriffe und Missstände in den Chats öffentlich machen. Und was da so heimlich unter dem Deckmantel von Flirt und Anmache an Frauen geschickt wird, macht wirklich sprachlos.

Seit Joko und Klaas‘ Doku „Männerwelten“ die sexuelle Belästigung von Frauen thematisiert, ist der Instagram-Account „antiflirting2“ der zwei Studentinnen Caro und Kim sicher vielen bekannt.

Sexuelle Belästigung im Netz: So wehrt ihr euch
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Worum geht es auf „antiflirting2“?

„antiflirting“ hieß der Account zunächst, der schnell Zuspruch im Netz fand. Betroffene können Screenshots von übergriffigen Chatnachrichten an die beiden Betreiberinnen schicken, die dann anonym auf Instagram veröffentlicht werden. Explizite Bilder und Details in den Nachrichten werden geschwärzt, Namen ebenfalls. 

Die Chatverläufe, die eingeschickt werden, stammen von Plattformen wie Tinder, WhatsApp oder Facebook Messenger. Und immer geht es darin um das Eine. Mit dem kleinen Schönheitsfehler, dass es nicht einvernehmlich geschieht und auf eine extrem übergriffige Art und Weise. Und das ist eben kein Flirt mehr, sondern sexuelle Belästigung.

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Unglücklicherweise sperrte Instagram den Account der beiden im Dezember 2019 mit der Begründung: Das Teilen von Fotos mit sexuellem Inhalt verstoße gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Glücklicherweise gibt es mittlerweile einen neuen Account: „antiflirting2“ hat nun fast 70.000 Abonnenten.

Er wurde nicht gesperrt, weil die beiden Studentinnen Wörter noch stärker zensieren (f*cken statt ficken etc.), Bilder schwärzen und vor bestimmte Posts Trigger-Warnungen setzen. Sie bieten so glücklicherweise weiterhin die Möglichkeit, sexuelle Belästigung öffentlich zu machen.

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Natürlich sind nicht nur Frauen Opfer von übergriffigen Anmachen. Das zeigen viele Beispiele, die auch von Männern eingesendet werden. Wie im folgendem Fall von einem homosexuellen Mann, der unaufgefordert Dick Pics erhalten hatte. Die Anonymität im Netz machts möglich.

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Sexuelle Belästigung im Netz: So wehrt ihr euch

Dick Pics und obszöne Anmachen öffentlich zu machen, ist eine Art sich zu wehren. Aber auch so muss sich niemand derartig beknacktes und dreistes Verhalten antun lassen. Letztlich geht es ja nicht nur darum, dass dir jemand explizite Angebote macht, sondern auch, dass er sich dir auf exhibitionistische Art und Weise zeigt, ohne dass du es willst oder dich bei Nichtreagieren oder Ablehnung gar derbe beschimpft. Deshalb werde nicht zum Opfer, sondern wehr dich!

#1 Wenn dir jemand Dinge schreibt ober schickt, die dir unangenehm sind, dann brich den Kontakt direkt ab. Du kannst die Person zudem blockieren. So kann sie dich nicht mehr kontaktieren.

#2 Wenn du das Gefühl hast, die Belästigung nimmt kriminelle Ausmaße, kannst du die betreffende Person auch bei der Plattform melden. Keine Sorge, die Person erfährt nicht, wer sie gemeldet hat. Du solltest dich jedoch erst mit der Plattform in Verbindung setzen und ihn erst danach blockieren, sonst kann der Betreiber oftmals nichts machen.

#3 Minderjährige, die ungewollt pornografische Bilder und Aufforderungen zu sexuellen Handlungen erhalten, sollten sich in jedem Fall nicht schämen, sondern direkt an ihre Eltern oder eine Vertrauensperson wenden. Bei Minderjährigen kann sogar eine Straftat vorliegen, beispielsweise wenn sie zu sexuellen Handlungen gedrängt oder mit Fotos erpresst werden. (s.u.)

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Von wegen rechtsfrei: Das sagt der Gesetzgeber

Man denkt ja schnell, im Netz wäre alles anonym und somit wäre das Internet eine Art rechtsfreier Raum. Zumindest verhalten sich viele Menschen so, als wäre hier alles erlaubt und jede moralische Grenze gefallen. Aber weit gefehlt: IP Adressen von Computern lassen sich sehr wohl zurückverfolgen. Das gilt auch für sexuelle Belästigung im Netz.

#1 Der Gesetzgeber sagt ganz klar: Betreiben zwei Menschen einvernehmlich Sexting, also schicken sich zum Beispiel Nacktbilder via Chat oder Smartphone, dann ist das völlig in Ordnung. Anders jedoch, wenn eine Person diese Art Bilder gar nicht erhalten möchte. Empfindet sie die gesendeten Bilder als Belästigung, kann hier schon ein Verstoß gegen das Gesetz § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB zur „Verbreitung pornografischer Schriften“ vorliegen. Und schon ist das Dick Pic ein Fall für den Anwalt und die ach so lustige Anmache eine Straftat.

#2 Das gleiche gilt auch für all die perversen Nachrichten und sexuellen Angebote. Auch hier kann man sich schnell in einer gesetzlichen Grauzone befinden. Und zwar, wenn es um sexuelle Beleidigung nach § 185 StGB geht.

#3 Noch krasser wird es, wenn es um Cyber-Grooming geht. Denn das bedeutet, dass Kinder gezielt angeschrieben werden, um sie sexuell zu kontaktieren. Der Gesetzgeber hat hier noch keinen eigenen Strafbestand für benannt, aber Cyber-Grooming fällt in dem Fall unter § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB, also den sexuellen Missbrauchs von Kindern. Wer also noch minderjährige ist, sollte sich in jedem Fall jemandem anvertrauen und gegen die sexuelle Belästigung vorgehen. Das können in erster Linie die Eltern sein. Hilfe und Infos finden Kinder und Jugendliche aber auch hier: Polizei für dich: Cyber-Grooming.