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Grillen auf dem Balkon: Ist das erlaubt?

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Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt und was verboten?

Damit das Grillen auf dem Balkon nicht zum Nachbarschaftskrieg wird, sollte man sich rechtlich absichern. Wir verraten, wo eure Rechten und Pflichten liegen.

Sobald es wärmer wird, stellen sich viele die Frage: Darf ich auf meinem Balkon grillen? Wir verraten, wo eure Rechte und Pflichten liegen.

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Kaum ist es warm genug, schmeißen viele Menschen wieder ihren Grill an. Wer einen eigenen Garten oder einen Park in der Nähe hat, in dem gegrillt werden darf, freut sich über das schöne Wetter und leckere Essen. Aber was, wenn ich nur einen kleinen Balkon habe? Darf ich auf dem Balkon grillen oder ist das verboten?

Kaum ein anderes Thema entfacht so viel Streit zwischen Nachbar*innen wie das Grillen. Die Rauchentwicklung und der Duft von Würstchen und Fleisch sind aber auch nervig, wenn einem gerade der Magen knurrt. Oder, wenn man gerade frische Wäsche aufgehängt hat.

Doch rein rechtlich ist das Thema eine Grauzone und so pauschal nicht zu beantworten. Denn ob Grillen draußen legal ist, hängt nicht nur von der Laune eurer Nachbarn, sondern auch von eurer Wohnsituation und eurem Mietvertrag ab.

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Gibt es ein Grillverbot für Balkone?

„Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist Mietern grundsätzlich erlaubt. Nachbarn müssen dies akzeptieren“, schreibt der Deutsche Mieterbund (DME).

Demnach stellt das Grillen zu Hause eine Art Grundrecht dar, selbst bei Mietwohnungen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn das jeweilige Mietrecht und die Rücksicht auf Nachbarn sind hier zwei ganz entscheidende Faktoren. Steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung ausdrücklich, dass auf dem Balkon nicht gegrillt werden darf, muss man sich daran halten. Sonst droht eine Abmahnung oder sogar Kündigung der Wohnung.

Kommt es aufgrund eines Verstoßes zu einem Rechtsstreit, müsst ihr selbst für die Kosten aufkommen. Das Gleiche gilt im Falle eines Feuerwehreinsatzes. Und das Ausrücken so eines Feuerwehrautos kann verdammt teuer werden.

Wann ist Grillen auf dem Balkon verboten?

Neben dem Mietrecht und der Hausordnung greift beim Grillen auf dem Balkon auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieses Gesetz soll Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden schützen.

Starker Rauch durch das Grillen auf dem Balkon belastet nicht nur die Natur, sondern kann auch die Nachbarn in ihrer Grundfreiheit einschränken. Je nachdem, wie lange die Geruchs- und Rauchbelästigung anhält, begeht ihr eine Ordnungswidrigkeit und könnt zu einem Bußgeld verdonnert werden.

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Gerade beim Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon ist Vorsicht geboten. Denn glühende Kohlen qualmen immer und bergen zusätzlich die Gefahr von Brandherden durch Funkenflug. Hier solltet ihr besonders darauf achten, dass eure Balkonpflanzen kein Feuer fangen.

Zudem kann es bei Grillfeiern zu Lärmbelästigung kommen. Wird die offizielle Nachtruhe von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gebrochen, kann das teuer werden. Rufen Anwohner die Polizei, ist mit dem Grillen sowieso ganz schnell Schluss.

Tipp: Der Deutsche Mieterbund rät dazu, auf Balkonen lieber Elektrogrills mit Aluminiumschale zu verwenden, statt mit Holzkohle zu grillen.

Wie oft ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Ob und wenn ja, wie oft draußen gegrillt werden darf, ist Städtesache und unterscheidet sich von Region zu Region. Hier kommen die jeweiligen Landgerichte zu den verschiedensten Urteilen.

Die Bayern dürfen 5-mal pro Jahr zu Hause grillen. In Bonn (NRW) dürfen die Mieter den ganzen Sommer lang einmal im Monat grillen. In Aachen darf sogar 2-mal im Monat von 17:00 bis 22:30 Uhr gegrillt werden. In Hamburg ist das Grillen auf offenem Holzkohlefeuer dagegen komplett verboten.

Letztendlich kommt es vor Gericht immer darauf an, wie stark sich die Nachbarn durch das Grillen gestört fühlen. Rücksichtnahme ist hier das oberste Gebot. So wird häufig empfohlen, die Nachbarn in einem offenen Aushang über die anstehende Grillparty zu informieren – am besten 2 Tage vorher.

Statt jeden Tag den Grill anzuwerfen, haltet ihr euch am besten etwas zurück, um die Nerven eurer Nachbarn nicht zu überstrapazieren. Wechselt euch mit euren Freunden ab und veranstaltet die Grillfeier nicht ständig am selben Ort. Dann sehen die Nachbarn vielleicht eher über die ein oder andere Rauchfahne hinweg.

Fleisch und Tomaten auf Grill
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Wie ist die Regelung bei Eigentumswohnungen?

Als Eigentümer besitzt man zwar seine Wohnung und den Balkon selbst und ist damit nicht von den Regeln in einem Mietvertrag abhängig. Jedoch gibt es in den meisten Fällen eine Eigentümergemeinschaft. Und wenn diese ein Grillverbot für Balkone ausgesprochen hat, muss man sich daran halten.

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So vermeidet ihr Streit beim Grillen auf dem Balkon

Meist reicht schon gesunder Menschenverstand, um sich Ärger beim Grillen zu sparen. Wer die gute Nachbarschaft nicht wegen ein paar Würstchen aufs Spiel setzen will, sollte sich in Kompromissbereitschaft üben, statt stur auf das eigene Recht zu pochen (falls vorhanden).

Hier kommen fünf Tipps zum Grillen auf dem Balkon

1. Nicht qualmen: Ein Holzkohlegrill raucht naturgemäß am meisten. Gasgrills und Elektrogrills sind deutlich umweltschonender – und ihr braucht nicht ewig zum Angrillen. Muss es doch Holzkohle sein, verringern Tropfschalen das Qualmen. Auch Spezialkohle aus Kokosnussschalen (hier bei Amazon)* soll weniger dampfen.

2. Abstand halten: Nicht nur auf dem Balkon, sondern auch im Garten solltet ihr euren Grill möglichst weit entfernt von euren Nachbarn und deren Wohnung platzieren – am besten so, dass der Qualm nicht in Windrichtung der Nachbarn zieht.

3. Grillabend ankündigen: Gebt euren Nachbarn Bescheid, wenn ihr vorhabt, draußen zu grillen. Dann können sie sich darauf einstellen und gegebenenfalls die Fenster geschlossen halten. Oder ihr ladet die Nachbarn direkt zum Grillen ein. Selbst wenn sie nicht erscheinen, werden sie es sich zweimal überlegen, ob sie euch dann noch beim Ordnungsamt anschwärzen wollen.

4. Nachmittags grillen: Ausufernde Grillabende bis spät in die Nacht laufen häufig Gefahr, von Anwohnern als Nachtruhestörung gemeldet zu werden. Wie wäre es stattdessen mit einem Grillfest am Nachmittag? Ihr könnt auch schon mittags beginnen und einen Grill-Brunch daraus machen, der früher anfängt und früher endet.

5. Vorsicht statt Nachsicht: Wer auf dem Balkon grillt oder in einer Reihenhaussiedlung dicht an dicht wohnt, sollte doppelt aufpassen, dass kein gefährlicher Funkenflug entsteht. Denn ihr tragt hier nicht nur die Verantwortung für euch selbst, sondern auch für alle rundherum. Daher nie ein offenes Feuer machen – schon gar nicht ohne brandfeste Unterlage.