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Ist die Grundschulempfehlung für die weitere Schulform bindend?

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Wie wichtig ist die Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule?

Immer mehr Eltern handeln bei der Wahl der weiterführenden Schule für ihr Kind nicht nach der Grundschulempfehlung. Welche Kriterien für die verschiedenen Empfehlungen gelten und was Eltern dazu wissen sollten, erfahrt ihr bei uns.

Welche Hürden gibt es, wenn Eltern der Grundschulempfehlung ihres Kindes für die weiterführende Schule widersprechen?

Inhaltsverzeichnis

In Nordrhein-Westfalen gibt es morgen bereits die Halbjahreszeugnisse. Schüler*innen der vierten Klassen erhalten mit dem Zeugnis auch ein Empfehlungsschreiben für die weiterführende Schule. Nach Einschätzung der Lehrer*innen wird der Besuch einer Haupt- oder Realschule beziehungsweise eines Gymnasiums empfohlen.

Grundlage für die Bewertung der Lehrer*innen sind neben den Noten oft auch die persönliche Entwicklung und die Lernbereitschaft eines Kindes. Für wie gut oder schlecht Lehrer*innen eine*n Schüler*in halten, bzw. für wie leistungsstark, wird in den meisten Bundesländern innerhalb der Zeugniskonferenz zum Halbjahresende von unterrichtenden Lehrer*innen gemeinsam entschieden.

Grundschulempfehlung oder Vorschrift?

Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei der Empfehlung zur weiterführenden Schule (in den meisten Bundesländern) um einen Vorschlag, nicht aber um eine bindende Vorschrift. Eltern dürfen sich also auch gegen die Grundschulempfehlung aussprechen und auf Wunsch eine andere Schulform für ihr Kind wählen.

Ausnahmen bilden die Bundesländer Thüringen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern, in welchen die Empfehlungen zum Teil bindend sind.

Egal ob es sich bei der Grundschulempfehlung um eine Hilfestellung oder eine bindende Empfehlung handelt, nicht immer sind Eltern einverstanden damit und wünschen sich einen anderen Bildungsweg für ihr Kind.

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Was steckt hinter welcher Grundschulempfehlung?

Die Leistungsansprüche der verschiedenen Schulformen an die Kinder sind unterschiedlich. Ein Gymnasium fordert oft mehr Leistung und Lerninitiative eines Schülers bzw. einer Schülerin als eine Real- oder Hauptschule.

Welche Richtlinien sollten Schüler*innen bei der Grundschulempfehlung für welche Schulform erfüllen?

Gymnasiale Empfehlung

Für den Besuch eines Gymnasiums sollte das Halbjahreszeugnis eines Viertklässlers oder einer Viertklässlerin in vielen Bundesländern einen Notendurchschnitt von 2 bis 2,3 oder besser in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und dem Fach Sachunterricht ergeben.

Allerdings gibt es Bundesländer, wie NRW, in denen der Besuch der weiterführenden Schule nicht an einen Notendurchschnitt geknüpft ist. Hier entscheiden die Lehrkräfte anhand des Leistungsstandes des Kindes, seiner Lernentwicklung und Fähigkeiten über die richtige Schulform.

Eingeschränkte gymnasiale Empfehlung

Gibt es entsprechende Vorgaben eines Bundeslandes zum Erreichen eines Notenschnitts für die eingeschränkte Empfehlung, liegt dieser für die Fächer Deutsch und Mathematik meist bei bis zu 2,5. Bei einer eingeschränkten Empfehlung findet oft ein Gespräch mit dem oder der Schüler*in und der neuen Schule statt. Auch ein Probeunterricht kann erfolgen, nach welchem die Schule entscheidet, ob ein Kind dorthin wechseln kann oder nicht.

Realschulempfehlung

In Bundesländern mit zu erreichendem Schnitt liegt dieser für eine Realschulempfehlung oft bei bis zu 2,66. Auch ein Schnitt von 3,0 kann für eine eingeschränkte Realschulempfehlung genügen. Oft folgt daraufhin ein Probeunterricht.

Hauptschulempfehlung

Ab einem Schnitt von 3,0 oder schlechter in den beiden Hauptfächern Deutsch und Mathe empfehlen Schulen in den meisten Fällen den Besuch einer Hauptschule.

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Was steckt hinter der Empfehlung der Grundschule?

Mütter und Väter haben bei der Entscheidung über die weiterführende Schule für ihr Kind in der Regel das letzte Wort. Ganz unbeachtet sollte die Empfehlung der Grundschule aber nicht bleiben. Denn die unterrichtenden Lehrer*innen wissen den Leistungsstand eines Schülers oder einer Schülerin recht gut einzuschätzen. Was nicht heißt, dass sie immer richtig liegen.

Jedoch entscheiden Lehrer*innen wesentlich weniger emotional über den schulischen Werdegang eines Kindes. Sie betrachten die individuellen Leistungen immer im Zusammenhang mit Gleichaltrigen. Eltern hingegen haben oft einen Bildungsweg im Kopf, wenn es um ihr eigenes Kind geht. Den meisten Eltern gemein ist nämlich, dass sie für ihr Kind nur das Beste und ihm alle Türen offenhalten wollen.

Statt sich jedoch auf einen Schulabschluss für sein Kind zu versteifen, sollte man viel mehr auf das Kind, seine Wünsche und Fähigkeiten eingehen. Und hier haben Lehrer*innen oft, wenn auch nicht immer, einen klareren Blick.

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Was will das Kind, unabhängig der Grundschulempfehlung?

Kinder im Alter von durchschnittlich zehn Jahren haben bei der Entscheidung über die weiterführende Schule selten den Schulabschluss, ein daran anschließendes Studium oder konkrete Berufswünsche im Kopf. Für sie zählen andere Kriterien.

Deshalb sollte man auch immer das Kind in die Entscheidung miteinbeziehen. So können zum Beispiel auch Freunde oder der Weg zur Schule ausschlaggebend für den Wunsch des Kindes sein.

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Und nicht zuletzt sollte das Kind Lust auf die eine oder andere Schule haben. Denn die legt den Grundstein für das erfolgreiche Lernen. Zudem kann Lust ein großer schulischer Motivator sein, wenn das Kind auf die Schule wechseln darf, die es sich ausgesucht hat.

Nicht zu vergessen bei der Schulwahl: Das Kind sollte immer im Mittelpunkt stehen. Es sollte weder unter- noch überfordert werden. Und auch ein Schulwechsel, egal in welche Richtung, ist auch in höheren Klassen jederzeit möglich.